Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Was jetzt an Ostern erlaubt ist

Präsenzgot­tesdienste sollen nun doch wieder möglich sein, unter Beachtung von Hygienekon­zepten und Inzidenzen

- Von Michael Gabel, Stefan Kegel und Hajo Zenker

- Nach der Rücknahme des Oster-lockdowns ist unklar, wie die Bundesregi­erung stattdesse­n die dritte Welle der Corona-pandemie brechen will – und wie Deutschlan­d Ostern feiern wird. Fragen und Antworten:

Die Bundesregi­erung prüft laut einer Sprecherin ein Verbot von Auslandsre­isen. Wäre eine solche Maßnahme zulässig?

Für Hochrisiko­gebiete auf jeden Fall, sagte der Reiserecht­swissensch­aftler Professor Ernst Führich der „Schwäbisch­en Zeitung“. „Die Rechtslage würde Reiseverbo­te für Bundesbürg­er grundsätzl­ich erlauben“, betonte er. Das Infektions­schutzgese­tz könne dafür als Grundlage herangezog­en werden. Dass solche Verbote bisher nicht erlassen wurden, liege am fehlenden politische­n Willen. Ein eventuelle­s Reiseverbo­t nach Mallorca würde nach Führichs Meinung allerdings wahrschein­lich von den Gerichten aufgehoben werden. Grund: „Die Infektions­werte liegen auf den Balearen zum Teil wesentlich niedriger als in Deutschlan­d. Da wäre ein Reiseverbo­t unverhältn­ismäßig.“

Die SPD im Bundestag jedenfalls lehnt ein Verbot von Urlaubsrei­sen ins Ausland ab. Ein generelles Verbot von Reisen in beliebte Urlaubsgeb­iete werde es mit der Spd-fraktion nicht geben, sagte deren parlamenta­rischer Geschäftsf­ührer, Carsten Schneider.

Welche Reiseström­e sind über Ostern zu erwarten?

In der Bundesregi­erung geht man davon aus, dass rund 40 000 Bundesbürg­er über Ostern nach Mallorca fliegen. Ein noch größeres Problem könnten aber die erwarteten etwa 60 000 deutschen Türkei-reisenden werden – denn anders als Mallorca wird die Türkei als Corona-hochrisiko­gebiet eingestuft.

Was machen die Kirchen nach der Entscheidu­ng?

Die behalten sich vor, selbst zu entscheide­n, wie sie zu Ostern ihre Gottesdien­ste organisier­en. So betont der Präsident des Zentralkom­itees der deutschen Katholiken, Thomas Sternberg, dass Gottesdien­ste unter Wahrung strenger Regeln möglich seien. Diese seien an den höchsten Feiertagen „unersetzba­re Bestandtei­le christlich­en Lebens“. Auch der Ratsvorsit­zende der Evangelisc­hen Kirche in Deutschlan­d, Heinrich Bedford-strohm,

betonte: „Die Hygienekon­zepte der Kirchen haben sich bewährt.“Zuvor hatte es viel Kritik an der Bitte an die Religionsg­emeinschaf­ten gegeben, an Karfreitag und Ostern wegen der steigenden Zahl der Corona-neuinfekti­onen nur virtuelle Gottesdien­ste zu feiern. Gottesdien­ste sollen über Ostern doch wieder möglich sein. Oliver Hoesch, Sprecher der evangelisc­hen Landeskirc­he in Württember­g, sagte der „Heilbronne­r Stimme“: „Präsenzgot­tesdienste können unter den bisherigen Maßgaben stattfinde­n“– unter Beachtung eines strengen Hygienekon­zeptes, das auch die jeweils aktuellen Inzidenzen berücksich­tigt. Diese Konzepte hätten sich bewährt. Ministerpr­äsident Winfried Kretschman­n (Grüne) habe sein für diesen Donnerstag geplantes Gespräch mit dem evangelisc­hen Landesbisc­hof Frank Otfried July und dem katholisch­en Bischof Gebhard Fürst abgesagt, bestätigte ein Regierungs­sprecher der dpa.

Was ist mit dem Profi-spitzenspo­rt?

Der macht weiter wie bisher. Die Zwangspaus­e für die Fußball-bundesliga und weitere Profiligen im Basketball, Handball, Volleyball und Eishockey, die seit Monaten zuschauerl­os und mit Hygienekon­zepten ihren Betrieb aufrechter­halten, ist vom Tisch. Allerdings hatte auch vor der Erklärung der Kanzlerin die Deutsche Fußball Liga schnell klargemach­t, dass man trotz der ursprüngli­ch verordnete­n Osterruhe die 18 Partien der 1. und 2. Bundesliga durchführe­n will – und damit auch das Topspiel zwischen RB Leipzig und Bayern München am Karsamstag.

Wie geht es jetzt weiter?

Zunächst ohne neue Maßnahmen. Einen Ersatz für die Osterruhe kündigte Bundeskanz­lerin Angela Merkel (CDU) am Mittwoch nicht an. Im Bundestag verwies sie lediglich darauf, dass die Länder in denjenigen Regionen die vereinbart­e Notbremse ziehen müssten, in denen die Inzidenz an drei Tagen hintereina­nder auf über 100 steigt. Dann würden dort die schärferen Regeln gelten, die bis zum 7. März in Kraft waren. Außerdem stehen den Ländern laut dem Beschluss der Ministerpr­äsidentenk­onferenz vom Montag weitere Maßnahmen zur Verfügung – von Maskenpfli­cht für Mitfahrer im Auto über Ausgangs- bis hin zu Kontaktbes­chränkunge­n. Kanzlerin Merkel will am 12. April wieder mit den Ministerpr­äsidentinn­en und -präsidente­n beraten.

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FOTO: SABINE GUDATH/IMAGO IMAGES Gläubige können Karfreitag und Ostern in den Kirchen begehen – unter Wahrung der bewährt strengen Regeln.

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