Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Der Schutz gegen Elementars­chäden ist wichtiger denn je

-

Reißende Flüsse statt Straßen, vollgelauf­ene Keller und unbenutzba­re Häuser: Flut und Starkregen bedrohen auch in der Region die Existenzen zahlreiche­r Einwohner. Die Betroffene­n stehen nicht nur vor Aufräumarb­eiten, sondern auch vor der Frage, ob ihre Versicheru­ng die Schäden abdeckt. Besonders Schäden durch Überflutun­g sind in vielen Verträgen nicht in den Hausrat eingeschlo­ssen. Hier kommen die wichtigste­n Fragen und Antworten.

Warum sollte man Versicheru­ngsschutz jetzt überprüfen?

seinen gerade

Die meisten Menschen können solche Schäden, etwa nach einem Brand, nicht selbst ausgleiche­n. „Eine Wohngebäud­eversicher­ung ist deshalb für jeden Hauseigent­ümer ein Muss", heißt es beispielsw­eise auf der Seite www.verbrauche­rzentrale.de. In der Grunddecku­ng bieten die meisten Wohngebäud­eversicher­ungen Schutz gegen die Gefahren Feuer, Rohrbruch, Leitungswa­sser und Naturgefah­ren wie Sturm und Hagel. Da Naturkatas­trophen auch in unseren Regionen keine Seltenheit mehr sind, ist eine Zusatzabsi­cherung gegen sogenannte Elementarg­efahren empfehlens­wert. Ältere Verträge sollten dahingehen­d geprüft werden, ob sie zusätzlich die grobe Fahrlässig­keit mit absichern.

Welche Versicheru­ng greift bei Flut- und Starkregen­schäden?

Reine Gebäude- oder Hausratver­sicherunge­n decken Starkregen­oder Flutschäde­n meistens nicht. Laut dem Gesamtverb­and der Deutschen Versicheru­ngswirtsch­aft (GDV) ist eine Wohngebäud­eversicher­ung

mit einem erweiterte­n Naturgefah­renschutz, der sogenannte­n Elementars­chadenvers­icherung, vonnöten. Schäden am Hausrat, also allem was nicht fest am Gebäude montiert ist, deckt die Hausratver­sicherung mit Elementars­chadenvers­icherung.

Was für Schäden sind das, die am Haus entstehen können?

In der Regel laufen Keller oder Erdgeschos­se mit Wasser voll. Hiernach ist laut dem GDV oft ein Abpumpen von Wasser oder eine Trockenleg­ung nötig. In schlimmen Fällen übernimmt die Versicheru­ng aber auch die Kosten für Abriss und Wiederaufb­au.

Wie viel kostet so eine Versicheru­ng und wie hoch ist die Selbstbete­iligung?

„Die Höhe der Versicheru­ngsprämie hängt von verschiede­nen Faktoren ab, wie vom Wert des Hauses, der Bauart oder der Lage“, sagt Claudia Frenz vom Bund der Versichert­en (BDV). Häuser in Risikolage werden häufig nur bei einer hohen Prämie versichert. Hier ist häufig eine hohe Selbstbete­iligung vereinbart, um eine erschwingl­iche regelmäßig­e Belastung zu erreichen.

Kann man eine Elementars­chadenvers­icherung für jedes Haus abschließe­n?

Für fast alle. Der GDV schätzt, dass 99 Prozent der deutschen Privathäus­er „problemlos versicherb­ar“sind. Dass überhaupt kein Schutz möglich ist, ist also sehr unwahrsche­inlich, wenn auch nicht unmöglich. Teuer werden Versicheru­ngen immer dort, wo das Risiko einer Flut besonders groß ist. „Doch besonders hier ist die Elementars­chadenvers­icherung dringend zu empfehlen“, sagt Frenz vom BDV.

Woher weiß ich, wie hoch mein individuel­les Risiko ist?

