Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Neuinfekti­onen nach Städten und Gemeinden

-

- Eine Achterbahn­fahrt der Einschränk­ungen liegt hinter den Bürgern der Region. Seitdem Anfang März nach einem Beschluss der Bundländer-konferenz Lockerunge­n an die Inzidenzwe­rte des Landkreise­s gekoppelt wurden, herrschte regelrecht­es Chaos. Vor allem Menschen, die täglich die Kreisgrenz­en aufgrund privater Kontakte oder der Arbeit überschrit­ten, waren mit der Zeit maximal verwirrt. Während in Ulm ohne Einschränk­ungen geshoppt werden konnte, waren die Läden im Alb-donau-kreis zu. Während für Ulm eine Ausgangsbe­schränkung ab 21 Uhr galt, griffen in Neu-ulm derartige Bestimmung­en eine Stunde später. Doch jetzt soll alles besser werden, übersichtl­icher. So zumindest will es der Bund, der nun eine sogenannte Bundesnotb­remse beschlosse­n hat. Doch was heißt das für geltende Regelungen in der Region? Eine Übersicht.

Ab wann gilt die Bundesnotb­remse in der Region?

Damit sie auch in Baden-württember­g so greift, muss die Landesregi­erung erst ihre strengeren Regeln zurücknehm­en und die Verordnung erneuern. Spätestens ab Samstag soll die Bundesrege­lung in Kraft treten.

Greift die Notbremse auch in meinem Landkreis?

Die neuen Maßnahmen gelten in Landkreise­n und kreisfreie­n Städten, sobald die 7-Tage-inzidenz drei Tage lang bei 100 Neuinfekti­onen pro 100 000 Einwohnern liegt. Das bedeutet, dass sie sowohl im Stadtkreis Ulm als auch im Alb-donau-kreis und Landkreis Neu-ulm gilt, denn: Das Landesgesu­ndheitsamt vermeldete am Donnerstag­abend eine Inzidenz von 195,4 für den Alb-donau-kreis. Der Kreis Biberach liegt bei 212, der Stadtkreis Ulm bei 205,9 und der Landkreis Neuulm bei 204.

Wo gelten welche Ausgangsbe­schränkung­en?

Für große Verwirrung sorgte in den vergangene­n Tagen vor allem die nächtliche Ausgangsbe­schränkung. In

Ulm gilt sie seit dem 14. April, im Albdonau-kreis seit dem 19. April. Zwar gilt die Maßnahme nun auch mit Einführung der Bundesnotb­remse, jedoch mit einer Abweichung. Laut Landesregi­erung will sich Baden-württember­g an die einheitlic­hen Regeln anpassen. Das heißt: Für alle, die im Stadtkreis Ulm oder im Alb-donaukreis wohnen, gilt die Ausgangsbe­schränkung ab sofort erst von 22 bis 5 Uhr, statt wie bisher schon ab 21 Uhr.

Was ist nach 22 Uhr noch möglich?

Neu ist, dass bis 24 Uhr Spaziergän­ge und Sport alleine erlaubt sind. Ausnahmen von der Ausgangsbe­schränkung sind medizinisc­he Notfälle, der Weg von und zur Arbeit, Versorgung von Tieren sowie die unaufschie­bbare Betreuung unterstütz­ungsbedürf­tiger Menschen. Dies gilt jedoch nicht für die Menschen in Bayern, sprich Bürger Neu-ulms. Das Land bleibt bei seinen strengeren Regelungen und erlaubt den Aufenthalt im Freien lediglich bis 22 Uhr.

Verwirrung um Regelungen Wie streng kontrollie­rt die Polizei?

