Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Handwerk begrüßt neue Testregelung
(sz) - Die vom baden-württembergischen Gesundheitsminister Manfred Lucha bekanntgegebenen neuen Vorgaben zum Testen von Kunden treffen auf große Zustimmung im regionalen Handwerk. Die Landesregierung ermöglicht damit Friseuren, Kosmetikern und anderen geöffneten körpernahen Dienstleistern, dass ihre Kunden vor Ort Laientests durchführen und eine Bestätigung des Handwerkers erhalten. „Das schafft jetzt in allen Landkreisen einheitliche und gute Regelungen. Es wird das Geschäft unserer Betriebe vor Ort weiter ermöglichen und erleichtern“, so Dr. Tobias Mehlich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ulm.
Die Handwerkskammer Ulm hatte sich stark für die Einführung dieser Regelung eingesetzt. Bislang war der Friseurbesuch oft nur mit einem gültigen Schnelltest aus einem Testzentrum möglich. Das hat zu vielen Terminabsagen seitens der Kunden und damit zu massiven Umsatzeinbußen in den Handwerksbetrieben geführt, da insbesondere in ländlichen Regionen kaum Zugang zu Testzentren möglich waren. Die Ausweitung der Tests zum Beispiel auf Friseur- oder Kosmetikbetriebe ist eine große Erleichterung für Kunden und Betriebe. Mit der nun beschlossenen Änderung können Friseurtermine wieder unkomplizierter erfolgen. Die ausgestellte Bescheinigung über ein negatives Testergebnis macht zudem nicht nur die gewünschte Dienstleistung möglich, sondern kann auch 24 Stunden lang für andere Einrichtungen oder Dienstleistungen mit Testerfordernis außerhalb des Handwerksbetriebs genutzt werden.