Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Testpflicht gilt wohl bereits ab Sonntag
Regeln für Reiserückkehrer sollen vierte Welle brechen – Ausnahmen für Pendler
(dpa/afp) - Nun ging es offenbar doch schneller als erwartet: Die neuen Regeln für die Einreise nach Deutschland sollen an diesem Freitag vom Kabinett beschlossen werden und schon ab Sonntag gelten. Dies berichtete am Donnerstag das „Handelsblatt“. Mit einer breiten Testpflicht soll die vierte Coronawelle gebrochen und eine Ausbreitung durch Reiserückkehrer gebremst werden. Betroffen von den Regelungen sind nach einem Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vor allem Nichtgeimpfte. Es sei nötig, „die Eintragung zusätzlicher Infektionen einzudämmen und die Infektionszahlen gering zu halten, um in dieser Zeit weiter die Impfquoten steigern zu können“, heißt es in dem Entwurf.
Grundsätzlich sollen laut dem Papier aus dem Haus von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) künftig alle Einreisenden ab sechs Jahren über einen negativen Testnachweis, einen Genesenen-nachweis oder einen Nachweis einer vollständigen Impfung verfügen müssen – egal von wo und auf welchem Weg sie kommen. Bei Einreise aus einem Gebiet mit Virusvarianten soll immer ein Testnachweis nötig sein, Nachweise als Geimpfter oder Genesener sollen dann nicht reichen. Derzeit gelten etwa Brasilien und Südafrika als Virusvariantengebiete. Kosten für mögliche Schnell- oder Pcr-tests im Ausland seien selbst zu zahlen.
Generell sollen die Nachweise bei der Einreise mitzuführen und bei „stichprobenhaften“Überprüfungen durch die Behörden vorzulegen sein, wie es im Entwurf heißt. Kontrollen aller Einreisenden direkt an den Grenzen sind nicht vorgesehen. Reist man mit einem Beförderungsunternehmen wie einer Fluggesellschaft, sollen die Nachweise vor dem Start auf Anforderung vorgelegt werden müssen – so ist es für Flugpassagiere schon bisher. Sonderregelungen sieht der Entwurf unter anderem für Grenzpendler und kürzere Reisen im Grenzverkehr vor. Für sie soll die Testpflicht nur gelten, wenn sie aus Risikogebieten kommen.
Geplant sind dem Entwurf zufolge auch Änderungen bei der Einstufung internationaler Regionen mit höherem Risiko. Künftig soll es statt drei nur noch zwei Kategorien geben: Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete. Als Hochrisikogebiete sollen Regionen mit besonders hohen Fallzahlen gelten. Ein Indiz dafür soll eine Sieben-tage-inzidenz von „deutlich mehr als 100“sein, betrachtet werden sollen aber auch andere Faktoren wie niedrige Testraten oder viele Krankenhausfälle.
In Sachen Quarantäne ist für Hochrisikogebiete vorgesehen, dass nicht Geimpfte und nicht Genesene direkt nach der Rückkehr zehn Tage in Isolation müssen, die frühestens ab dem fünften Tag mit einem negativen Pcr-testnachweis beendet werden kann. Für Kinder unter zwölf Jahren soll die Quarantäne nach dem fünften Tag nach Einreise enden. Bei der Rückkehr aus Virusvariantengebieten sind weiter 14 Tage häusliche Quarantäne vorgesehen.