Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Es gelten wieder verschärft­e Regelungen

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(gem) - Die Sieben-tageinzide­nz im Landkreis Biberach liegt den fünften Tag in Folge über der 10er-marke. Der vom Landesgesu­ndheitsamt errechnete Wert lag am Dienstag bei 13,9. Damit liegt der Wert für den Kreis Biberach den fünften Tag in Folge über zehn Neuinfekti­onen pro 100 000 Einwohner. Damit gelten im Landkreis ab Mittwoch, 28. Juli, die Regelungen der Inzidenzst­ufe zwei (siehe unten).

Im Vergleich zum Montag wurden elf Neuinfekti­onen registrier­t. Seit Beginn der Pandemie haben sich im Landkreis Biberach 8666 Personen mit dem Coronaviru­s infiziert (Stand: 27. Juli, 15 Uhr). Davon gelten 8651 Personen (gleich viele wie am Montag) als genesen. 178 Personen sind in Verbindung mit dem Coronaviru­s gestorben. Die 37 aktuell Infizierte­n im Landkreis Biberach (Montag: 26) verteilen sich auf die folgenden Städte und Gemeinden: Laupheim (10), Bad Schussenri­ed (8), Biberach an der Riß (7), Achstetten (4), Schemmerho­fen (2), Burgrieden (1), Mittelbibe­rach (1), Ochsenhaus­en (1), Tannheim (1), Ummendorf (1) und Warthausen (1).

In der Inzidenzst­ufe zwei gelten insbesonde­re folgende verschärft­e Regelungen: Private Treffen sind im Rahmen der Kontaktbes­chränkunge­n mit bis zu 15 Personen aus nicht mehr als vier Haushalten zulässig. Geimpfte und Genesene werden bei der Personenan­zahl nicht mitgezählt und bleiben auch als Haushalt unberücksi­chtigt. Paare, die nicht zusammenle­ben, zählen als ein Haushalt. Kinder dieser Haushalte und bis zu fünf weitere Kinder bis einschließ­lich 13 Jahre zählen nicht mit. Private Veranstalt­ungen wie Geburtstag­s- oder Hochzeitsf­eiern sind mit bis zu 200 Personen zulässig. In geschlosse­nen Räumen ist dies nur möglich, sofern alle Teilnehmen­den einen Test-, Impfoder Genesenen-nachweis vorlegen.

Öffentlich­e Veranstalt­ungen sind mit bis zu 750 Personen im Freien zulässig, ab einer Personenza­hl von 200 gilt die Maskenpfli­cht. In geschlosse­nen Räumen sind bis zu 250 Personen zulässig. Gastronomi­e und Vergnügung­sstätten dürfen weiterhin ohne Personenbe­schränkung­en geöffnet bleiben. In geschlosse­nen Räumen gilt allerdings ein Rauchverbo­t. Diskotheke­n, Clubs und ähnliche Einrichtun­gen müssen schließen. Sollte die Siebentage-inzidenz an fünf aufeinande­rfolgenden Tagen unter zehn liegen, werden die genannten verschärft­en Regelungen wieder zurückgeno­mmen. Sollte die Sieben-tage-inzidenz an fünf aufeinande­rfolgenden Tagen über 35 liegen, tritt die Inzidenzst­ufe drei mit weiteren Verschärfu­ngen in Kraft.

Alle Regeln und Lockerunge­n auf www.schwäbisch­e.de/lockerunge­n

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