Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Der Rechtsstre­it um „Bergt-bräu“emotionali­siert

In den sozialen Medien spalten sich die Meinungen – Uli Zimmermann von der Berg-brauerei nimmt Stellung

- Von Selina Ehrenfeld

- Was auf der Straße hinter vorgehalte­ner Hand getuschelt wird, äußert sich in den sozialen Medien meist als riesiger Aufschrei. Die Macht der Anonymität im Internet zeigt immer wieder, wie schnell Emotionen dort zum Ausdruck gebracht werden. So auch, wenn es um den Rechtsstre­it von Uli Zimmermann mit einem Braukolleg­en aus Chemnitz geht (SZ berichtete). Hunderte von Kommentare finden sich unter verschiede­nen Posts auf der Facebook-seite sowohl von der Ehinger Bergbrauer­ei als auch von der Brauerei Reichenbra­nd. Würde jetzt ein Vereinsfes­t in der Region anstehen, wäre dies das Thema schlechthi­n, über das man im Bierzelt redet.

Doch aufgrund der Pandemie kann sich keiner darüber am Stammtisch oder im Festzelt unterhalte­n. Die Diskussion verlagert sich ins Internet. Eigentlich beschäftig­t Uli Zimmermann das Thema bereits seit gut einem Jahr, denn schon im Januar 2020 hatte die Brauerei aus Chemnitz beim Patentamt eine Marke „Bergt-bräu“eingetrage­n, obwohl mit „Berg“bereits eine Marke eingetrage­n ist. Zum Schutz der eigenen Marken „Berg“und „Berg Bier“zog Uli Zimmermann vor Gericht, nachdem seine monatelang­e Bemühungen um einen Vergleich keinen Erfolg hatten. Im Dezember hatte die Bergbrauer­ei dann Klage eingereich­t. Doch erst jetzt, mit Verkündung des Urteils, kochte dieser Streit in den Medien, ob in Chemnitz, Ehingen oder überregion­alen Zeitungen, so richtig hoch. Das Landgerich­t Stuttgart hatte entschiede­n: „Bergtbräu“ist der Marke „Berg“und „Berg Bier“zu ähnlich. Das sorgte für Aufsehen

und Hunderte von Kommentare­n dazu auf den Seiten der Brauereien in sozialen Medien.

Die Kommentare gehen in beide Extreme. „Das ist ja wohl echt ein ganz mieser Witz“, kritisiert ein User die Bergbrauer­ei und ihr Vorgehen, ein anderer fragt: „Welcher Richter trifft so eine Entscheidu­ng?“Doch dies sind nur zwei von den eher harmlosen Kommentare­n, viele werden bestimmter und herablasse­nder. Doch es gibt sehr viele Menschen, die sich hinter die Entscheidu­ng der Bergbrauer­ei stellen. Sie äußern Verständni­s, dass Zimmermann sich seine Marke nicht nehmen lassen will.

Mehr als 600 Kommentare wurden bis Donnerstag­mittag unter eine Stellungna­hme der Bergbrauer­ei auf Facebook zu dem Rechtsstre­it geschriebe­n. Dass dieses Thema für Aufregung und Unmut sorgt, kann Uli Zimmermann nachvollzi­ehen. „Viele Kommentare dazu kann ich verstehen, wenn man nur die Darstellun­g kennt, die aus der Seite der Chemnitzer Brauerei entnommen sind“, so der Braumeiste­r. Deshalb sei ihm die Veröffentl­ichung einer ausführlic­hen Stellungna­hme auch wichtig. „Ich finde es sinnvoll, dass unsere Kunden und die Region dazu etwas von uns findet“, so der Braumeiste­r. Er betont: „Uns ist es wichtig, dass wir unabhängig davon, wie der Rechtsstre­it fortgesetz­t wird, zu einer einvernehm­lichen Lösung kommen. Trotz des Urteils zu unseren Gunsten wollen wir ins Gespräch zu kommen.“

Die Chemnitzer Brauerei will das Urteil des Landgerich­ts so noch nicht akzeptiere­n und in Berufung gehen.

Doch warum sieht die Bergbrauer­ei überhaupt eine Gefahr oder Konkurrenz

in der Marke „Bergt-bräu“aus Chemnitz, rund 500 Kilometer von Berg entfernt? Wäre dieses Bier nicht eingetrage­n worden, dann hätte man das toleriert, wie andere Brauereien mit ähnlich klingenden Markenname­n. „Wenn man aber den Namen absichern will und es beim Patentamt einträgt, dann muss derjenige reagieren, der dieselbe oder ähnliche Marke geschützt hat“, betont Zimmermann. Es gehe schlichtwe­g um die Regeln, die einem beim Thema eingetrage­ner Marken vorgegeben werden. „Es wäre unverantwo­rtlich für uns als Unternehme­n gewesen, wenn wir nicht reagiert hätten. Wenn der Schutz irgendwann nicht mehr besteht oder aufgeweich­t wird und es zu einer weiteren fremden Nutzung des Namens kommt, dann hätten wir große Probleme mit der Marke.“

Der Braumeiste­r beschreibt es mit einem alltäglich­en Beispiel: „Auf der Bundesstra­ße darf man 100 Stundenkil­ometer fahren. Meine Einschätzu­ng kann sein, dass ich auch 150 fahren kann. Aber wenn ich dann geblitzt werde, darf ich mich darüber nicht aufregen.“

„Die Brauerei kann den Namen aus unserer Sicht gerne mit einem Zusatz verwenden. Das Problem ist, dass die Brauerei in Chemnitz die Wortmarke beim Patentamt nur als „Bergt-bräu“ohne einen Zusatz wie etwa ,Reichenbra­nder’ eintragen ließ“, schreibt die Bergbrauer­ei in ihrer Stellungna­hme auf Facebook. Er betont, dass die Bergbrauer­ei weiterhin großen Wert darauf legt, dass die Sache am Ende für beide Parteien zufriedens­tellend endet. „Wir sind beide Familienbr­auereien, die von ähnlichen Werten getragen werden.“

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FOTO: CHRISTOPH SCHNEIDER, SÜDFINDER Zoff um den Stoff: Die Bergbrauer­ei will ihre Marke „Berg Bier“schützen.

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