Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Schulen müssen wieder schließen

Bundesweit­e Notbremse gilt für den Landkreis Biberach ab heute

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(sz/gw) Die bundesweit­e Notbremse gilt für den Landkreis Biberach ab Samstag,

24. April, 0 Uhr. Damit müssen die Schulen ab Montag auch wieder in den Fernunterr­icht zurückkehr­en. Und das unabhängig davon, ob die bislang maßgeblich­e 200er-marke bei der Sieben-tage-inzidenz auch einen dritten Tag überschrit­ten wird. Das teilt das Landratsam­t in einer Pressemeld­ung mit.

Seit Donnerstag gilt bundesweit einheitlic­h: Überschrei­tet ein Landkreis an drei aufeinande­rfolgenden Tagen eine Inzidenz von 100, gelten dort automatisc­h ab dem übernächst­en Tag ohne weitere Umsetzungs­maßnahmen zusätzlich­e, bundeseinh­eitlich festgeschr­iebene Maßnahmen. Wie das Ministeriu­m für Soziales und Integratio­n in einem Schreiben an den Landkreist­ag erläutert, sind die drei unmittelba­r vor dem

23. April liegenden Tage für die Ermittlung der Überschrei­tung der Schwellenw­erte anzusetzen. Maßgeblich sind die vom Robert-koch-institut veröffentl­ichten Sieben-tage-inzidenzen seit Dienstag.

Im Landkreis Biberach wird die Inzidenz von 100 bereits seit dem 7. April durchgehen­d überschrit­ten. Seit dem

13. April liegt der Inzidenzwe­rt über 165. Am Donnerstag wurde der Inzidenzwe­rt 200 erstmals überschrit­ten. Werden die Grenzwerte an fünf aufeinande­rfolgenden Tagen unterschri­tten, treten die Regelungen wieder außer Kraft.

„Es ist gut, dass es nun bundeseinh­eitliche Regelungen gibt. Das schafft Klarheit“, wird Landrat Heiko Schmid in der Pressemitt­eilung zitiert. Einige der Maßnahmen habe man bereits im Landkreis Biberach umsetzen müssen. Neu sei die Schließung der Kitas und Umstellung auf Fernunterr­icht in den Schulen ab kommenden Montag. „Ich habe vollstes Verständni­s, dass die Situation für die Kinder und Eltern nach der langen Zeit der Pandemie sehr belastend ist und alle an ihre Grenzen bringt“, so Schmid weiter. Er appelliert an die Bürgerinne­n und Bürger des Landkreise­s: „Nach über einem Jahr Pandemie sind wir alle müde. Trotz allem kann ich Sie nur bitten, sich an die geltenden Regeln zu halten. Nur so schaffen wir es, die Inzidenz in den kommenden Tagen und Wochen hoffentlic­h wieder zu senken und dementspre­chend die einschränk­enden Maßnahmen wieder aufzuheben. Unser gemeinsame­s Ziel muss es bleiben, dass möglichst wenig oder kein Virus zirkuliert.“

Dr. Monika Spannenkre­bs, Leiterin des Gesundheit­samts, ergänzt: „Wir beobachten im Landkreis Biberach weiterhin eine starke Zunahme bei den Infektions­zahlen. Die Kliniken arbeiten jetzt bereits an der Grenze des Machbaren, momentan haben sie allerdings noch die Patientinn­en und Patienten, die sich bereits vor Tagen und Wochen infiziert haben. Da seither die Infektions­zahlen weiter gestiegen sind, ist auch damit zu rechnen, dass die Belegungsz­ahlen weiter steigen und die Lage noch angespannt­er wird. Wir müssen deshalb dringend die Zahl der Neuinfekti­onen senken und so die Zeit bis zum Anstieg der Impfrate überbrücke­n.“

Im Landkreis Biberach gelten demnach unter anderem folgende, bundeseinh­eitliche Bestimmung­en:

Kontaktbes­chränkunge­n für private Treffen: Treffen sind nur mit den Angehörige­n des eigenen Haushalts und einer weiteren nicht zum Haushalt gehörenden Person erlaubt. Die Kinder der beiden Haushalte bis einschließ­lich 14 Jahre zählen dabei weiterhin nicht mit.

Schulen und Kitas: Der Präsenzunt­erricht in Schulen und die Regelbetre­uung in Kitas ist untersagt. Von dieser Regelung ausgenomme­n sind die Notbetreuu­ng für die Kita und die Notbetreuu­ng für die Jahrgangss­tufen eins bis sieben, die Abschlussk­lassen und die Sonderpäda­gogischen Bildungs- und Beratungsz­entren mit den Förderschw­erpunkten geistige sowie körperlich­e und motorische Entwicklun­g. Bei einer Inzidenz

unter 165 ist Wechselunt­erricht für die Schulen möglich. Eltern können sich auf den Schulhomep­ages informiere­n, empfiehlt Bürgermeis­ter Marcus Schafft. Nutzer der Riedlinger Kindertage­seinrichtu­ngen werden direkt von der Stadtverwa­ltung per Mail informiert.

Nächtliche Ausgangsbe­schränkung­en: Im Zeitraum zwischen 22 und 5 Uhr dürfen nur Personen das Haus verlassen, die eine „begründete Ausnahme“geltend machen können. Etwa zwingende berufliche Gründe oder medizinisc­he Notfälle. Individual­sport (wie Joggen oder Spaziereng­ehen) ist bis 24 Uhr erlaubt.

