Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
WLSB vereinheitlicht Förderung
(sz/mac) - Die Sportbünde in Baden-württemberg haben sich darauf verständigt, die Kooperationen für das Schuljahr 2021/2022 bereits mit dem neuen Satz von 500 Euro je Kooperationsmaßnahme zu fördern. Die Vereinbarung ist Teil des Solidarpakts IV (die SZ berichtete), der eigentlich erst 2022 beginnt. Er sorgt dafür, dass die Vereine, die mit Schulen und Kindergärten kooperieren, mehr Mittel und eine bessere Ausstattung haben. Die Förderlinie Integration im Rahmen des Kooperationsprogramms Schule-verein läuft hingegen zum Ende des Schuljahres im Juli 2021 aus. Kooperationen mit Vorbereitungsklassen an Regelschulen oder beruflichen Schulen (VKL/VABO) sind aber weiterhin möglich.
Die Fördersätze werden zudem vereinheitlicht. Bislang betragen diese zwischen 180 und 460 Euro, je nach Dauer. Die bislang bestehenden Unterschiede in der Zuschusshöhe für Kooperationsmaßnahmen mit Sonderpädagogischen Bildungsund Beratungszentren (SBBZ) oder in jüngerer Zeit für Schwimmkooperationen werden aufgehoben. Ab dem kommenden Schuljahr werden Kooperationsmaßnahmen mit allen Schulformen und Kindergärten sowie Kindertagesstätten mit einheitlich 500 Euro oder 250 Euro bezuschusst.
Das mehr benötigte Geld kommt aus den Mitteln des Solidarpaktes IV. Allerdings geht der Württembergische Landessportbund (WLSB) davon aus, dass die Zahl der Anträge die zur Verfügung stehenden Mittel übersteigt. Insbesondere Vereine mit vielen Anträgen müssen sich darauf einstellen, dass nicht alle dem Grunde nach förderfähigen Kooperationen bezuschusst werden. Die Aufstockung der Zuschüsse sei ein Anliegen des Kultusministeriums und der Sportbünde, um die Arbeit der Vereine in diesem wichtigen Handlungsfeld wertzuschätzen und eine angemessene Anpassung zu vollziehen, heißt es in einer Mitteilung. Die Vereine leisteten einen großen Beitrag zur ganzheitlichen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen.