Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Verband will am Spielbetrieb festhalten
Trotz steigender Coronazahlen keine neue Saisonunterbrechung - WFV erweist aber auf Coronaverordnung
(sz) - Der Württembergische Fußball-verband (WFV) will auch bei steigenden Corona-fallzahlen den Spielbetrieb aufrecht erhalten. Das geht aus einer gemeinsamen Presserklärung der Fußballverbände in Baden-württemberg über den Saisonstart 2021/22 hervor. „Liegt die 7Tage-inzidenz stabil über 35, ist der Trainings- und Spielbetrieb im jeweiligen Stadt- oder Landkreis nach der aktuellen Corona-verordnung des Landes Baden-württemberg nur noch mit 3G-nachweis (getestet, genesen oder geimpft) erlaubt. Aktuell gibt es zwar in keinem baden-württembergischen Stadt- oder Landkreis eine entsprechende Allgemeinverfügung, ein Stadtkreis lag jedoch zuletzt über der Grenze von 35“, heißt es in der Mitteilung.
Eine neuerliche Unterbrechung bzw. Aussetzung des Spielbetriebs stehe nicht zur Diskussion, heißt es weiter. Der Verbandsspielausschussvorsitzende des WFV, Harald Müller, lässt keinen Zweifel daran, dass die Meisterschaftsrunden wie geplant starten sollen: „Unser klarer Auftrag ist es, den Spielbetrieb zu gewährleisten. Das möchten wir auch tun, solange es die gesetzlichen Rahmenbedingungen erlauben und unter zumutbaren Bedingungen gespielt werden kann“, zitiert die Mitteilung
Müller. Selbst bei Inzidenzen über 50 seien nach der aktuellen Rechtslage ein vollumfänglicher Trainings- und Spielbetrieb in Baden-württemberg möglich.
„In Inzidenzstufe 4 (7-Tage-inzidenz stabil über 50) ist die Zahl der Sportler und Sportlerinnen im Freien zwar auf 25 Personen limitiert, jedoch werden Genesene und vollständig Geimpfte nicht zur Personenzahl hinzugezählt“, heißt es in der Begründung. Der Verband räumt aber ein: „Eine neue Sachlage könnte sich bereits im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz am 10. August oder mit Außerkrafttreten der aktuellen Coronaverordnung des Landes Baden-württemberg zum 23. August ergeben.“
Bei Inzidenzen von über 35 und der damit verbundenen Nachweispflicht stehe der gastgebende Verein als Ausrichter und Hausrechtsinhaber in der Verantwortung, dass Personen ohne 3G-nachweis der Zutritt zum Sportgelände verwehrt bleibe, so die Mitteilung. Dies gelte nicht nur für Zuschauer, sondern für alle Personen. „Deshalb appellieren wir dringend an alle Gastvereine, dass diese ihre Spieler und Spielerinnen gegebenenfalls auf die staatlichen Vorgaben vor der Anreise zum Spiel aufmerksam machten, um so unnötige Diskussionen unmittelbar vor dem Spiel zu vermeiden. „Die Anwendung eines Selbsttests kann jedoch auch vor Ort von einem Vereinsvertreter überwacht und bestätigt werden.“Eine Vorlage für ein solches Bestätigungsformular stellt der WFV auf seiner Homepage zum Download bereit.
Natürlich sei die Durchführung von Spieltagen bei Inzidenzen über 35 mit einem erhöhten Aufwand verbunden, jedoch nicht in einem Maße, der eine Unterbrechung des Spielbetriebs rechtfertige, meint Wfvhauptgeschäftsführer Frank Thumm: „Immer mehr Menschen sind geimpft und immer weniger müssen sich dementsprechend testen, um einen 3G-nachweis zu erbringen. Wir können nur erneut an alle Personen, für die es eine Impfempfehlung gibt, appellieren: Lasst euch, lassen Sie sich impfen! Wer sich impfen lässt, übernimmt Verantwortung für sich selbst, für seine Mitmenschen und damit auch für den Vereinssport.“Schulen haben den im Präsenzunterricht einbezogenen Schülerinnen und Schülern in jeder Schulwoche zwei Schnelltests anzubieten und auf Verlangen eine Bescheinigung über das negative Testergebnis auszustellen. Dieses habe 60 Stunden Gültigkeit, sodass der Großteil der Vereinsaktivitäten zum Start der Jugendsaison nach den Sommerferien über die Schultestungen abgedeckt sei.
Der organisatorische Zusatzaufwand für den Heimverein sei, heißt es weiter, bei Inzidenzen über 35 zwar gegeben, aber in einem zumutbaren Rahmen: Ein geordneter Einlass sei ohnehin von Nöten, da die Erfassung der Kontaktdaten aller auf dem Sportgelände anwesenden Personen laut Corona-verordnung verpflichtend ist – unabhängig von der Inzidenz. Ein Leitfaden der Fußballverbände soll die Vereine künftig bei der Organisation von Spieltagen unterstützen und auf die wichtigsten Punkte hinweisen.
Für den Umgang mit Verdachtsfällen und infizierten Personen solle es klare und einheitliche Regelungen geben. „Im Verdachtsfall muss sich die betroffene Person bzw. Mannschaft umgehend testen lassen und bis zu einem negativen Ergebnis vom Training und Spielbetrieb fernhalten. Die Verbände haben jeweils Regelungen getroffen, unter welchen Voraussetzungen ein Spiel abgesetzt wird. Sollte sich eine Mannschaft in Quarantäne begeben müssen, so wird ausreichend Zeit bis zum Wiedereinstieg gewährt.“Der WFV will Näheres noch mitteilen.