Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

500 Euro zum 100. Geburtstag

Altheimer Gemeindera­t aktualisie­rte die Richtlinie­n der Vereinsför­derung

- Von Waltraud Wolf

- Nach 17 Jahren hat sich der Altheimer Gemeindera­t in seiner jüngsten Sitzung in Heiligkreu­ztal mit einer Aktualisie­rung der Vereinsför­derung in der Gemeinde befasst und neue und ergänzende Richtlinie­n gefasst. Die Anregung dazu sei aus dem Gremium gekommen, vermerkte Bürgermeis­ter Martin Rude einleitend. Er bezeichnet­e die Regelung als praktikabe­l und bewährt und für die Gemeinde finanziell machbar. Der Bürgermeis­ter sah darin auch eine Wertschätz­ung gegenüber den Vereinen. Was in ihnen geleistet werde, könne man nur unterstütz­en.

Vorrangig ging es bei der Neufassung um eine Erhöhung schon bisher geleistete­r Zuwendunge­n. Zugutekomm­en sollen die Förderunge­n grundsätzl­ich allen in der Gesamtgeme­inde beheimatet­en Vereine, zu denen die Einwohner Zugang haben. Voraussetz­ung: Sie müssen einen ideellen Zweck verfolgen und sich im musischen, kulturelle­n, heimatpfle­gerischen oder sportliche­n Bereich bewegen.

Gegenüber bisher verdoppelt wurden die Jubiläumsg­aben. Alle zehn Jahre werden dafür 200 Euro ausgeschüt­tet. Wird ein 25-jähriges Bestehen gefeiert, gibt’s 300 Euro, bei 50 und 75 Jahren 400. Ein Jubiläum zum 100. Geburtstag wird mit 500 Euro bedacht. „Das gilt auch bei 200 Jahren“, ergänzte Kämmerer Elmar Lohner, der die Zahlen vortrug. Unveränder­t geblieben ist der jährliche Barzuschus­s, auf den sich der Musikverei­n Altheim und der Liederkran­z freuen dürfen. Die Musiker erhalten als Anerkennun­g für ihre öffentlich­en Auftritte 1500 Euro, die Sänger 150. Neu aufgenomme­n wurde in die Vereinsric­htlinien der Bürgervere­in Altheim, der 2004 noch nicht bestand. Für ihn hatte es allerdings eine Einzelents­cheidung gegeben. Ihm wurde der erforderli­che Gemeindean­teil

zugesagt, den er benötigt, um die Landesmitt­el für sein Betreuungs­angebot für Senioren zu bekommen. Aktuell sind dies 2500 Euro.

Von 18 auf 25 Euro erhöht wurde der Betrag pro Jugendlich­em bis 18 Jahren in den Vereinen. Er gilt als „Förderbeit­rag“und beinhaltet auch acht Euro an pauschalem Investitio­nszuschuss. Eine Sonderstel­lung in den Richtlinie­n nimmt die Conradgraf-musikschul­e ein. Der von der Schule in Riedlingen errechnete Zuschussbe­darf für die Schüler und Schülerinn­en aus der Gemeinde wird bis zu einem vom Gemeindera­t festgelegt­en Höchstbetr­ag übernommen.

Die weitestgeh­ende Änderung betraf die einmaligen Zuwendunge­n für Investitio­nen. Hier wurde dem Gemeindera­t mehr Freiheit eingeräumt und den Vereinen aufgetrage­n, Investitio­nszuschüss­e individuel­l zu beantragen. Darüber hinaus muss das Vorhaben „bedeutend“und mit Eigenmitte­ln nicht finanzierb­ar sein. Bürgermeis­ter Rude setzt hier auf ein „ehrliches Miteinande­r“.

Gemeindeei­gene Räume werden – im Rahmen der Möglichkei­ten – zu „originären Vereinszwe­cken“, wie Übungsstun­den, Proben oder Ähnlichem, unentgeltl­ich zur Verfügung gestellt. Feiern müssen angemeldet werden und sind kostenpfli­chtig. Pro Jahr übernimmt die Gemeinde für jeweils eine Veranstalt­ung pro förderfähi­gem Verein die Gebühr. Gestrichen wurde der Passus über die Rechnungst­ellung von Bauhofleis­tungen. Obwohl in den Richtlinie­n vermerkt, sei auch schon bisher kein Geld für den Einsatz von Bauhofmita­rbeitern verlangt worden, so Bürgermeis­ter Rude, zumal sie nicht im Übermaß beanspruch­t worden seien.

Die überarbeit­eten Richtlinie­n zur Vereinsför­derung wurden einstimmig verabschie­det und gelten ab dem Jahr 2021.

 ?? ARCHIVFOTO: WALTRAUD WOLF ?? Altheim würdigt die öffentlich­en Auftritte des Musikverei­ns mit einem jährlichen Barzuschus­s von 1500 Euro.
ARCHIVFOTO: WALTRAUD WOLF Altheim würdigt die öffentlich­en Auftritte des Musikverei­ns mit einem jährlichen Barzuschus­s von 1500 Euro.

Newspapers in German

Newspapers from Germany