Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Beratungsstelle des Kreissozialamts nimmt ihren Dienst auf
Neue Anlaufstelle für Menschen mit Behinderungen und deren Familien
(sz) - Das Kreissozialamt hat das Angebot zur Beratung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen und deren Familien nochmals deutlich erweitert und eine Beratungsstelle mit drei Mitarbeiterinnen eingerichtet.
Die Beratung zielt darauf ab, ausgehend von der persönlichen Situation Wege aufzuzeigen, wie eine wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gelingen kann. Hierzu wird gemeinsam mit den Klientinnen und Klienten aus einer Vielzahl an Angeboten die individuell passende Hilfe ausgewählt. Es kann auf ein großes Netzwerk verfügbarer Hilfs- und Beratungsangebote zurückgegriffen werden. Sobald es coronabedingt wieder möglich ist, kann die Beratung persönlich im Landratsamt oder auch bei den Klientinnen und Klienten zu Hause stattfinden. Bis dahin werden Telefonkonferenzen sowie Videokonferenzen zum Einsatz kommen. Großen Wert wird darauf gelegt, dass die Beratung in einer wahrnehmbaren Form stattfindet, etwa in leichter oder altersgerechter Sprache. Neben der Beratung wird ein weiterer Schwerpunkt auf die Unterstützung
bei der Antragstellung gelegt. Die Kundinnen und Kunden sollen nicht nur informiert werden, sondern auch zügig und erfolgreich die notwendigen Leistungen erhalten. Ansprechpartnerinnen sind Hannah Jauch und Miriam Kirchner unter der Telefonnummer 07351/527024 und per E-mail an beratungsstelle.kreissozialamt@biberach.de.
Ein weiteres Standbein ist die Beratung dauerhaft voll erwerbsgeminderter Menschen sowie von Altersrentnerinnen und Altersrentnern, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften bestreiten können und Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung benötigen. Hier informiert die Beratungsstelle über die Voraussetzungen für die Leistungsgewährung und unterstützt bei der Antragstellung mit dem neuen Online-sozialhilfeantrag des Landkreises. Der Antrag ist unter www.biberach.de/ihranliegen/formulare/formulare-kreissozialamt.html verlinkt. Weitere Informationen hierzu erteilt Stefanie Hofbaur-schmid unter der Telefonnummer 07351/527590 oder per E-mail an beratungsstelle.kreissozialamt@biberach.de.
Hintergrund des ausgebauten Beratungsangebots ist das Bundesteilhabegesetz. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen hat der Bundesgesetzgeber die Eingliederungshilfe neu geregelt. Ziel ist es, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern und die Eingliederungshilfe
zu einem modernen Teilhaberecht weiterzuentwickeln.
Die Beratungsstelle befindet sich im dritten Obergeschoss des Gebäudes Rollinstraße 18 in Biberach. Sie kann barrierefrei erreicht werden. Die Öffnungszeiten sind montags, dienstags und donnerstags von 8 bis 12 und 14 bis 15.30 Uhr, mittwochs von 8 bis 17 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr. Termine werden derzeit nach vorheriger Vereinbarung vergeben.