Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Regionale Schlachtstätte in Unlingen geplant
Geruchsgutachten entscheidet über Zulässigkeit
(bju) - Im Gewerbegebiet „Mühlwiesen III“in Unlingen ist ein kleiner, regionaler Schlachtbetrieb geplant. Der Gemeinderat Unlingen unterstützt das Vorhaben im Grundsatz, doch zunächst muss ein Geruchsgutachten zeigen, ob dieser in dem Gebiet überhaupt genehmigt werden kann.
Der Bauherr hat eine Bauvoranfrage bei der Gemeinde gestellt, um zu klären, ob sein Vorhaben zulässig ist. Die geplante Schlachtstätte hat eine Grundfläche von 20 auf 18 Meter und soll im Nebenerwerb betrieben werden.
Doch die Frage der Zulässigkeit ist noch offen. Der Bebauungsplan der Gemeinde aus dem Jahr 1998 lässt lebensmittelverarbeitende Betriebe in dem Gebiet nicht zu. Hintergrund dieser Festlegung: Aufgrund nahegelegener Schweinemastbetriebe hat das Landwirtschaftsamt damals mitgeteilt, dass im Gewerbegebiet keine Betriebe mit „sensibler Verarbeitung, wie zum Beispiel Lebensmittel oder ähnliches“angesiedelt werden sollten. Dieser Einwand wurde von der Gemeinde in die Regeln für den Bebauungsplan aufgenommen und das gilt heute noch.
Allerdings hat sich die Situation etwas geändert, weil ein Schweinestall
in dem nahegelegenen Sondergebiet umgenutzt wurde. Ob diese Veränderung ausreicht, dass die Schlachtstätte dort genehmigt werden kann, kann das Landratsamt mit den vorhandenen Informationen nicht beurteilen. Es bestehe Unsicherheit, inwiefern Gerüche auf das geruchssensible Vorhaben einwirken und eventuell auch von dem Bauvorhaben ausgehen und somit die Gesamtbelastung auch für die angrenzenden Gebiete verschlechtert, so das Landratsamt. Daher ist ein Geruchsgutachten, das vom Bauherrn beauftragt werden muss, Voraussetzung für eine Genehmigung.