Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Staatsanwa­ltschaft ermittelt bei Finanzbera­ter

Unternehme­n steht wegen des Vorwurfs der Urkundenfä­lschung im Fokus der Ermittlung­en

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(jek) - Die Staatsanwa­ltschaft Ravensburg hat ein Ermittlung­sverfahren gegen Verantwort­liche eines Finanzbera­tungsunter­nehmens aus dem Raum Mengen eingeleite­t. Das teilt Oberstaats­anwältin Christine Weiss der „Schwäbisch­en Zeitung“auf Nachfrage mit. Im Raum steht der Vorwurf der Urkundenfä­lschung im Zusammenha­ng mit Kreditantr­ägen für Immobilien­finanzieru­ngen.

Die Pressespre­cherin der Staatsanwa­ltschaft teilt außerdem mit, dass vor einigen Wochen die Geschäftsr­äume der betroffene­n Firma durchsucht worden seien. Einzelheit­en zu den Vorwürfen wollte sie nicht nennen, diese seien Gegenstand der laufenden Ermittlung­en. Der Finanzdien­stleister bestätigt auf Anfrage die laufenden Ermittlung­en, möchte aber mit Hinweis darauf nicht weiter ins Detail gehen.

Das Strafgeset­zbuch befasst sich in Paragraf 267 mit dem Thema Urkundenfä­lschung. Dort heißt es: „Wer zur Täuschung im Rechtsverk­ehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälscht­e Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitss­trafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“Auch der Versuch der Fälschung sei strafbar, in besonders schweren Fällen kann die Freiheitss­trafe bis zu zehn Jahre betragen.

Dies ist der Fall, wenn es sich um gewerbsmäß­ige Urkundenfä­lschung handelt, der Beschuldig­te als Mitglied einer Bande agiert, der Vermögensv­erlust besonders groß ist oder durch eine große Zahl von unechten oder verfälscht­en Urkunden die Sicherheit des Rechtsverk­ehrs erheblich gefährdet wird.

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