Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

U14-kinder dürfen in Kleingrupp­en trainieren

WFV weist auf die Veränderun­gen durch die Corona-notbremse hin

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(sz) - Der Württember­gische Fußball-verband (WFV) weist im Zusammenha­ng mit der jüngsten Änderung der Corona-verordnung auf die Auswirkung­en auf den Fußball hin. Mit der Änderung passe das Land Baden-württember­g, so heißt es in der Mitteilung des WFV, die generellen Regelungen und die Notbremsen-regelung an die neuen, bundeseinh­eitlichen Vorgaben an. Die zentrale Botschaft für den Sport sei: Kinder unter 14 Jahren dürfen nun auch bei einer Inzidenz über 100 trainieren – kontaktlos in Fünfer-gruppen. Anleitungs­personen brauchen einen durch eine offizielle Stelle durchgefüh­rten negativen Schnelltes­t, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Darüber informiert der Verband

Damit habe das Land Badenwürtt­emberg die Vorgaben des neuen Infektions­schutzgese­tzes wie angekündig­t umgesetzt und Trainingsm­öglichkeit­en für Kinder in Kleingrupp­en auch bei Inzidenzen über 100 eingeräumt. Zu beachten sei jedoch die Absenkung der Altersgren­ze von U15- auf unter 14-Jährige. Die Ausnahmen gelten also für Kinder, die ihren 14. Geburtstag noch nicht gefeiert haben. Darauf weist der WFV hin.

Des Weiteren gelten für den Sport folgende Regelungen. Zitate aus der Mitteilung:

„Liegt die Inzidenz unter 50, ist im Freien das kontaktarm­e Training von maximal zehn Personen ab 14 Jahren erlaubt. Kinder bis einschließ­lich 13 Jahren dürfen in Gruppen bis zu 20 Personen trainieren.

Bei einer und 100 ist der Sport im Freien und

Inzidenz zwischen 50

in geschlosse­nen Räumen mit bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten zulässig. Kinder dürfen auf Außensport­anlagen weiterhin in Gruppen von max. 20 Kindern bis einschließ­lich 13 Jahren trainieren.

Steigt die Inzidenz über 100, ist im Freien oder in geschlosse­nen Räumen nur noch kontaktlos­er Sport alleine, zu zweit oder mit den Angehörige­n des eigenen Haushalts erlaubt. Kinder bis einschließ­lich 13 Jahren dürfen in Gruppen von maximal fünf Kindern weiterhin kontaktlos­en Sport im Freien ausüben. Trainer und Betreuer benötigen einen von offizielle­r Stelle durchgefüh­rten, negativen Corona-schnelltes­t (nicht Selbst-test), der nicht älter als 24 Stunden ist.“

Auch weist der WF darauf hin: „Die Nutzung von Umkleiden, sanitären Anlagen und anderen Aufenthalt­sräumen

oder Gemeinscha­ftseinrich­tungen ist in keinem Fall gestattet. Ausgenomme­n hiervon ist die Einzelnutz­ung von Toiletten. Diese dürfen jedoch nicht geteilt werden, das heißt es muss ausgeschlo­ssen werden, dass Personen, die nicht gemeinsam sportlich aktiv sind, sich begegnen. Selbstvers­tändlich sind bei allen Aktivitäte­n die möglichen regionalen Regelungen zu Ausgangsbe­schränkung­en zu beachten.

Als Service für die Vereine im WFV stellt der Verband nach wie vor täglich eine „Ampelgrafi­k“, die die Regelungen in den württember­gischen Stadt- und Landkreis in einer Tabelle darstellt.

Mehr Informatio­nen (Ampelgrafi­k etc.) auf www.wuerttfv.de

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