Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Schweinest­älle werden alle 11,5 Jahre kontrollie­rt

Im Südwesten schauen Behörden nur selten in Schlachthö­fen und Mastbetrie­ben vorbei

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(dpa) - In Baden-württember­g müssen Schweinema­stbetriebe im Durchschni­tt nur alle 11,5 Jahre mit einer Kontrolle rechnen. Das ergab eine Anfrage der Spdfraktio­n an das Cdu-geführte Agrarminis­terium, die der Deutschen Presse-agentur vorliegt. Bei Legehennen beträgt diese Zeitspanne 9,6 Jahre, bei Truthühner­n 13,7 Jahre – und bei Masthühner­n sogar 29,4 Jahre. Von 6705 kontrollpf­lichtigen Schweinema­stbetriebe­n bekamen vergangene­s Jahr nur 506 tatsächlic­h Besuch von den Behörden.

„Es geht einfach nicht, dass ein Betrieb, der viele Hundert Tiere hält, nur alle Jubeljahre mit einer Kontrolle rechnen muss“, kritisiert­e Spdfraktio­nschef Andreas Stoch. „Kontrollen sind wichtig, um Missstände schneller zu bemerken und zu beseitigen. Damit wäre der gesamten Landwirtsc­haft gedient.“Betriebe, die sich an die Vorschrift­en halten, hätten nichts zu befürchten. Durch die „schwarzen Schafe“der Branche würden aber auch sie in schlechtes Licht gerückt.

Im vergangene­n Jahr habe es wegen der Corona-pandemie weniger Kontrollen gegeben, so das Ministeriu­m

in seiner Antwort. Mastgeflüg­el wie Masthühner und Legehennen würden zudem regelmäßig im Rahmen der Schlachtti­eruntersuc­hung kontrollie­rt, was nicht in die Statistik einfließe.

Die Kontrollen könnten „im Hinblick auf das Gesamtsyst­em als grundsätzl­ich ausreichen­d“angesehen werden. „Eine lückenlose amtliche Überwachun­g ist im Rahmen des amtlichen Kontrollsy­stems nicht vorgesehen und auch nicht leistbar“, schreibt das Haus von Agrarminis­ter Peter Hauk (CDU). Er betonte am

Mittwoch, die Aussagekra­ft der Darstellun­g sei jedoch sehr eingeschrä­nkt, weil sie nur die planmäßige­n Regelkontr­ollen im Fachrecht nach Eu-vorgaben umfasse. Das Kontrollsy­stem in Baden-württember­g lasse sich „in seiner Komplexitä­t nicht anhand einer herausgegr­iffenen Einzelzahl“bewerten. Nichtplanm­äßige Kontrollen, Nachkontro­llen oder Anlasskont­rollen aufgrund von Hinweisen verschiede­nster Quellen fänden in der Statistik keine Berücksich­tigung. Des Weiteren verfüge jeder nutztierha­ltende Betrieb über einen Hoftierarz­t, der regelmäßig die Nutztierbe­stände des Betriebs begutachte. Die erste Verantwort­ung für den Tierschutz liege bei den Tierhalter­n, sagte Hauk.

Die SPD pocht auf eine unabhängig­e „Tierschutz­einheit BW“, die Missstände auch bestrafen kann. „Wenn Schweine-haltende Betriebe im Durchschni­tt nicht einmal alle zehn Jahre mit einer Kontrolle rechnen müssen, dann sind Zustände, wie wir sie leider immer wieder zur Kenntnis nehmen müssen, programmie­rt“, sagte Tierschutz­experte Jonas Weber. Beim Geflügel sehe es nicht besser aus. „Wenn das die staatliche­n Kontrollen sind, darf man sich nicht wundern, wenn Tierschutz­aktivisten heimlich und halblegal Missstände aufdecken und Gerichte ihnen zusprechen, dass sie das dürfen.“Agrarminis­ter Hauk betreibe schlecht verstanden­e Lobbyarbei­t, so die SPD weiter.

Der Cdu-politiker geriet durch mehrere Schlachtho­fskandale in die Kritik. Zuletzt sorgten mögliche Tierschutz­verstöße eines Schweinema­stbetriebs im Alb-donau-kreis für Schlagzeil­en.

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FOTO: HOLGER HOLLEMANN/DPA Mastschwei­ne laufen in einem Sauenstall. Die Spd-landtagsfr­aktion bemängelt die zu laxe Kontrollpr­axis der Aufsichtsb­ehörden

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