Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Noch kein Fall von Vogelgrippe im Kreis
(sz) - Im Landkreis Biberach ist weiterhin noch kein Betrieb mit Anzeichen von Geflügelpest gemeldet worden. Ein größerer Junghennen-aufzuchtbetrieb in Nordrhein-westfalen hatte seit Mitte März 2021 Hühner an zahlreiche Kleinhalter in Baden-württemberg ausgeliefert. Dadurch kam es in verschiedenen Landkreisen in Badenwürttemberg zu Ausbrüchen von Geflügelpest.
Am 1. April 2021 wurde der Ausbruch der Geflügelpest im Landkreis Ravensburg amtlich festgestellt, nachdem sich in drei Ställen nahe Isny der Verdacht auf die hochansteckende Geflügelpest bestätigt hatte. Auch in einem geflügelhaltenden Betrieb in Bad Wurzach verendeten mehrere Hühner in Freilandhaltung. Dieser zweite Ausbruch der Geflügelpest im Landkreis Ravensburg wurde am 4. April amtlich festgestellt. Nun wurden als Restriktionsgebiete ein Sperrbezirk mit einem Radius von mindestens drei Kilometern sowie ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von insgesamt zehn Kilometern um den betroffenen Betrieb nahe Bad Wurzach eingerichtet. In diesen müssen Geflügelhalter entsprechende Maßnahmen treffen.
Der Landkreis Ravensburg legte mittels Allgemeinverfügung vom 1. April ein Beobachtungsgebiet um den Sperrbezirk fest, das seit 6. April auch Gebiete des Landkreises Biberach betrifft. Dementsprechend hat das Landratsamt Biberach am 8. April für die betroffenen Gebiete der Gemeinde Eberhardzell und des Ortsteils Haslach-buch der Gemeinde Rot an der Rot im Landkreis Biberach eine Allgemeinverfügung erlassen.
Die Allgemeinverfügung ist ab 9. April 2021 gültig. In der Allgemeinverfügung ist festgelegt, dass die betroffenen Betriebe entsprechende Hygienemaßnahmen durchzuführen haben. Außerdem sind sie beim Handel mit Geflügel und Eiern eingeschränkt.