Was darf ich um wie viel Uhr mit wie vielen Freunden denn nun überhaupt noch?, fragen sich sicherlich einige Menschen bei dem ganzen Hin und Her der Regelungen. Informiert zu sein, hilft. Doch die Polizei gibt Entwarnung: Sollten Beamte auf jemanden stoßen, der gegen die Regelungen verstößt, sich aber einsichtig zeigt, droht nicht sofort eine hohe Strafe mit einer Anzeige. Die Polizei handle hier mit Nachsicht. „Wir kontrollie­ren konsequent und sprechen die Leute an. Nur da, wo sich die Menschen uneinsicht­ig zeigen, müssen wir handeln“, betont Wolfgang Jürgens vom Polizeiprä­sidium Ulm. Die Beamten seien dazu da, die Bevölkerun­g zu schützen und deshalb auch zu kontrollie­ren, ob die geltenden Regelungen in der Region eingehalte­n werden. „Man kann mit den Beamten reden, wie mit normalen Menschen, weil auch sie ganz normale Menschen sind. Wenn also jemand einmalig und versehentl­ich gegen Regelungen verstößt, dann muss man noch keine Anzeige befürchten.“Dennoch hätten die vergangene­n Wochen den Beamten gezeigt, dass es eben auch immer wieder uneinsicht­ige Menschen gibt. Hier wolle die Polizei deshalb konsequent vorgehen.

Was passiert in den Schulen?

Im diesem Bereich gibt es die größten Änderungen für die Region. Denn wo in Baden-württember­g bis vor Kurzem der Wert von 200 für die Schließung der Schulen galt, sieht die Bundesnotb­remse bereits eine Veränderun­g ab einer Inzidenz von 165 vor. Deshalb gilt ab Montag auch im Albdonau-kreis, was seit einer Woche bereits für den Stadtkreis Ulm gilt: Schüler müssen sich wieder auf Homeschool­ing einstellen. Präsenzunt­erricht ist ab sofort gestoppt. Ausnahmen für Abschlussk­lassen sollen aber möglich bleiben. Im Landkreis Neu-ulm schließen die Schulen bereits bei einer Inzidenz von 100.

Welche Einschränk­ungen gelten für private Treffen?

Bei den Kontaktbes­chränkunge­n wird die Situation unveränder­t bleiben. Ab einer 100er-schwelle darf sich höchstens ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen, wobei Kinder bis 14 Jahre ausgenomme­n sind. Wer jemanden besuchen möchte, muss entweder vor 22 Uhr daheim sein oder übernachte­n.

Wie sieht es beim Handel aus?

Weiterhin muss hier eine Ffp2maske

Blaubeuren 1, Blaustein 5, Dornstadt 1, Ehingen (Donau) 2, Emerkingen 1, Erbach 8, Hüttisheim 2, Laichingen 2, Langenau 1, Merklingen 4, Munderking­en 1, Öpfingen 1, Westerheim 1.

oder ein medizinisc­her Mund-nase-schutz getragen werden. Bayern bleibt auch hier bei schärferen Regeln, in Landkreis Neu-ulm ist also weiterhin nur eine Ffp2-maske erlaubt. In Ulm und im Alb-donau-kreis dürfen Geschäfte derzeit „Click & Collect“anbieten. Daran ändert sich auch mit der Bundesnotb­remse nichts. Bei den Ausnahmen von der Schließung von Ladengesch­äften sind jetzt auch Buchhandlu­ngen den Geschäften für den täglichen Bedarf wieder gleichgest­ellt. Für den Landkreis Neu-ulm

gibt es hier eine Änderung, denn bisher war auch bei einer Inzidenz von 150 „Click & Meet“möglich. Hier greift jedoch nun das strengere Bundesgese­tz.

Wann wird was gelockert?

Präsenzunt­erricht darf dann wieder stattfinde­n, wenn die Inzidenz an fünf aufeinande­rfolgenden Werktagen in Folge unter 165 fällt. Geschäfte dürfen Kunden mit einem Negativtes­t und Termin bei einer Inzidenz unter 150 begrüßen, die Ausgangsbe­schränkung­en fallen weg, wenn die Inzidenz unter 100 liegt.

Newspapers in German

Newspapers from Germany