Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Schulen müssen wieder schließen
Bundesweite Notbremse gilt für den Landkreis Biberach ab heute
(sz/gw) Die bundesweite Notbremse gilt für den Landkreis Biberach ab Samstag,
24. April, 0 Uhr. Damit müssen die Schulen ab Montag auch wieder in den Fernunterricht zurückkehren. Und das unabhängig davon, ob die bislang maßgebliche 200er-marke bei der Sieben-tage-inzidenz auch einen dritten Tag überschritten wird. Das teilt das Landratsamt in einer Pressemeldung mit.
Seit Donnerstag gilt bundesweit einheitlich: Überschreitet ein Landkreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen eine Inzidenz von 100, gelten dort automatisch ab dem übernächsten Tag ohne weitere Umsetzungsmaßnahmen zusätzliche, bundeseinheitlich festgeschriebene Maßnahmen. Wie das Ministerium für Soziales und Integration in einem Schreiben an den Landkreistag erläutert, sind die drei unmittelbar vor dem
23. April liegenden Tage für die Ermittlung der Überschreitung der Schwellenwerte anzusetzen. Maßgeblich sind die vom Robert-koch-institut veröffentlichten Sieben-tage-inzidenzen seit Dienstag.
Im Landkreis Biberach wird die Inzidenz von 100 bereits seit dem 7. April durchgehend überschritten. Seit dem
13. April liegt der Inzidenzwert über 165. Am Donnerstag wurde der Inzidenzwert 200 erstmals überschritten. Werden die Grenzwerte an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten, treten die Regelungen wieder außer Kraft.
„Es ist gut, dass es nun bundeseinheitliche Regelungen gibt. Das schafft Klarheit“, wird Landrat Heiko Schmid in der Pressemitteilung zitiert. Einige der Maßnahmen habe man bereits im Landkreis Biberach umsetzen müssen. Neu sei die Schließung der Kitas und Umstellung auf Fernunterricht in den Schulen ab kommenden Montag. „Ich habe vollstes Verständnis, dass die Situation für die Kinder und Eltern nach der langen Zeit der Pandemie sehr belastend ist und alle an ihre Grenzen bringt“, so Schmid weiter. Er appelliert an die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises: „Nach über einem Jahr Pandemie sind wir alle müde. Trotz allem kann ich Sie nur bitten, sich an die geltenden Regeln zu halten. Nur so schaffen wir es, die Inzidenz in den kommenden Tagen und Wochen hoffentlich wieder zu senken und dementsprechend die einschränkenden Maßnahmen wieder aufzuheben. Unser gemeinsames Ziel muss es bleiben, dass möglichst wenig oder kein Virus zirkuliert.“
Dr. Monika Spannenkrebs, Leiterin des Gesundheitsamts, ergänzt: „Wir beobachten im Landkreis Biberach weiterhin eine starke Zunahme bei den Infektionszahlen. Die Kliniken arbeiten jetzt bereits an der Grenze des Machbaren, momentan haben sie allerdings noch die Patientinnen und Patienten, die sich bereits vor Tagen und Wochen infiziert haben. Da seither die Infektionszahlen weiter gestiegen sind, ist auch damit zu rechnen, dass die Belegungszahlen weiter steigen und die Lage noch angespannter wird. Wir müssen deshalb dringend die Zahl der Neuinfektionen senken und so die Zeit bis zum Anstieg der Impfrate überbrücken.“
Im Landkreis Biberach gelten demnach unter anderem folgende, bundeseinheitliche Bestimmungen:
Kontaktbeschränkungen für private Treffen: Treffen sind nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und einer weiteren nicht zum Haushalt gehörenden Person erlaubt. Die Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei weiterhin nicht mit.
Schulen und Kitas: Der Präsenzunterricht in Schulen und die Regelbetreuung in Kitas ist untersagt. Von dieser Regelung ausgenommen sind die Notbetreuung für die Kita und die Notbetreuung für die Jahrgangsstufen eins bis sieben, die Abschlussklassen und die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit den Förderschwerpunkten geistige sowie körperliche und motorische Entwicklung. Bei einer Inzidenz
unter 165 ist Wechselunterricht für die Schulen möglich. Eltern können sich auf den Schulhomepages informieren, empfiehlt Bürgermeister Marcus Schafft. Nutzer der Riedlinger Kindertageseinrichtungen werden direkt von der Stadtverwaltung per Mail informiert.
Nächtliche Ausgangsbeschränkungen: Im Zeitraum zwischen 22 und 5 Uhr dürfen nur Personen das Haus verlassen, die eine „begründete Ausnahme“geltend machen können. Etwa zwingende berufliche Gründe oder medizinische Notfälle. Individualsport (wie Joggen oder Spazierengehen) ist bis 24 Uhr erlaubt.
