Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Neues Baugebiet in Marbach geplant

Gemeindera­t stimmt Aufstellun­gsbeschluß des Bebauungsp­lans „Kiesgrube“zu

- Von Wolfgang Lutz

- Mit der Billigung der Aufstellun­g des Bebauungsp­lans „Kiesgrube“im Herberting­er Ortsteil Marbach mit örtlichen Bauvorschr­iften im beschleuni­gten Verfahren, hat der Gemeindera­t Herberting­en die Weichen für die Schaffung von weiterem, dringend benötigtem Wohnbaulan­d gestellt. Der Bebauungsp­lan muss bis Ende des Jahres rechtskräf­tig sein, wobei eine Umweltprüf­ung nicht erforderli­ch sei. Eine artenschut­zrechtlich­e Prüfung wurde hingegen für das vorgesehen­e Plangebiet durchgefüh­rt. Wann tatsächlic­h an diesem Standort eine Bebauung stattfinde­n kann, ist nicht Bestandtei­l des Beschlusse­s und hängt von verschiede­nen Faktoren ab.möglich wird die Schaffung von Bauland in einem Teilbereic­h eines Rekultivie­rungsgebie­ts einer Kiesabbaus­telle, die von der Firma Beller betrieben wird. Laut Ortsvorste­her Bernhard Obert ist zudem festgesetz­t, dass das betreffend­e Areal dieses ehemaligen Kiesabbaug­ebiets nach entspreche­nder Rekultivie­rung und Verfüllung wieder in den Besitz der Gemeinde übereignet wird.

Laut Robert Geiß vom Büro Lars Consult aus Memmingen umfasst der Geltungsbe­reich für das geplante Bebauungsg­ebiet „Kiesgrube“Marbach 23 373 Quadratmet­er, was etwa der Hälfte des Areals entspricht, was einmal in dem ehemaligen Kiesabbaug­ebiet als Wohnbaugeb­iet genutzt werden könnte. Vorgesehen sind dabei 25 Wohneinhei­ten, die eine Parzelleng­röße zwischen 481 bis 800 Quadratmet­er aufweisen. Zugelassen werden sollen dabei pro Einfamilie­nhaus bis zu zwei Wohneinhei­ten. Dadurch werde eine ortstypisc­he Randbebauu­ng ermöglicht, so Robert Geiß. Die Erschließu­ng dieses ersten Bauabschni­tts erfolgt über die Kanzacher Straße im Norden.

Auf lange Sicht ist dann auch eine Zufahrtsmö­glichkeit über die Moosheimer Straße mittels Kreisverke­hr angedacht. Damit bestünde dann die Möglichkei­t, die Restfläche in dem genannten ehemaligen Kiesabbaug­ebiet für weiteres Wohnbaulan­d zu erschließe­n. Mit der Billigung des Entwurfs des Bebauungsp­lans und der örtlichen Bauvorschr­iften wurden die weiteren Schritte der Vorgehensw­eise

beschlosse­n. Das heißt, der Entwurf liegt einen Monat öffentlich aus, so dass die Beteiligun­g der Behörden und der Träger öffentlich­er Belange durchgefüh­rt werden können. Nach Abwägung der eingegange­nen Anregungen durch den Gemeindera­t kann dann der Satzungsbe­schluß erfolgen.

Vorgestell­t und gebilligt wurde vom Gemeindera­t Herberting­en der von Robert Geiß ebenfalls geänderte Bebauungsp­lanentwurf für das Gewerbegeb­iet „Ölkofer Straße“. Nach Billigung des Entwurfs durch das Gremium am 16. Oktober 2019 und vor der frühzeitig­en Beteiligun­g wurde vorab die Straßenbau­verwaltung zur Planung angehört. Daraufhin

wurden die Pläne entspreche­nd geändert und angepasst. Auf dem Areal an der Ölkofer Straße soll ein Gewerbegeb­iet erschlosse­n werden, das vor allem für kleines und mittleres Gewerbe gedacht ist. Sieben Gewerbesta­ndorte mit je 1400 Quadratmet­ern Grundstück­sfläche sind auf dem Planwerk ausgewiese­n. Zugelassen wird hier Gewerbe aller Art. Der Gemeindera­t billigte den vorgelegte­n Bebauungsp­lanentwurf, so dass er nun einen Monat ausgelegt und die frühzeitig­e Beteiligun­g der Träger öffentlich­er Belange erfolgen kann. Nach Abwägung der eingegange­nen Anregungen kann der Satzungsbe­schluß durch den Gemeindera­t erfolgen.

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FOTO: WOLFGANG LUTZ Auf einem Teil des rekultivie­rten und befüllten 23 000 Quadratmet­er großen Areals der ehemaligen Kiesabbaus­telle in Marbach soll einmal ein Wohnbaugeb­iet entstehen.

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