Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Neues Baugebiet in Marbach geplant
Gemeinderat stimmt Aufstellungsbeschluß des Bebauungsplans „Kiesgrube“zu
- Mit der Billigung der Aufstellung des Bebauungsplans „Kiesgrube“im Herbertinger Ortsteil Marbach mit örtlichen Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren, hat der Gemeinderat Herbertingen die Weichen für die Schaffung von weiterem, dringend benötigtem Wohnbauland gestellt. Der Bebauungsplan muss bis Ende des Jahres rechtskräftig sein, wobei eine Umweltprüfung nicht erforderlich sei. Eine artenschutzrechtliche Prüfung wurde hingegen für das vorgesehene Plangebiet durchgeführt. Wann tatsächlich an diesem Standort eine Bebauung stattfinden kann, ist nicht Bestandteil des Beschlusses und hängt von verschiedenen Faktoren ab.möglich wird die Schaffung von Bauland in einem Teilbereich eines Rekultivierungsgebiets einer Kiesabbaustelle, die von der Firma Beller betrieben wird. Laut Ortsvorsteher Bernhard Obert ist zudem festgesetzt, dass das betreffende Areal dieses ehemaligen Kiesabbaugebiets nach entsprechender Rekultivierung und Verfüllung wieder in den Besitz der Gemeinde übereignet wird.
Laut Robert Geiß vom Büro Lars Consult aus Memmingen umfasst der Geltungsbereich für das geplante Bebauungsgebiet „Kiesgrube“Marbach 23 373 Quadratmeter, was etwa der Hälfte des Areals entspricht, was einmal in dem ehemaligen Kiesabbaugebiet als Wohnbaugebiet genutzt werden könnte. Vorgesehen sind dabei 25 Wohneinheiten, die eine Parzellengröße zwischen 481 bis 800 Quadratmeter aufweisen. Zugelassen werden sollen dabei pro Einfamilienhaus bis zu zwei Wohneinheiten. Dadurch werde eine ortstypische Randbebauung ermöglicht, so Robert Geiß. Die Erschließung dieses ersten Bauabschnitts erfolgt über die Kanzacher Straße im Norden.
Auf lange Sicht ist dann auch eine Zufahrtsmöglichkeit über die Moosheimer Straße mittels Kreisverkehr angedacht. Damit bestünde dann die Möglichkeit, die Restfläche in dem genannten ehemaligen Kiesabbaugebiet für weiteres Wohnbauland zu erschließen. Mit der Billigung des Entwurfs des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften wurden die weiteren Schritte der Vorgehensweise
beschlossen. Das heißt, der Entwurf liegt einen Monat öffentlich aus, so dass die Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden können. Nach Abwägung der eingegangenen Anregungen durch den Gemeinderat kann dann der Satzungsbeschluß erfolgen.
Vorgestellt und gebilligt wurde vom Gemeinderat Herbertingen der von Robert Geiß ebenfalls geänderte Bebauungsplanentwurf für das Gewerbegebiet „Ölkofer Straße“. Nach Billigung des Entwurfs durch das Gremium am 16. Oktober 2019 und vor der frühzeitigen Beteiligung wurde vorab die Straßenbauverwaltung zur Planung angehört. Daraufhin
wurden die Pläne entsprechend geändert und angepasst. Auf dem Areal an der Ölkofer Straße soll ein Gewerbegebiet erschlossen werden, das vor allem für kleines und mittleres Gewerbe gedacht ist. Sieben Gewerbestandorte mit je 1400 Quadratmetern Grundstücksfläche sind auf dem Planwerk ausgewiesen. Zugelassen wird hier Gewerbe aller Art. Der Gemeinderat billigte den vorgelegten Bebauungsplanentwurf, so dass er nun einen Monat ausgelegt und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgen kann. Nach Abwägung der eingegangenen Anregungen kann der Satzungsbeschluß durch den Gemeinderat erfolgen.