Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Staatsanwaltschaft ermittelt bei Finanzberater
Unternehmen steht wegen des Vorwurfs der Urkundenfälschung im Fokus der Ermittlungen
(jek) - Die Staatsanwaltschaft Ravensburg hat ein Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche eines Finanzberatungsunternehmens aus dem Raum Mengen eingeleitet. Das teilt Oberstaatsanwältin Christine Weiss der „Schwäbischen Zeitung“auf Nachfrage mit. Im Raum steht der Vorwurf der Urkundenfälschung im Zusammenhang mit Kreditanträgen für Immobilienfinanzierungen.
Die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft teilt außerdem mit, dass vor einigen Wochen die Geschäftsräume der betroffenen Firma durchsucht worden seien. Einzelheiten zu den Vorwürfen wollte sie nicht nennen, diese seien Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Der Finanzdienstleister bestätigt auf Anfrage die laufenden Ermittlungen, möchte aber mit Hinweis darauf nicht weiter ins Detail gehen.
Das Strafgesetzbuch befasst sich in Paragraf 267 mit dem Thema Urkundenfälschung. Dort heißt es: „Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“Auch der Versuch der Fälschung sei strafbar, in besonders schweren Fällen kann die Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahre betragen.
Dies ist der Fall, wenn es sich um gewerbsmäßige Urkundenfälschung handelt, der Beschuldigte als Mitglied einer Bande agiert, der Vermögensverlust besonders groß ist oder durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet wird.