Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

So fördert der Staat Bauherren

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Über das Entwicklun­gsprogramm Ländlicher Raum (ELR) können Bauherren in Badenwürtt­emberg Zuschüsse von 30 Prozent auf zuwendungs­fähige Kosten bis zu einem Höchstbetr­ag von 20 000 Euro bei Modernisie­rung und Neubau betragen. Bei einer Umnutzung bestehende­r Gebäude zu Wohnraum sind es bis zu 50 000 Euro. Wird mit Holz gebaut, gibt es einen Zuschlag von fünf Prozent – bei Umnutzung also maximal 5000 Euro mehr. Anträge stellen Bauherren bei der Kommune, von dort werden sie über das Landratsam­t ans Land weitergere­icht.

Eine Alternativ­e ist die Unterstütz­ung durch L-bank und KFW.

Diese lohnen sich, wenn die Sanierung den Energiever­brauch des Hauses senkt. Die L-bank bietet etwa das „Kombi-darlehen Wohnen mit Klimaprämi­e“an. Dabei können Bauherren einen Zuschuss für effiziente Neubauten von bis zu 30 Prozent, bei der Sanierung bestehende­r Bauten von bis zu 55 Prozent erhalten. Die L-bank bietet ergänzende Darlehen an – aktuell 0,87 Prozent Zins pro Jahr über 30 Jahre. Wird Wohnraum nach den Energiesta­ndards Effizienzh­aus 55 oder Effizienzh­aus 40 saniert, zahlt das Land eine zusätzlich­e Klimaprämi­e in Höhe von bis zu 4000 Euro je Wohneinhei­t.

In Bayern ist das Förderprog­ramm in den Details anders als in Baden-württember­g, doch auch hier werden private Bauherren gefördert, wenn sie „dorfgerech­t“um- oder ausbauen oder durch Umnutzung neuen Wohnraum schaffen. Die Arbeiten können mit bis zu 35 Prozent der Ausgaben gefördert werden, höchstens aber mit 50 000 Euro. Diese Förderung kann sich auf bis zu 60 Prozent und maximal 80 000 Euro erhöhen, wenn ein ortsplaner­isch, kulturhist­orisch oder denkmalpfl­egerisch besonders wertvolles Bauwerk saniert wird. Bei energiespa­renden Maßnahmen kann der Förderhöch­stbetrag ebenfalls angehoben werden. Voraussetz­ung für die Förderung ist eine laufende Dorferneue­rung, in deren Fördergebi­et das betroffene Anwesen liegen muss. Ansprechpa­rtner sind die Ämter für Ländliche Entwicklun­g im jeweiligen Regierungs­bezirk. (ume)

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