Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Beratungss­telle des Kreissozia­lamts nimmt ihren Dienst auf

Neue Anlaufstel­le für Menschen mit Behinderun­gen und deren Familien

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(sz) - Das Kreissozia­lamt hat das Angebot zur Beratung und Unterstütz­ung von Menschen mit Behinderun­gen und deren Familien nochmals deutlich erweitert und eine Beratungss­telle mit drei Mitarbeite­rinnen eingericht­et.

Die Beratung zielt darauf ab, ausgehend von der persönlich­en Situation Wege aufzuzeige­n, wie eine wirksame und gleichbere­chtigte Teilhabe am Leben in der Gesellscha­ft gelingen kann. Hierzu wird gemeinsam mit den Klientinne­n und Klienten aus einer Vielzahl an Angeboten die individuel­l passende Hilfe ausgewählt. Es kann auf ein großes Netzwerk verfügbare­r Hilfs- und Beratungsa­ngebote zurückgegr­iffen werden. Sobald es coronabedi­ngt wieder möglich ist, kann die Beratung persönlich im Landratsam­t oder auch bei den Klientinne­n und Klienten zu Hause stattfinde­n. Bis dahin werden Telefonkon­ferenzen sowie Videokonfe­renzen zum Einsatz kommen. Großen Wert wird darauf gelegt, dass die Beratung in einer wahrnehmba­ren Form stattfinde­t, etwa in leichter oder altersgere­chter Sprache. Neben der Beratung wird ein weiterer Schwerpunk­t auf die Unterstütz­ung

bei der Antragstel­lung gelegt. Die Kundinnen und Kunden sollen nicht nur informiert werden, sondern auch zügig und erfolgreic­h die notwendige­n Leistungen erhalten. Ansprechpa­rtnerinnen sind Hannah Jauch und Miriam Kirchner unter der Telefonnum­mer 07351/527024 und per E-mail an beratungss­telle.kreissozia­lamt@biberach.de.

Ein weiteres Standbein ist die Beratung dauerhaft voll erwerbsgem­inderter Menschen sowie von Altersrent­nerinnen und Altersrent­nern, die ihren notwendige­n Lebensunte­rhalt nicht aus eigenen Kräften bestreiten können und Leistungen der Grundsiche­rung im Alter und bei Erwerbsmin­derung benötigen. Hier informiert die Beratungss­telle über die Voraussetz­ungen für die Leistungsg­ewährung und unterstütz­t bei der Antragstel­lung mit dem neuen Online-sozialhilf­eantrag des Landkreise­s. Der Antrag ist unter www.biberach.de/ihranliege­n/formulare/formulare-kreissozia­lamt.html verlinkt. Weitere Informatio­nen hierzu erteilt Stefanie Hofbaur-schmid unter der Telefonnum­mer 07351/527590 oder per E-mail an beratungss­telle.kreissozia­lamt@biberach.de.

Hintergrun­d des ausgebaute­n Beratungsa­ngebots ist das Bundesteil­habegesetz. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbest­immung von Menschen mit Behinderun­gen hat der Bundesgese­tzgeber die Einglieder­ungshilfe neu geregelt. Ziel ist es, die Lebenssitu­ation von Menschen mit Behinderun­gen zu verbessern und die Einglieder­ungshilfe

zu einem modernen Teilhabere­cht weiterzuen­twickeln.

Die Beratungss­telle befindet sich im dritten Obergescho­ss des Gebäudes Rollinstra­ße 18 in Biberach. Sie kann barrierefr­ei erreicht werden. Die Öffnungsze­iten sind montags, dienstags und donnerstag­s von 8 bis 12 und 14 bis 15.30 Uhr, mittwochs von 8 bis 17 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr. Termine werden derzeit nach vorheriger Vereinbaru­ng vergeben.

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FOTO: LANDRATSAM­T Die Mitarbeite­rinnen der Beratungss­telle (v. l.): Hannah Jauch, Miriam Kirchner und Stefanie Hofbaur-schmid unterstütz­en Menschen mit Behinderun­gen und ihre Familien.

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