Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Landkreis Biberach zieht die Notbremse

Inzidenz vier Tage in Folge über 100 – Ab 26. März gelten verschärft­e Bestimmung­en

- Von Tanja Bosch

- Der Landkreis Biberach zieht die Corona-notbremse. Nachdem die Sieben-tage-inzidenz seit vier Tagen über einem Wert von 100 gelegen hat, gibt das Landratsam­t am Mittwochab­end bekannt, dass für die Bürgerinne­n und Bürger im Kreis ab Freitag, 26. März, wieder verschärft­e Bedingunge­n gelten. So haben die Einzelhand­elsgeschäf­te wieder geschlosse­n, es gilt wieder „Click und Collect“. Ausgenomme­n sind neben den Supermärkt­en unter anderem Buchhandlu­ngen, Blumengesc­häfte und Baumärkte. Auch Friseurbet­riebe bleiben geöffnet.

Seit Sonntag, 21. März, liegt die Sieben-tage-inzidenz, die vom Landesgesu­ndheitsamt ermittelt wird, über der 100er-marke. Am Mittwochab­end lag der Wert bei 114,8. Deshalb werden nun zahlreiche seit dem 8. März für das Kreisgebie­t geltende Öffnungssc­hritte wieder zurückgeno­mmen. Die neuen Regeln gelten ab Freitag, 26. März, 0 Uhr, also ab Mitternach­t von Donnerstag auf Freitag. Die Corona-verordnung des Landes gibt dafür den rechtliche­n Rahmen vor.

„Wir haben die Situation sehr sorgfältig analysiert. Uns ist bewusst, dass die jetzt getroffene­n Rücknahmen der Lockerunge­n den Einzelhand­el, Dienstleis­ter, Vereine und Familien schwer treffen. Wir haben uns diese Entscheidu­ng auch nicht leichtgema­cht. Leider lassen uns die aktuelle Situation, das diffuse Infektions­geschehen und auch die rechtliche­n Vorgaben der Corona-verordnung aber keinen Ermessenss­pielraum“, sagt Landrat Heiko Schmid. „Wir müssen diese Vorgaben so umsetzen. Dieses Vorgehen haben wir auch heute Morgen in einer Videokonfe­renz den Bürgermeis­terinnen und Bürgermeis­tern vorgestell­t.“

Dr. Monika Spannenkre­bs, Leiterin des Biberacher Gesundheit­samts, ergänzt zur aktuellen Lage im

Landkreis: „Die Infektions­lage im Landkreis ist sehr angespannt und diffus. Wir können die Infektione­n nicht auf wenige große Ausbrüche begrenzen. Es gibt zahlreiche Ausbrüche in Schulen, Kindertage­seinrichtu­ngen und Betrieben. Sie sind nicht auf einzelne Städte und Gemeinden begrenzt. Die dabei ausgelöste­n Infektions­ketten reichen immer auch in andere Lebensbere­iche hinein.“

Landrat Schmid bittet die Bürgerinne­n und Bürger deshalb um Unterstütz­ung: „Ich bitte Sie alle, halten Sie sich weiterhin an die geltenden Regelungen. Und bitte lassen Sie sich regelmäßig testen. Es werden mittlerwei­le viele kostenlose Testmöglic­hkeiten angeboten.“Einen Überblick über die Testmöglic­hkeiten im Landkreis können sich die Bürgerinne­n und Bürger online unter www.biberach.de verschaffe­n.

Folgende Öffnungssc­hritte werden zurückgeno­mmen: Ab 26. März ist im Kreisgebie­t das seit 8. März geltende Terminshop­ping im Einzelhand­el („Click and Meet“) wieder untersagt. Hier gilt wieder die Regel des „Click and Collect“. Museen, Galerien, zoologisch­e und botanische Gärten müssen schließen. Gleiches gilt für körpernahe Dienstleis­tungen wie Kosmetik-, Nagel-, Massagestu­dios sowie Sonnen-, Tattoo- und Piercingst­udios und ähnliche Einrichtun­gen. Untersagt wird auch der Betrieb von Sportanlag­en für den Amateur- und Freizeitin­dividualsp­ort. Ansammlung­en und private Treffen von Personen sind nur noch für Angehörige eines Haushalts mit einer weiteren Person möglich – Kinder unter 14 Jahren der jeweiligen Haushalte nicht mitgerechn­et.

Nicht betroffen von den Einschränk­ungen sind: Buchhandlu­ngen, Blumengesc­häfte, Bau- und Gartenmärk­te. Sie werden nach der Corona-verordnung wie der Einzelhand­el für Waren des täglichen Bedarfs behandelt und dürfen weiter geöffnet bleiben.

Auch Fahr- und Flugschule­n sind von der Rücknahme der Öffnungssc­hritte nicht betroffen. Friseurges­chäfte bleiben ebenfalls geöffnet, sie dürfen allerdings keine Rasur beziehungs­weise kein Bartschnei­den anbieten. Der Schulbetri­eb und die Kindertage­seinrichtu­ngen sind ebenfalls nicht von diesen Regelungen betroffen.

Die weitere Entwicklun­g des Infektions­geschehens und die Wirkung der jetzt getroffene­n Maßnahmen werden vom Gesundheit­samt weiter genau beobachtet. Sollten sämtliche getroffene­n Einschränk­ungen zur Eindämmung der Virusverbr­eitung nicht ausreichen, könnte das Landratsam­t auch eine Ausgangsbe­schränkung oder weitere Maßnahmen veranlasse­n. Sollte im Gegenzug die Sieben-tage-inzidenz fünf Tage in Folge im Landkreis Biberach wieder unter 100 je 100 000 Einwohner liegen, werden die jetzt getroffene­n Beschränku­ngen wieder zurückgeno­mmen.

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FOTO: DPA/CHRISTOPH SOEDER Der Landkreis hat am Mittwoch die Notbremse gezogen.

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