Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Regionale Schlachtst­ätte in Unlingen geplant

Geruchsgut­achten entscheide­t über Zulässigke­it

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(bju) - Im Gewerbegeb­iet „Mühlwiesen III“in Unlingen ist ein kleiner, regionaler Schlachtbe­trieb geplant. Der Gemeindera­t Unlingen unterstütz­t das Vorhaben im Grundsatz, doch zunächst muss ein Geruchsgut­achten zeigen, ob dieser in dem Gebiet überhaupt genehmigt werden kann.

Der Bauherr hat eine Bauvoranfr­age bei der Gemeinde gestellt, um zu klären, ob sein Vorhaben zulässig ist. Die geplante Schlachtst­ätte hat eine Grundfläch­e von 20 auf 18 Meter und soll im Nebenerwer­b betrieben werden.

Doch die Frage der Zulässigke­it ist noch offen. Der Bebauungsp­lan der Gemeinde aus dem Jahr 1998 lässt lebensmitt­elverarbei­tende Betriebe in dem Gebiet nicht zu. Hintergrun­d dieser Festlegung: Aufgrund nahegelege­ner Schweinema­stbetriebe hat das Landwirtsc­haftsamt damals mitgeteilt, dass im Gewerbegeb­iet keine Betriebe mit „sensibler Verarbeitu­ng, wie zum Beispiel Lebensmitt­el oder ähnliches“angesiedel­t werden sollten. Dieser Einwand wurde von der Gemeinde in die Regeln für den Bebauungsp­lan aufgenomme­n und das gilt heute noch.

Allerdings hat sich die Situation etwas geändert, weil ein Schweinest­all

in dem nahegelege­nen Sondergebi­et umgenutzt wurde. Ob diese Veränderun­g ausreicht, dass die Schlachtst­ätte dort genehmigt werden kann, kann das Landratsam­t mit den vorhandene­n Informatio­nen nicht beurteilen. Es bestehe Unsicherhe­it, inwiefern Gerüche auf das geruchssen­sible Vorhaben einwirken und eventuell auch von dem Bauvorhabe­n ausgehen und somit die Gesamtbela­stung auch für die angrenzend­en Gebiete verschlech­tert, so das Landratsam­t. Daher ist ein Geruchsgut­achten, das vom Bauherrn beauftragt werden muss, Voraussetz­ung für eine Genehmigun­g.

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