Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Es gelten wieder verschärfte Regelungen
(gem) - Die Sieben-tageinzidenz im Landkreis Biberach liegt den fünften Tag in Folge über der 10er-marke. Der vom Landesgesundheitsamt errechnete Wert lag am Dienstag bei 13,9. Damit liegt der Wert für den Kreis Biberach den fünften Tag in Folge über zehn Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner. Damit gelten im Landkreis ab Mittwoch, 28. Juli, die Regelungen der Inzidenzstufe zwei (siehe unten).
Im Vergleich zum Montag wurden elf Neuinfektionen registriert. Seit Beginn der Pandemie haben sich im Landkreis Biberach 8666 Personen mit dem Coronavirus infiziert (Stand: 27. Juli, 15 Uhr). Davon gelten 8651 Personen (gleich viele wie am Montag) als genesen. 178 Personen sind in Verbindung mit dem Coronavirus gestorben. Die 37 aktuell Infizierten im Landkreis Biberach (Montag: 26) verteilen sich auf die folgenden Städte und Gemeinden: Laupheim (10), Bad Schussenried (8), Biberach an der Riß (7), Achstetten (4), Schemmerhofen (2), Burgrieden (1), Mittelbiberach (1), Ochsenhausen (1), Tannheim (1), Ummendorf (1) und Warthausen (1).
In der Inzidenzstufe zwei gelten insbesondere folgende verschärfte Regelungen: Private Treffen sind im Rahmen der Kontaktbeschränkungen mit bis zu 15 Personen aus nicht mehr als vier Haushalten zulässig. Geimpfte und Genesene werden bei der Personenanzahl nicht mitgezählt und bleiben auch als Haushalt unberücksichtigt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt. Kinder dieser Haushalte und bis zu fünf weitere Kinder bis einschließlich 13 Jahre zählen nicht mit. Private Veranstaltungen wie Geburtstags- oder Hochzeitsfeiern sind mit bis zu 200 Personen zulässig. In geschlossenen Räumen ist dies nur möglich, sofern alle Teilnehmenden einen Test-, Impfoder Genesenen-nachweis vorlegen.
Öffentliche Veranstaltungen sind mit bis zu 750 Personen im Freien zulässig, ab einer Personenzahl von 200 gilt die Maskenpflicht. In geschlossenen Räumen sind bis zu 250 Personen zulässig. Gastronomie und Vergnügungsstätten dürfen weiterhin ohne Personenbeschränkungen geöffnet bleiben. In geschlossenen Räumen gilt allerdings ein Rauchverbot. Diskotheken, Clubs und ähnliche Einrichtungen müssen schließen. Sollte die Siebentage-inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter zehn liegen, werden die genannten verschärften Regelungen wieder zurückgenommen. Sollte die Sieben-tage-inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen über 35 liegen, tritt die Inzidenzstufe drei mit weiteren Verschärfungen in Kraft.
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