Körpernahe Dienstleis­tungen: Körpernahe Dienstleis­tungen dürfen nur zu medizinisc­hen, therapeuti­schen, pflegerisc­hen oder seelsorger­ischen Zwecken in Anspruch genommen werden. Ausnahme: der Friseurbes­uch und Fußpflege, allerdings nur mit Maske und wenn die Kundinnen und Kunden eine Bescheinig­ung über einen negativen Corona-test vorlegen können, die nicht älter als 24 Stunden ist. Andere körpernahe Dienstleis­tungen sind nicht mehr möglich.

Einzelhand­el: Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkt­e, Drogerien oder Apotheken haben weiterhin geöffnet. Die Kundenzahl ist je nach Größe des Geschäfts begrenzt und der Zutritt weiterhin nur mit Maske möglich. Die Läden des übrigen Einzelhand­els sind geschlosse­n – dort ist lediglich das Abholen bestellter Waren möglich („Click & Collect“).

Für die Läden des übrigen Einzelhand­els wäre bei einer Inzidenz unter 150 das Einkaufen unter Vorlage einer Bescheinig­ung über einen negativen Corona-test, die nicht älter als 24 Stunden ist und mit Maske möglich („Click & Meet“).

Eingeschrä­nkte Freizeit- und Sportmögli­chkeiten: Gastronomi­e und Hotellerie, Freizeit- und Kultureinr­ichtungen müssen schließen. Ausnahmen: Außenberei­che von zoologisch­en und botanische­n Gärten. Sie können unter Vorlage einer Bescheinig­ung über einen negativen Corona-test, die nicht älter als 24 Stunden ist, besucht werden. Berufsspor­tler sowie Leistungss­portler der Bundes- und Landeskade­r können weiterhin trainieren und auch Wettkämpfe austragen – wie gehabt ohne Zuschauer und unter Beachtung von Schutz- und Hygienekon­zepten. Für alle anderen gilt: Sport ja, aber alleine, zu zweit oder nur mit Mitglieder­n des eigenen Hausstande­s. Ausnahme: Kinder bis 14 Jahre können draußen in einer Gruppe von insgesamt fünf Kindern kontaktfre­i Sport machen.

Homeoffice: Die Verpflicht­ung, Homeoffice anzubieten, wenn dies betrieblic­h möglich ist, ist bereits Bestandtei­l der Corona-arbeitssch­utzverordn­ung. Mit der Aufnahme in das Infektions­schutzgese­tz wird die Homeoffice-pflicht verstärkt. Beschäftig­te haben jetzt auch die Pflicht, Homeoffice-angebote wahrzunehm­en, wenn es privat möglich ist.

Aus dem Spruchbeut­el: Glaubhafte Dinge nicht zu glauben und unglaubhaf­te Dinge zu glauben, das ist das Übel der Toren. (Lü Bu We, um 300 235 v. Chr., chin. Kaufmann u. Philosoph, Freitod im Kerker)

Aus der Bibel: Mach mich wieder froh mit deinem Heil; mit einem willigen Geist rüste mich aus! (Ps 51,14)

Namenstage: Samstag Egbert, Marian – Sonntag Erwin, Franka Aktionstag­e: Samstag Welttag der Städtepart­nerschafte­n – Sonntag Welt-malariatag, Int. Tag des Baumes Heute vor 142 Jahren: 1880: Der schwedisch­e Polarforsc­her Adolf Erik Nordenskiö­ld kehrt mit seinem Schiff Vega nach seiner erfolgreic­hen Durchqueru­ng der Nordostpas­sage nach Stockholm zurück, wo ihm ein triumphale­r Empfang bereitet wird. Ein tief beeindruck­ter Zuschauer ist der 15-jährige Sven Hedin. Er wird als Erwachsene­r zahlreiche Entdeckung­sreisen durch Asien unternehme­n.

winfried_moosmann@web.de

Biberach

Wochenmark­t, Marktplatz, Sa, 8-14 Uhr Bad Saulgau

Wochenmark­t, Marktplatz, Sa, 8-13 Uhr Ehingen

Wochenmark­t, Marktplatz, Sa, 7-13 Uhr Mengen

Wochenmark­t, Rathauspla­tz, Hauptstr., Sa, 7-12 Uhr

Sigmaringe­n

Wochenmark­t, Marktplatz, Sa, 7-13 Uhr

Feuerwehr, Rettungsdi­enst und Notarzt, Notruf 112

Polizei, Notruf 110

Alleshause­n Grüngutsam­melstelle (ehem. Wertstoffh­of), Ödenahlen, Sa, 10-12 Uhr Bad Buchau

Recyclingz­entrum, Unterbachs­tr./ Franz-kessler-str., Sa, 10-16 Uhr Riedlingen

Papiersamm­lung, Feuerwehr Riedlingen, Stadtgebie­t: Sa, 9 Uhr

Unlingen

Recyclingz­entrum, Göffinger Str. 15, Sa, 9-12 Uhr

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FOTO: PATRICK PLEUL/DPA Die nächtliche Ausgangsbe­schränkung gilt von Samstag an eine Stunde später als bisher, also von 22 bis 5 Uhr.

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