Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
500 Euro zum 100. Geburtstag
Altheimer Gemeinderat aktualisierte die Richtlinien der Vereinsförderung
- Nach 17 Jahren hat sich der Altheimer Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung in Heiligkreuztal mit einer Aktualisierung der Vereinsförderung in der Gemeinde befasst und neue und ergänzende Richtlinien gefasst. Die Anregung dazu sei aus dem Gremium gekommen, vermerkte Bürgermeister Martin Rude einleitend. Er bezeichnete die Regelung als praktikabel und bewährt und für die Gemeinde finanziell machbar. Der Bürgermeister sah darin auch eine Wertschätzung gegenüber den Vereinen. Was in ihnen geleistet werde, könne man nur unterstützen.
Vorrangig ging es bei der Neufassung um eine Erhöhung schon bisher geleisteter Zuwendungen. Zugutekommen sollen die Förderungen grundsätzlich allen in der Gesamtgemeinde beheimateten Vereine, zu denen die Einwohner Zugang haben. Voraussetzung: Sie müssen einen ideellen Zweck verfolgen und sich im musischen, kulturellen, heimatpflegerischen oder sportlichen Bereich bewegen.
Gegenüber bisher verdoppelt wurden die Jubiläumsgaben. Alle zehn Jahre werden dafür 200 Euro ausgeschüttet. Wird ein 25-jähriges Bestehen gefeiert, gibt’s 300 Euro, bei 50 und 75 Jahren 400. Ein Jubiläum zum 100. Geburtstag wird mit 500 Euro bedacht. „Das gilt auch bei 200 Jahren“, ergänzte Kämmerer Elmar Lohner, der die Zahlen vortrug. Unverändert geblieben ist der jährliche Barzuschuss, auf den sich der Musikverein Altheim und der Liederkranz freuen dürfen. Die Musiker erhalten als Anerkennung für ihre öffentlichen Auftritte 1500 Euro, die Sänger 150. Neu aufgenommen wurde in die Vereinsrichtlinien der Bürgerverein Altheim, der 2004 noch nicht bestand. Für ihn hatte es allerdings eine Einzelentscheidung gegeben. Ihm wurde der erforderliche Gemeindeanteil
zugesagt, den er benötigt, um die Landesmittel für sein Betreuungsangebot für Senioren zu bekommen. Aktuell sind dies 2500 Euro.
Von 18 auf 25 Euro erhöht wurde der Betrag pro Jugendlichem bis 18 Jahren in den Vereinen. Er gilt als „Förderbeitrag“und beinhaltet auch acht Euro an pauschalem Investitionszuschuss. Eine Sonderstellung in den Richtlinien nimmt die Conradgraf-musikschule ein. Der von der Schule in Riedlingen errechnete Zuschussbedarf für die Schüler und Schülerinnen aus der Gemeinde wird bis zu einem vom Gemeinderat festgelegten Höchstbetrag übernommen.
Die weitestgehende Änderung betraf die einmaligen Zuwendungen für Investitionen. Hier wurde dem Gemeinderat mehr Freiheit eingeräumt und den Vereinen aufgetragen, Investitionszuschüsse individuell zu beantragen. Darüber hinaus muss das Vorhaben „bedeutend“und mit Eigenmitteln nicht finanzierbar sein. Bürgermeister Rude setzt hier auf ein „ehrliches Miteinander“.
Gemeindeeigene Räume werden – im Rahmen der Möglichkeiten – zu „originären Vereinszwecken“, wie Übungsstunden, Proben oder Ähnlichem, unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Feiern müssen angemeldet werden und sind kostenpflichtig. Pro Jahr übernimmt die Gemeinde für jeweils eine Veranstaltung pro förderfähigem Verein die Gebühr. Gestrichen wurde der Passus über die Rechnungstellung von Bauhofleistungen. Obwohl in den Richtlinien vermerkt, sei auch schon bisher kein Geld für den Einsatz von Bauhofmitarbeitern verlangt worden, so Bürgermeister Rude, zumal sie nicht im Übermaß beansprucht worden seien.
Die überarbeiteten Richtlinien zur Vereinsförderung wurden einstimmig verabschiedet und gelten ab dem Jahr 2021.