Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Neuinfektionen nach Städten und Gemeinden
- Eine Achterbahnfahrt der Einschränkungen liegt hinter den Bürgern der Region. Seitdem Anfang März nach einem Beschluss der Bundländer-konferenz Lockerungen an die Inzidenzwerte des Landkreises gekoppelt wurden, herrschte regelrechtes Chaos. Vor allem Menschen, die täglich die Kreisgrenzen aufgrund privater Kontakte oder der Arbeit überschritten, waren mit der Zeit maximal verwirrt. Während in Ulm ohne Einschränkungen geshoppt werden konnte, waren die Läden im Alb-donau-kreis zu. Während für Ulm eine Ausgangsbeschränkung ab 21 Uhr galt, griffen in Neu-ulm derartige Bestimmungen eine Stunde später. Doch jetzt soll alles besser werden, übersichtlicher. So zumindest will es der Bund, der nun eine sogenannte Bundesnotbremse beschlossen hat. Doch was heißt das für geltende Regelungen in der Region? Eine Übersicht.
Ab wann gilt die Bundesnotbremse in der Region?
Damit sie auch in Baden-württemberg so greift, muss die Landesregierung erst ihre strengeren Regeln zurücknehmen und die Verordnung erneuern. Spätestens ab Samstag soll die Bundesregelung in Kraft treten.
Greift die Notbremse auch in meinem Landkreis?
Die neuen Maßnahmen gelten in Landkreisen und kreisfreien Städten, sobald die 7-Tage-inzidenz drei Tage lang bei 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern liegt. Das bedeutet, dass sie sowohl im Stadtkreis Ulm als auch im Alb-donau-kreis und Landkreis Neu-ulm gilt, denn: Das Landesgesundheitsamt vermeldete am Donnerstagabend eine Inzidenz von 195,4 für den Alb-donau-kreis. Der Kreis Biberach liegt bei 212, der Stadtkreis Ulm bei 205,9 und der Landkreis Neuulm bei 204.
Wo gelten welche Ausgangsbeschränkungen?
Für große Verwirrung sorgte in den vergangenen Tagen vor allem die nächtliche Ausgangsbeschränkung. In
Ulm gilt sie seit dem 14. April, im Albdonau-kreis seit dem 19. April. Zwar gilt die Maßnahme nun auch mit Einführung der Bundesnotbremse, jedoch mit einer Abweichung. Laut Landesregierung will sich Baden-württemberg an die einheitlichen Regeln anpassen. Das heißt: Für alle, die im Stadtkreis Ulm oder im Alb-donaukreis wohnen, gilt die Ausgangsbeschränkung ab sofort erst von 22 bis 5 Uhr, statt wie bisher schon ab 21 Uhr.
Was ist nach 22 Uhr noch möglich?
Neu ist, dass bis 24 Uhr Spaziergänge und Sport alleine erlaubt sind. Ausnahmen von der Ausgangsbeschränkung sind medizinische Notfälle, der Weg von und zur Arbeit, Versorgung von Tieren sowie die unaufschiebbare Betreuung unterstützungsbedürftiger Menschen. Dies gilt jedoch nicht für die Menschen in Bayern, sprich Bürger Neu-ulms. Das Land bleibt bei seinen strengeren Regelungen und erlaubt den Aufenthalt im Freien lediglich bis 22 Uhr.
Verwirrung um Regelungen Wie streng kontrolliert die Polizei?
Was darf ich um wie viel Uhr mit wie vielen Freunden denn nun überhaupt noch?, fragen sich sicherlich einige Menschen bei dem ganzen Hin und Her der Regelungen. Informiert zu sein, hilft. Doch die Polizei gibt Entwarnung: Sollten Beamte auf jemanden stoßen, der gegen die Regelungen verstößt, sich aber einsichtig zeigt, droht nicht sofort eine hohe Strafe mit einer Anzeige. Die Polizei handle hier mit Nachsicht. „Wir kontrollieren konsequent und sprechen die Leute an. Nur da, wo sich die Menschen uneinsichtig zeigen, müssen wir handeln“, betont Wolfgang Jürgens vom Polizeipräsidium Ulm. Die Beamten seien dazu da, die Bevölkerung zu schützen und deshalb auch zu kontrollieren, ob die geltenden Regelungen in der Region eingehalten werden. „Man kann mit den Beamten reden, wie mit normalen Menschen, weil auch sie ganz normale Menschen sind. Wenn also jemand einmalig und versehentlich gegen Regelungen verstößt, dann muss man noch keine Anzeige befürchten.“Dennoch hätten die vergangenen Wochen den Beamten gezeigt, dass es eben auch immer wieder uneinsichtige Menschen gibt. Hier wolle die Polizei deshalb konsequent vorgehen.
Was passiert in den Schulen?
Im diesem Bereich gibt es die größten Änderungen für die Region. Denn wo in Baden-württemberg bis vor Kurzem der Wert von 200 für die Schließung der Schulen galt, sieht die Bundesnotbremse bereits eine Veränderung ab einer Inzidenz von 165 vor. Deshalb gilt ab Montag auch im Albdonau-kreis, was seit einer Woche bereits für den Stadtkreis Ulm gilt: Schüler müssen sich wieder auf Homeschooling einstellen. Präsenzunterricht ist ab sofort gestoppt. Ausnahmen für Abschlussklassen sollen aber möglich bleiben. Im Landkreis Neu-ulm schließen die Schulen bereits bei einer Inzidenz von 100.
Welche Einschränkungen gelten für private Treffen?
Bei den Kontaktbeschränkungen wird die Situation unverändert bleiben. Ab einer 100er-schwelle darf sich höchstens ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen, wobei Kinder bis 14 Jahre ausgenommen sind. Wer jemanden besuchen möchte, muss entweder vor 22 Uhr daheim sein oder übernachten.
Wie sieht es beim Handel aus?
Weiterhin muss hier eine Ffp2maske
Blaubeuren 1, Blaustein 5, Dornstadt 1, Ehingen (Donau) 2, Emerkingen 1, Erbach 8, Hüttisheim 2, Laichingen 2, Langenau 1, Merklingen 4, Munderkingen 1, Öpfingen 1, Westerheim 1.
oder ein medizinischer Mund-nase-schutz getragen werden. Bayern bleibt auch hier bei schärferen Regeln, in Landkreis Neu-ulm ist also weiterhin nur eine Ffp2-maske erlaubt. In Ulm und im Alb-donau-kreis dürfen Geschäfte derzeit „Click & Collect“anbieten. Daran ändert sich auch mit der Bundesnotbremse nichts. Bei den Ausnahmen von der Schließung von Ladengeschäften sind jetzt auch Buchhandlungen den Geschäften für den täglichen Bedarf wieder gleichgestellt. Für den Landkreis Neu-ulm
gibt es hier eine Änderung, denn bisher war auch bei einer Inzidenz von 150 „Click & Meet“möglich. Hier greift jedoch nun das strengere Bundesgesetz.
Wann wird was gelockert?
Präsenzunterricht darf dann wieder stattfinden, wenn die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen in Folge unter 165 fällt. Geschäfte dürfen Kunden mit einem Negativtest und Termin bei einer Inzidenz unter 150 begrüßen, die Ausgangsbeschränkungen fallen weg, wenn die Inzidenz unter 100 liegt.