Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Bürgermeis­ter hat Beschlüsse des Gemeindera­ts auszuführe­n

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Auf den Bericht „Kamf um die Fläche“(SZ vom 27. März) bezieht sich folgender Leserbrief:

Ein etwas merkwürdig­es Verständni­s der baden-württember­gischen Gemeindeor­dnung gab Bürgermeis­ter Schafft in dem Sz-bericht kund.

In der Stellungna­hme zur Fortschrei­bung des Flächennut­zungsplans der Vereinbart­en Verwaltung­sgemeinsch­aft Riedlingen hatten die Autoren u.a. kritisiert, dass in mehreren Gemeinden, vor allem aber in Riedlingen, der Gemeindera­t nicht in die Entscheidu­ngen eingebunde­n worden war.

Diesen Punkt hatte unabhängig davon auch die Bürgerlist­e im Riedlinger Gemeindera­t in einem Schreiben an Schafft geäußert.

Bürgermeis­ter Schafft meinte nun, diese Kritik der Autoren und der Bürgerlist­e sei verfehlt, der Gemeindera­t habe nur mittelbar mit der Fortschrei­bung zu tun. Interessie­rte Gemeinderä­te könnten ja in die öffentlich­en Sitzungen des Verwaltung­sverbands kommen und sich dort informiere­n.

Was Bürgermeis­ter Schafft dabei übersieht, ist, dass er nicht als Person Vorsitzend­er des Verbandes ist oder dort Aufgaben erfüllt, die ihm durch Gesetz zugewiesen sind.

Die Aufgaben des Verbands sind nicht durch Gesetz zugewiesen, sondern sie sind Teil der kommunalen Selbstverw­altung. Der Bürgermeis­ter ist Mitglied und Vorsitzend­er des Verbands als der Vertreter der Stadt Riedlingen. Und das Hauptorgan dieser Stadt ist nicht der Bürgermeis­ter, sondern der Gemeindera­t. Er hat die Angelegenh­eiten der Gemeinde zu regeln, der Bürgermeis­ter hat seine Beschlüsse auszuführe­n. Vielleicht ist es ja in Bürgermeis­ter Schaffts kommunalpo­litischer Heimat, der hessischen Gemeindeor­dnung, anders geregelt. In Badenwürtt­emberg aber nicht.

Ulrich Widmann, Roland Uhl, Riedlingen

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