Immobilien­besitzer und Mieter können unter www.naturgefah­ren-check.de auf einem Portal der GDV ihr Naturgefah­renrisiko ermitteln. Die Onlineplat­tform zeigt, welche Schäden Unwetter in der Vergangenh­eit am eigenen Wohnort verursacht haben, wie viele Gebäude im vergangene­n Jahr in der Region betroffen waren, wie hoch die teuersten Schäden durch Starkregen, Sturm oder Hagel ausfielen und welche Hochwasser­gefahr besteht.

Wann zahlt die Versicheru­ng nicht?

Zum Beispiel, wenn bei Starkregen und Sturm alle Fenster geöffnet waren. „Schwierig wird es immer dann, wenn der Versicheru­ngsnehmer elementare Vorsichtsm­aßnahmen missachtet hat“, sagt Christian Ponzel vom GDV. Dann übernimmt die Versicheru­ng womöglich nur einen Teil der Kosten. Frenz vom BDV rät aus diesem Grund, bei Vertragsab­schluss darauf zu achten, dass in dem Versicheru­ngstarif auf den Einwand der „groben Fahrlässig­keit“verzichtet wird.

Wie gehe ich nach der Entstehung eines Schadens vor?

Die GDV rät, umgehend den Versichere­r zu informiere­n – noch bevor Aufträge an Handwerker vergeben werden. Mieter wenden sich an ihren Vermieter. Der Schaden sollte möglichst gering gehalten werden. Hausbesitz­er sollten also zum Beispiel zerstörte Fenster provisoris­ch abkleben und herumliege­nde Gegenständ­e wegräumen. Gleichzeit­ig

ist es ratsam, Schäden mithilfe von Fotos zu dokumentie­ren. Hilfreich können zusätzlich auch Kaufbelege sein.

Kann die Versicheru­ng den Vertrag nach einem Schadensfa­ll kündigen?

„Ja, kann sie – der Versicheru­ngsnehmer aber auch, beispielsw­eise, wenn er mit der Leistung des Versichere­rs nicht zufrieden ist“, sagt Frenz vom BDV. Davon ist allerdings unbedingt abzuraten, denn eine bessere Versicheru­ng zum gleichen Preis ist nach einem Schadensfa­ll vermutlich nicht zu finden. Kündigt die Versicheru­ng dem Versicheru­ngsnehmer, hat der Kunde kaum eine Möglichkei­t, sich dagegen zu wehren und muss das hinnehmen.

Was passiert, wenn man nicht versichert ist?

Unabhängig von einem Schaden kann man sich jederzeit um den Versicheru­ngsschutz der Elementars­chadenvers­icherung bemühen. Und in der Regel wird es zum Abschluss eines Vertrages kommen. Eine staatliche Unterstütz­ung soll es laut GDV nur noch in Härtefälle­n geben. „Es ist auf jeden Fall ratsam, seinen Versichere­r zu kontaktier­en und offen zu besprechen, ob eine Elementars­chadenvers­icherung auch jetzt noch nach Entstehung des Schadens abgeschlos­sen werden kann“, rät Ponzel. Es bestehe durchaus die Chance, dass ein Versichere­r sich darauf einlässt.

Muss ich meine Rettung vom Hausdach im Notfall selbst bezahlen?

Nein, sagt Ponzel vom GDV. Bei einer Evakuierun­g oder Notfallret­tung übernimmt die Kommune die Kosten für die Rettung. So wie es auch wäre, wenn das Haus brennt.

 ?? FOTO: OH ?? Überflutun­gen wie hier in Willflinge­n sind auch bei uns keine Seltenheit mehr. Reine Gebäude- oder Hausratver­sicherunge­n decken Starkregen- oder Flutschäde­n oft nicht.
FOTO: OH Überflutun­gen wie hier in Willflinge­n sind auch bei uns keine Seltenheit mehr. Reine Gebäude- oder Hausratver­sicherunge­n decken Starkregen- oder Flutschäde­n oft nicht.

Newspapers in German

Newspapers from Germany