Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
U14-kinder dürfen in Kleingruppen trainieren
WFV weist auf die Veränderungen durch die Corona-notbremse hin
(sz) - Der Württembergische Fußball-verband (WFV) weist im Zusammenhang mit der jüngsten Änderung der Corona-verordnung auf die Auswirkungen auf den Fußball hin. Mit der Änderung passe das Land Baden-württemberg, so heißt es in der Mitteilung des WFV, die generellen Regelungen und die Notbremsen-regelung an die neuen, bundeseinheitlichen Vorgaben an. Die zentrale Botschaft für den Sport sei: Kinder unter 14 Jahren dürfen nun auch bei einer Inzidenz über 100 trainieren – kontaktlos in Fünfer-gruppen. Anleitungspersonen brauchen einen durch eine offizielle Stelle durchgeführten negativen Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Darüber informiert der Verband
Damit habe das Land Badenwürttemberg die Vorgaben des neuen Infektionsschutzgesetzes wie angekündigt umgesetzt und Trainingsmöglichkeiten für Kinder in Kleingruppen auch bei Inzidenzen über 100 eingeräumt. Zu beachten sei jedoch die Absenkung der Altersgrenze von U15- auf unter 14-Jährige. Die Ausnahmen gelten also für Kinder, die ihren 14. Geburtstag noch nicht gefeiert haben. Darauf weist der WFV hin.
Des Weiteren gelten für den Sport folgende Regelungen. Zitate aus der Mitteilung:
„Liegt die Inzidenz unter 50, ist im Freien das kontaktarme Training von maximal zehn Personen ab 14 Jahren erlaubt. Kinder bis einschließlich 13 Jahren dürfen in Gruppen bis zu 20 Personen trainieren.
Bei einer und 100 ist der Sport im Freien und
Inzidenz zwischen 50
in geschlossenen Räumen mit bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten zulässig. Kinder dürfen auf Außensportanlagen weiterhin in Gruppen von max. 20 Kindern bis einschließlich 13 Jahren trainieren.
Steigt die Inzidenz über 100, ist im Freien oder in geschlossenen Räumen nur noch kontaktloser Sport alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts erlaubt. Kinder bis einschließlich 13 Jahren dürfen in Gruppen von maximal fünf Kindern weiterhin kontaktlosen Sport im Freien ausüben. Trainer und Betreuer benötigen einen von offizieller Stelle durchgeführten, negativen Corona-schnelltest (nicht Selbst-test), der nicht älter als 24 Stunden ist.“
Auch weist der WF darauf hin: „Die Nutzung von Umkleiden, sanitären Anlagen und anderen Aufenthaltsräumen
oder Gemeinschaftseinrichtungen ist in keinem Fall gestattet. Ausgenommen hiervon ist die Einzelnutzung von Toiletten. Diese dürfen jedoch nicht geteilt werden, das heißt es muss ausgeschlossen werden, dass Personen, die nicht gemeinsam sportlich aktiv sind, sich begegnen. Selbstverständlich sind bei allen Aktivitäten die möglichen regionalen Regelungen zu Ausgangsbeschränkungen zu beachten.
Als Service für die Vereine im WFV stellt der Verband nach wie vor täglich eine „Ampelgrafik“, die die Regelungen in den württembergischen Stadt- und Landkreis in einer Tabelle darstellt.
Mehr Informationen (Ampelgrafik etc.) auf www.wuerttfv.de