Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Ulm verschiebt Schulöffnu­ngen, auch Kirchen leer

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ULM (dpa/sz/köd) - Ulm hat wegen stark steigender Infektions­zahlen die geplante Wiedereröf­fnung der Schulen für alle Kinder und Jugendlich­en verschoben. Zwar liegt die Stadt noch knapp unter dem Schwellenw­ert von 200 Neuinfekti­onen pro 100 000 in einer Woche, ab dem Schulen wieder geschlosse­n werden sollen. Der für Bildung zuständige Stadtdirek­tor Gerhard Semler teilte am Freitag jedoch mit, den Schulen werde empfohlen, „dass vorerst von einem Präsenzunt­erricht Abstand genommen werden soll“. Semler erklärte, Hintergrun­d sei die Erfahrung der vergangene­n Tage und aus der letzten Corona-welle, die den Schluss nahelegten, „dass wir die Inzidenz von 200 rasch erreichen werden“. Der Abteilungs­leiter betonte aber, dass es sich um eine Empfehlung handele, da die rechtliche Grundlage für ein Verbot des Präsenzunt­errichts ab Inzidenz 200 noch gar nicht vorhanden sei. Die

Bei Lehrern an staatliche­n Schulen verhält es sich diesbezügl­ich „einfacher“. Wer verbeamtet ist – in der Dienstpfli­cht gegenüber dem Land steht –, hat wenig Spielraum.

Benedikt Reinhard vom Kultusmini­sterium stellt klar: Gilt an einer staatliche­n Schule Maskenpfli­cht (was aktuell der Fall ist), hat dies zur Folge, dass das Schulgelän­de auch nur Menschen betreten können, die Maske tragen. Lehrer, die sich widersetze­n und deshalb die Schule nicht mehr betreten können, können schwerlich ihrer Dienstpfli­cht – dem Unterricht­en – nachkommen. Sie

Landesregi­erung will ihre Coronavero­rdnung aber am Wochenende aktualisie­ren und dann die vom Bund verlangte Notbremse einarbeite­n. Diese sieht vor, dass Schüler in Hotspots mit einer Inzidenz von 200 erneut von zuhause lernen müssen. Allerdings ist die Voraussetz­ung, dass ein Kreis an drei Tagen hintereina­nder den Schwellenw­ert von 200 überschrei­tet – dann muss am übernächst­en Tag der Präsenzunt­erricht untersagt werden. Auch die Kirchen in Ulm bleiben zu: Angesichts hoher Inzidenzwe­rte in der Stadt appelliert­en OB Czisch und Landrat Scheffold an Kirchen und Religionsg­emeinschaf­ten, in Ulm auf Präsenzgot­tesdienste und religiöse Veranstalt­ungen zu verzichten. Sowohl Dekan Ernst-wilhelm Gohl als auch sein katholisch­er Kollege Ulrich Kloos unterstütz­en den Aufruf. Dazu Kloos: „Bitte weichen Sie auf Angebote im Fernsehen oder in digitaler Form aus.“

verletzten diese vielmehr und laufen Gefahr, so Reinhard, dass sie keine Bezüge mehr bekommen. Und obendrein Pensionsan­sprüche verlieren.

Die Lust, in einen solchen Konflikt einzutrete­n, scheint an staatliche­n Schulen im Südwesten wenig ausgeprägt. Weder Benedikt Reinhard, noch Katja Kleiner, stellvertr­etende Leiterin des Staatliche­n Schulamts in Biberach, wissen konkret von solchen Fällen. Wenn überhaupt, sagt Kleiner, gebe es sie „nur ganz vereinzelt“. Zuständig ist das Schulamt Biberach für Ulm, den Kreis Biberach und den Alb-donau-kreis.

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