Körpernahe Dienstleistungen: Körpernahe Dienstleistungen dürfen nur zu medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken in Anspruch genommen werden. Ausnahme: der Friseurbesuch und Fußpflege, allerdings nur mit Maske und wenn die Kundinnen und Kunden eine Bescheinigung über einen negativen Corona-test vorlegen können, die nicht älter als 24 Stunden ist. Andere körpernahe Dienstleistungen sind nicht mehr möglich.
Einzelhandel: Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Drogerien oder Apotheken haben weiterhin geöffnet. Die Kundenzahl ist je nach Größe des Geschäfts begrenzt und der Zutritt weiterhin nur mit Maske möglich. Die Läden des übrigen Einzelhandels sind geschlossen – dort ist lediglich das Abholen bestellter Waren möglich („Click & Collect“).
Für die Läden des übrigen Einzelhandels wäre bei einer Inzidenz unter 150 das Einkaufen unter Vorlage einer Bescheinigung über einen negativen Corona-test, die nicht älter als 24 Stunden ist und mit Maske möglich („Click & Meet“).
Eingeschränkte Freizeit- und Sportmöglichkeiten: Gastronomie und Hotellerie, Freizeit- und Kultureinrichtungen müssen schließen. Ausnahmen: Außenbereiche von zoologischen und botanischen Gärten. Sie können unter Vorlage einer Bescheinigung über einen negativen Corona-test, die nicht älter als 24 Stunden ist, besucht werden. Berufssportler sowie Leistungssportler der Bundes- und Landeskader können weiterhin trainieren und auch Wettkämpfe austragen – wie gehabt ohne Zuschauer und unter Beachtung von Schutz- und Hygienekonzepten. Für alle anderen gilt: Sport ja, aber alleine, zu zweit oder nur mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes. Ausnahme: Kinder bis 14 Jahre können draußen in einer Gruppe von insgesamt fünf Kindern kontaktfrei Sport machen.
Homeoffice: Die Verpflichtung, Homeoffice anzubieten, wenn dies betrieblich möglich ist, ist bereits Bestandteil der Corona-arbeitsschutzverordnung. Mit der Aufnahme in das Infektionsschutzgesetz wird die Homeoffice-pflicht verstärkt. Beschäftigte haben jetzt auch die Pflicht, Homeoffice-angebote wahrzunehmen, wenn es privat möglich ist.
Aus dem Spruchbeutel: Glaubhafte Dinge nicht zu glauben und unglaubhafte Dinge zu glauben, das ist das Übel der Toren. (Lü Bu We, um 300 235 v. Chr., chin. Kaufmann u. Philosoph, Freitod im Kerker)
Aus der Bibel: Mach mich wieder froh mit deinem Heil; mit einem willigen Geist rüste mich aus! (Ps 51,14)
Namenstage: Samstag Egbert, Marian – Sonntag Erwin, Franka Aktionstage: Samstag Welttag der Städtepartnerschaften – Sonntag Welt-malariatag, Int. Tag des Baumes Heute vor 142 Jahren: 1880: Der schwedische Polarforscher Adolf Erik Nordenskiöld kehrt mit seinem Schiff Vega nach seiner erfolgreichen Durchquerung der Nordostpassage nach Stockholm zurück, wo ihm ein triumphaler Empfang bereitet wird. Ein tief beeindruckter Zuschauer ist der 15-jährige Sven Hedin. Er wird als Erwachsener zahlreiche Entdeckungsreisen durch Asien unternehmen.
winfried_moosmann@web.de
Biberach
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Wochenmarkt, Marktplatz, Sa, 8-13 Uhr Ehingen
Wochenmarkt, Marktplatz, Sa, 7-13 Uhr Mengen
Wochenmarkt, Rathausplatz, Hauptstr., Sa, 7-12 Uhr
Sigmaringen
Wochenmarkt, Marktplatz, Sa, 7-13 Uhr
Feuerwehr, Rettungsdienst und Notarzt, Notruf 112
Polizei, Notruf 110
Alleshausen Grüngutsammelstelle (ehem. Wertstoffhof), Ödenahlen, Sa, 10-12 Uhr Bad Buchau
Recyclingzentrum, Unterbachstr./ Franz-kessler-str., Sa, 10-16 Uhr Riedlingen
Papiersammlung, Feuerwehr Riedlingen, Stadtgebiet: Sa, 9 Uhr
Unlingen
Recyclingzentrum, Göffinger Str. 15, Sa, 9-12 Uhr