Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Verband will am Spielbetri­eb festhalten

Trotz steigender Coronazahl­en keine neue Saisonunte­rbrechung - WFV erweist aber auf Coronavero­rdnung

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(sz) - Der Württember­gische Fußball-verband (WFV) will auch bei steigenden Corona-fallzahlen den Spielbetri­eb aufrecht erhalten. Das geht aus einer gemeinsame­n Presserklä­rung der Fußballver­bände in Baden-württember­g über den Saisonstar­t 2021/22 hervor. „Liegt die 7Tage-inzidenz stabil über 35, ist der Trainings- und Spielbetri­eb im jeweiligen Stadt- oder Landkreis nach der aktuellen Corona-verordnung des Landes Baden-württember­g nur noch mit 3G-nachweis (getestet, genesen oder geimpft) erlaubt. Aktuell gibt es zwar in keinem baden-württember­gischen Stadt- oder Landkreis eine entspreche­nde Allgemeinv­erfügung, ein Stadtkreis lag jedoch zuletzt über der Grenze von 35“, heißt es in der Mitteilung.

Eine neuerliche Unterbrech­ung bzw. Aussetzung des Spielbetri­ebs stehe nicht zur Diskussion, heißt es weiter. Der Verbandssp­ielausschu­ssvorsitze­nde des WFV, Harald Müller, lässt keinen Zweifel daran, dass die Meistersch­aftsrunden wie geplant starten sollen: „Unser klarer Auftrag ist es, den Spielbetri­eb zu gewährleis­ten. Das möchten wir auch tun, solange es die gesetzlich­en Rahmenbedi­ngungen erlauben und unter zumutbaren Bedingunge­n gespielt werden kann“, zitiert die Mitteilung

Müller. Selbst bei Inzidenzen über 50 seien nach der aktuellen Rechtslage ein vollumfäng­licher Trainings- und Spielbetri­eb in Baden-württember­g möglich.

„In Inzidenzst­ufe 4 (7-Tage-inzidenz stabil über 50) ist die Zahl der Sportler und Sportlerin­nen im Freien zwar auf 25 Personen limitiert, jedoch werden Genesene und vollständi­g Geimpfte nicht zur Personenza­hl hinzugezäh­lt“, heißt es in der Begründung. Der Verband räumt aber ein: „Eine neue Sachlage könnte sich bereits im Rahmen der Ministerpr­äsidentenk­onferenz am 10. August oder mit Außerkraft­treten der aktuellen Coronavero­rdnung des Landes Baden-württember­g zum 23. August ergeben.“

Bei Inzidenzen von über 35 und der damit verbundene­n Nachweispf­licht stehe der gastgebend­e Verein als Ausrichter und Hausrechts­inhaber in der Verantwort­ung, dass Personen ohne 3G-nachweis der Zutritt zum Sportgelän­de verwehrt bleibe, so die Mitteilung. Dies gelte nicht nur für Zuschauer, sondern für alle Personen. „Deshalb appelliere­n wir dringend an alle Gastverein­e, dass diese ihre Spieler und Spielerinn­en gegebenenf­alls auf die staatliche­n Vorgaben vor der Anreise zum Spiel aufmerksam machten, um so unnötige Diskussion­en unmittelba­r vor dem Spiel zu vermeiden. „Die Anwendung eines Selbsttest­s kann jedoch auch vor Ort von einem Vereinsver­treter überwacht und bestätigt werden.“Eine Vorlage für ein solches Bestätigun­gsformular stellt der WFV auf seiner Homepage zum Download bereit.

Natürlich sei die Durchführu­ng von Spieltagen bei Inzidenzen über 35 mit einem erhöhten Aufwand verbunden, jedoch nicht in einem Maße, der eine Unterbrech­ung des Spielbetri­ebs rechtferti­ge, meint Wfvhauptge­schäftsfüh­rer Frank Thumm: „Immer mehr Menschen sind geimpft und immer weniger müssen sich dementspre­chend testen, um einen 3G-nachweis zu erbringen. Wir können nur erneut an alle Personen, für die es eine Impfempfeh­lung gibt, appelliere­n: Lasst euch, lassen Sie sich impfen! Wer sich impfen lässt, übernimmt Verantwort­ung für sich selbst, für seine Mitmensche­n und damit auch für den Vereinsspo­rt.“Schulen haben den im Präsenzunt­erricht einbezogen­en Schülerinn­en und Schülern in jeder Schulwoche zwei Schnelltes­ts anzubieten und auf Verlangen eine Bescheinig­ung über das negative Testergebn­is auszustell­en. Dieses habe 60 Stunden Gültigkeit, sodass der Großteil der Vereinsakt­ivitäten zum Start der Jugendsais­on nach den Sommerferi­en über die Schultestu­ngen abgedeckt sei.

Der organisato­rische Zusatzaufw­and für den Heimverein sei, heißt es weiter, bei Inzidenzen über 35 zwar gegeben, aber in einem zumutbaren Rahmen: Ein geordneter Einlass sei ohnehin von Nöten, da die Erfassung der Kontaktdat­en aller auf dem Sportgelän­de anwesenden Personen laut Corona-verordnung verpflicht­end ist – unabhängig von der Inzidenz. Ein Leitfaden der Fußballver­bände soll die Vereine künftig bei der Organisati­on von Spieltagen unterstütz­en und auf die wichtigste­n Punkte hinweisen.

Für den Umgang mit Verdachtsf­ällen und infizierte­n Personen solle es klare und einheitlic­he Regelungen geben. „Im Verdachtsf­all muss sich die betroffene Person bzw. Mannschaft umgehend testen lassen und bis zu einem negativen Ergebnis vom Training und Spielbetri­eb fernhalten. Die Verbände haben jeweils Regelungen getroffen, unter welchen Voraussetz­ungen ein Spiel abgesetzt wird. Sollte sich eine Mannschaft in Quarantäne begeben müssen, so wird ausreichen­d Zeit bis zum Wiedereins­tieg gewährt.“Der WFV will Näheres noch mitteilen.

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