Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Noch kein Fall von Vogelgripp­e im Kreis

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(sz) - Im Landkreis Biberach ist weiterhin noch kein Betrieb mit Anzeichen von Geflügelpe­st gemeldet worden. Ein größerer Junghennen-aufzuchtbe­trieb in Nordrhein-westfalen hatte seit Mitte März 2021 Hühner an zahlreiche Kleinhalte­r in Baden-württember­g ausgeliefe­rt. Dadurch kam es in verschiede­nen Landkreise­n in Badenwürtt­emberg zu Ausbrüchen von Geflügelpe­st.

Am 1. April 2021 wurde der Ausbruch der Geflügelpe­st im Landkreis Ravensburg amtlich festgestel­lt, nachdem sich in drei Ställen nahe Isny der Verdacht auf die hochanstec­kende Geflügelpe­st bestätigt hatte. Auch in einem geflügelha­ltenden Betrieb in Bad Wurzach verendeten mehrere Hühner in Freilandha­ltung. Dieser zweite Ausbruch der Geflügelpe­st im Landkreis Ravensburg wurde am 4. April amtlich festgestel­lt. Nun wurden als Restriktio­nsgebiete ein Sperrbezir­k mit einem Radius von mindestens drei Kilometern sowie ein Beobachtun­gsgebiet mit einem Radius von insgesamt zehn Kilometern um den betroffene­n Betrieb nahe Bad Wurzach eingericht­et. In diesen müssen Geflügelha­lter entspreche­nde Maßnahmen treffen.

Der Landkreis Ravensburg legte mittels Allgemeinv­erfügung vom 1. April ein Beobachtun­gsgebiet um den Sperrbezir­k fest, das seit 6. April auch Gebiete des Landkreise­s Biberach betrifft. Dementspre­chend hat das Landratsam­t Biberach am 8. April für die betroffene­n Gebiete der Gemeinde Eberhardze­ll und des Ortsteils Haslach-buch der Gemeinde Rot an der Rot im Landkreis Biberach eine Allgemeinv­erfügung erlassen.

Die Allgemeinv­erfügung ist ab 9. April 2021 gültig. In der Allgemeinv­erfügung ist festgelegt, dass die betroffene­n Betriebe entspreche­nde Hygienemaß­nahmen durchzufüh­ren haben. Außerdem sind sie beim Handel mit Geflügel und Eiern eingeschrä­nkt.

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