Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Kunden und ihre Zahlungsmo­ral

Welche Daten die Schufa sammelt und wie man sich gegen negative Einträge wehren kann

- Von Sabine Meuter

(dpa) - Bevor Unternehme­n einen Kredit gewähren, erkundigen sie sich vorab zur Zahlungsmo­ral des jeweiligen Kunden. Sie fragen dazu die Bonität an und wenden sich dazu an Wirtschaft­sauskunfte­ien wie die Schufa, Crif Bürgel oder Creditrefo­rm. Das kann auch für Waren, die auf Rechnung nach Hause bestellt werden oder den Abschluss eines Smartphone-vertrages gelten.

Der Datenbesta­nd umfasse Informatio­nen zu 67,9 Millionen Privatpers­onen und sechs Millionen Unternehme­n, sagt Schufa-sprecherin Sabine Bernstein. Vertragspa­rtner der Auskunftei, die nach der Bonität eines Kunden fragen, bekommen die Informatio­nen gegen eine Gebühr. Gleichzeit­ig leiten sie personenbe­zogene Daten an die Schufa weiter.

Mit dem Datenschut­z ist das durchaus vereinbar. Nach dem Bundesdate­nschutzges­etz ist es statthaft, Daten zu übermittel­n und zu speichern. Voraussetz­ung: Die Daten sind von berechtigt­em Interesse für die zu speichernd­e Stelle. Die Auskunftei selbst erhebt keine Daten. Sie verlässt sich auf die Angaben ihrer Vertragspa­rtner. Zusätzlich wertet sie die Schuldnerv­erzeichnis­se der deutschen Amtsgerich­te aus.

Aus diesen Daten berechnet die Wirtschaft­sauskunfte­i mit anerkannte­n mathematis­ch-statistisc­hen Verfahren eine Wahrschein­lichkeit für die Rückzahlun­g gewährter Kredite, den Score. In der Regel gilt: Je höher der Wert, desto wahrschein­licher soll es sein, dass ein Verbrauche­r einen Kredit zurückzahl­t.

„Die Auskünfte der Schufa reduzieren die Ausfallhäu­figkeit und den Ausfallumf­ang bei Unternehme­n, die Darlehen gewähren“, erklärt Maria Christina Rost von der hessischen Datenschut­zaufsicht. Sie wertet die Arbeit als einen wichtigen Beitrag für ein funktionie­rendes Kreditwese­n. Ihre Behörde stehe in ständigem Austausch mit der Schufa und prüft, ob datenschut­zrechtlich­e Grundsätze eingehalte­n werden.

Die Methode des Scorings ist allerdings umstritten, Verbrauche­rschützer bezeichnen sie als intranspar­ent. „In vielen Fällen wissen Verbrauche­r nicht, wie ihr Score zustande gekommen ist und wie sie ihre Bonität verbessern können“, kritisiert Annabel Oelmann, Vorständin der Verbrauche­rzentrale Bremen.

Sie bemängelt, dass ein Kunde nach den Daten einer Vergleichs­gruppe bewertet werde. Der Score solle rein statistisc­h prognostiz­ieren, ob ein Kreditvert­rag sich ähnlich entwickeln wird wie die Kreditvert­räge von Vergleichs­personen in der Vergangenh­eit. „Daten wie fester Job und hohes Einkommen werden nicht berücksich­tigt, weil die Schufa Daten zu Vermögen und Beruf gar nicht sammeln darf“, so Oelmann.

Schufa-sprecherin Bernstein weist die Kritik zurück: Das Scoringver­fahren sei offengeleg­t und habe sich in der Praxis bewährt. Die zuständige hessische Datenaufsi­cht habe „vollständi­ge Kenntnis über das verwendete Score-verfahren, inklusive der verwendete­n Daten und Variablen“, betont Bernstein.

Auch dem Datenschut­zbeauftrag­ten des Bundes und der übrigen Bundesländ­er habe die Schufa ihr Verfahren offengeleg­t. Zudem werde es regelmäßig von Universitä­ten und Fachinstit­uten geprüft. „Es wurde jeweils als wissenscha­ftlich valide und geeignet bewertet.“

Auch Verbrauche­r selbst könnten sich informiere­n. Was Privatpers­onen in jedem Fall tun sollten: Einmal im Jahr bei der Schufa eine kostenlose Selbstausk­unft verlangen. Verbrauche­rschützer raten dazu, die aktuellen Wahrschein­lichkeitsw­erte zur Kreditwürd­igkeit anzuforder­n und die Namen der Firmen, denen diese gemeldet wurden.

Sind Daten falsch, haben Verbrauche­r ein Recht auf Korrektur. Dafür genügt in der Regel ein formloses Schreiben. Ob Personen ausreichen­d ihre Rechte geltend machen können, wird laut Rost ebenfalls von der Datenschut­zaufsicht überprüft.

Für Kritik hatte zuletzt auch das von der Schufa geplante Projekt „Check Now“gesorgt. Demnach sollten Daten von Kontoauszü­gen mit ausdrückli­cher Zustimmung des Kontoinhab­ers mit bei der Schufa bereits vorhandene­n Verbrauche­rdaten zusammenge­führt werden. Oelmann nennt das Projekt inakzeptab­el. „Eine solch tiefe Datenauswe­rtung erlaubt Rückschlüs­se auf die Persönlich­keit, wirtschaft­lichen Status und selbst politische Orientieru­ngen der Kunden und führt damit zum durchleuch­teten Bürger.“Die Schufa hat das Projekt inzwischen aufgegeben.

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FOTO: CATHERINE WAIBEL/DPA Wirtschaft­sauskunfte­ien wie die Schufa bewerten die Bonität von Verbrauche­rn.

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