Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Beavers wehren sich gegen Zwangsabstieg
Biberacher American Footballer wollen nicht in der Oberliga spielen
- Zwangsabstieg in die Oberliga und eine Geldstrafe von 600 Euro: Diesen Bescheid haben die Biberach Beavers vom American Football Verband Deutschland (AFVD) bekommen. Die Beavers hatten ihre Mannschaft im Mai kurz vor dem Beginn der Saison 2021 aus dem Spielbetrieb der German Football League 2 (GFL2) Süd zurückgezogen, da eine optimale Vorbereitung aufgrund der Corona-pandemie nicht möglich war. Die Absage erfolgte, „um die Gesundheit und Sicherheit der Spieler nicht zu gefährden“(SZ berichtete). Rechtsgültig ist die Entscheidung nach Angaben der Footballer der TG Biberach aber noch nicht.
Gegen den Bescheid des AFVD haben die Beavers Einspruch eingelegt. „Da in keiner Weise auf unsere Begründung mit Bezug auf den §29 der BSO (Bundesspielordnung, Anm. der Redaktion) eingegangen wurde. Die erneute Entscheidung über den Sachverhalt obliegt nun dem Vorstandsgremium des AFVD“, wird Horst Stumm-szelenczy in einer Mitteilung zur Jahreshauptversammlung zitiert, in der er als Tgabteilungsvorsitzender aufhörte (siehe extra Text auf dieser Seite).
Im Paragraf 29 der Bundesspielordnung steht unter anderem, dass der jeweilige Ligaträger bestimmen könne, dass Vereine, die aufgrund der Covid-19-pandemie 2021 nicht am Spielbetrieb teilnehmen, zur Saison 2022 in der jeweiligen Liga verbleiben. „Dies setzt voraus, dass der jeweilige Verein den Nachweis führen kann, dass ausschließlich die Auswirkungen der Covid-19-pandemie die Ursache sind und er alle zumutbaren Schritte unternommen hat, um diese Auswirkungen zu mindern, und er die übrigen Lizenzvoraussetzungen für die Liga erfüllt“, ist dort weiter zu lesen.
Der AFVD bestätigte auf Anfrage der „Schwäbischen Zeitung“, dass die Beavers Einspruch gegen den Bescheid eingelegt haben. Weitere Informationen
gab es nicht. Im Antwortschreiben verwies Tom Aust, Direktor Presse und Kommunikation des AFVD, darauf, dass es sich um ein schwebendes Verfahren handelt, vor dessen Abschluss der Verband keine öffentliche Auskunft oder Stellungnahme abgeben kann.