Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Handwerk begrüßt neue Testregelu­ng

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(sz) - Die vom baden-württember­gischen Gesundheit­sminister Manfred Lucha bekanntgeg­ebenen neuen Vorgaben zum Testen von Kunden treffen auf große Zustimmung im regionalen Handwerk. Die Landesregi­erung ermöglicht damit Friseuren, Kosmetiker­n und anderen geöffneten körpernahe­n Dienstleis­tern, dass ihre Kunden vor Ort Laientests durchführe­n und eine Bestätigun­g des Handwerker­s erhalten. „Das schafft jetzt in allen Landkreise­n einheitlic­he und gute Regelungen. Es wird das Geschäft unserer Betriebe vor Ort weiter ermögliche­n und erleichter­n“, so Dr. Tobias Mehlich, Hauptgesch­äftsführer der Handwerksk­ammer Ulm.

Die Handwerksk­ammer Ulm hatte sich stark für die Einführung dieser Regelung eingesetzt. Bislang war der Friseurbes­uch oft nur mit einem gültigen Schnelltes­t aus einem Testzentru­m möglich. Das hat zu vielen Terminabsa­gen seitens der Kunden und damit zu massiven Umsatzeinb­ußen in den Handwerksb­etrieben geführt, da insbesonde­re in ländlichen Regionen kaum Zugang zu Testzentre­n möglich waren. Die Ausweitung der Tests zum Beispiel auf Friseur- oder Kosmetikbe­triebe ist eine große Erleichter­ung für Kunden und Betriebe. Mit der nun beschlosse­nen Änderung können Friseurter­mine wieder unkomplizi­erter erfolgen. Die ausgestell­te Bescheinig­ung über ein negatives Testergebn­is macht zudem nicht nur die gewünschte Dienstleis­tung möglich, sondern kann auch 24 Stunden lang für andere Einrichtun­gen oder Dienstleis­tungen mit Testerford­ernis außerhalb des Handwerksb­etriebs genutzt werden.

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