Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Beavers wehren sich gegen Zwangsabst­ieg

Biberacher American Footballer wollen nicht in der Oberliga spielen

- Von Felix Gaber

- Zwangsabst­ieg in die Oberliga und eine Geldstrafe von 600 Euro: Diesen Bescheid haben die Biberach Beavers vom American Football Verband Deutschlan­d (AFVD) bekommen. Die Beavers hatten ihre Mannschaft im Mai kurz vor dem Beginn der Saison 2021 aus dem Spielbetri­eb der German Football League 2 (GFL2) Süd zurückgezo­gen, da eine optimale Vorbereitu­ng aufgrund der Corona-pandemie nicht möglich war. Die Absage erfolgte, „um die Gesundheit und Sicherheit der Spieler nicht zu gefährden“(SZ berichtete). Rechtsgült­ig ist die Entscheidu­ng nach Angaben der Footballer der TG Biberach aber noch nicht.

Gegen den Bescheid des AFVD haben die Beavers Einspruch eingelegt. „Da in keiner Weise auf unsere Begründung mit Bezug auf den §29 der BSO (Bundesspie­lordnung, Anm. der Redaktion) eingegange­n wurde. Die erneute Entscheidu­ng über den Sachverhal­t obliegt nun dem Vorstandsg­remium des AFVD“, wird Horst Stumm-szelenczy in einer Mitteilung zur Jahreshaup­tversammlu­ng zitiert, in der er als Tgabteilun­gsvorsitze­nder aufhörte (siehe extra Text auf dieser Seite).

Im Paragraf 29 der Bundesspie­lordnung steht unter anderem, dass der jeweilige Ligaträger bestimmen könne, dass Vereine, die aufgrund der Covid-19-pandemie 2021 nicht am Spielbetri­eb teilnehmen, zur Saison 2022 in der jeweiligen Liga verbleiben. „Dies setzt voraus, dass der jeweilige Verein den Nachweis führen kann, dass ausschließ­lich die Auswirkung­en der Covid-19-pandemie die Ursache sind und er alle zumutbaren Schritte unternomme­n hat, um diese Auswirkung­en zu mindern, und er die übrigen Lizenzvora­ussetzunge­n für die Liga erfüllt“, ist dort weiter zu lesen.

Der AFVD bestätigte auf Anfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“, dass die Beavers Einspruch gegen den Bescheid eingelegt haben. Weitere Informatio­nen

gab es nicht. Im Antwortsch­reiben verwies Tom Aust, Direktor Presse und Kommunikat­ion des AFVD, darauf, dass es sich um ein schwebende­s Verfahren handelt, vor dessen Abschluss der Verband keine öffentlich­e Auskunft oder Stellungna­hme abgeben kann.

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RCHIVFOTO: FLORIAN ACHBERGER Die Biberach Beavers (blaue Trikots, hier in der Saison 2019) haben Einspruch gegen den Zwangsabst­ieg-bescheid des American Football Verband Deutschlan­ds eingelegt.

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