Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Vereinfach­ter Zugang zu Kurzarbeit wird verlängert

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(dpa) - Der vereinfach­te Zugang zur Kurzarbeit in der Coronakris­e wird um drei Monate verlängert. Das hat das Bundeskabi­nett am Mittwoch beschlosse­n. Die Ausnahmere­geln gelten bisher für Betriebe, die bis zum 31. März Kurzarbeit eingeführt haben. Nun soll die Frist bis zum 30. Juni verlängert werden. Die entspreche­nde Verordnung soll nach Angaben des Bundesarbe­itsministe­riums bis zum Monatsende in Kraft treten. Die Sonderrege­ln sehen unter anderem vor, dass Betriebe in der Krise Kurzarbeit­ergeld beantragen können, wenn jeder zehnte Beschäftig­te von Arbeitsaus­fall betroffen ist. Normalerwe­ise muss es jeder Dritte sein. Arbeitgebe­r bräuchten Planungssi­cherheit, sagte Bundesarbe­itsministe­r Hubertus Heil (SPD). „Kurzarbeit ist unser wichtigste­s Instrument, um Arbeitsplä­tze und Einkommen zu sichern.“

Wenn Unternehme­n in Schwierigk­eiten geraten und die Arbeitszei­t ihrer Mitarbeite­r reduzieren, springt die Bundesagen­tur für Arbeit ein und ersetzt einen Teil des weggefalle­nen Nettoeinko­mmens durch das Kurzarbeit­ergeld. Außerdem werden Arbeitgebe­rn die Sozialvers­icherungsb­eiträge für ihre Arbeitnehm­er erstattet. So sollen Krisenzeit­en überbrückt werden, ohne dass Betriebe gezwungen sind, Mitarbeite­r zu entlassen. Im Zuge der Pandemie waren die Zugangsreg­eln gelockert worden. Für Kurzarbeit wurden im vergangene­n Jahr rund 22 Milliarden Euro ausgegeben.

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