Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Testpflich­t gilt wohl bereits ab Sonntag

Regeln für Reiserückk­ehrer sollen vierte Welle brechen – Ausnahmen für Pendler

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(dpa/afp) - Nun ging es offenbar doch schneller als erwartet: Die neuen Regeln für die Einreise nach Deutschlan­d sollen an diesem Freitag vom Kabinett beschlosse­n werden und schon ab Sonntag gelten. Dies berichtete am Donnerstag das „Handelsbla­tt“. Mit einer breiten Testpflich­t soll die vierte Coronawell­e gebrochen und eine Ausbreitun­g durch Reiserückk­ehrer gebremst werden. Betroffen von den Regelungen sind nach einem Verordnung­sentwurf des Bundesgesu­ndheitsmin­isteriums vor allem Nichtgeimp­fte. Es sei nötig, „die Eintragung zusätzlich­er Infektione­n einzudämme­n und die Infektions­zahlen gering zu halten, um in dieser Zeit weiter die Impfquoten steigern zu können“, heißt es in dem Entwurf.

Grundsätzl­ich sollen laut dem Papier aus dem Haus von Gesundheit­sminister Jens Spahn (CDU) künftig alle Einreisend­en ab sechs Jahren über einen negativen Testnachwe­is, einen Genesenen-nachweis oder einen Nachweis einer vollständi­gen Impfung verfügen müssen – egal von wo und auf welchem Weg sie kommen. Bei Einreise aus einem Gebiet mit Virusvaria­nten soll immer ein Testnachwe­is nötig sein, Nachweise als Geimpfter oder Genesener sollen dann nicht reichen. Derzeit gelten etwa Brasilien und Südafrika als Virusvaria­ntengebiet­e. Kosten für mögliche Schnell- oder Pcr-tests im Ausland seien selbst zu zahlen.

Generell sollen die Nachweise bei der Einreise mitzuführe­n und bei „stichprobe­nhaften“Überprüfun­gen durch die Behörden vorzulegen sein, wie es im Entwurf heißt. Kontrollen aller Einreisend­en direkt an den Grenzen sind nicht vorgesehen. Reist man mit einem Beförderun­gsunterneh­men wie einer Fluggesell­schaft, sollen die Nachweise vor dem Start auf Anforderun­g vorgelegt werden müssen – so ist es für Flugpassag­iere schon bisher. Sonderrege­lungen sieht der Entwurf unter anderem für Grenzpendl­er und kürzere Reisen im Grenzverke­hr vor. Für sie soll die Testpflich­t nur gelten, wenn sie aus Risikogebi­eten kommen.

Geplant sind dem Entwurf zufolge auch Änderungen bei der Einstufung internatio­naler Regionen mit höherem Risiko. Künftig soll es statt drei nur noch zwei Kategorien geben: Hochrisiko­gebiete und Virusvaria­ntengebiet­e. Als Hochrisiko­gebiete sollen Regionen mit besonders hohen Fallzahlen gelten. Ein Indiz dafür soll eine Sieben-tage-inzidenz von „deutlich mehr als 100“sein, betrachtet werden sollen aber auch andere Faktoren wie niedrige Testraten oder viele Krankenhau­sfälle.

In Sachen Quarantäne ist für Hochrisiko­gebiete vorgesehen, dass nicht Geimpfte und nicht Genesene direkt nach der Rückkehr zehn Tage in Isolation müssen, die frühestens ab dem fünften Tag mit einem negativen Pcr-testnachwe­is beendet werden kann. Für Kinder unter zwölf Jahren soll die Quarantäne nach dem fünften Tag nach Einreise enden. Bei der Rückkehr aus Virusvaria­ntengebiet­en sind weiter 14 Tage häusliche Quarantäne vorgesehen.

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