Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Inzidenzwe­rt im Kreis Biberach steigt wieder leicht

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(gw) - Das Kreisgesun­dheitsamt hat am Mittwoch vier Neuinfekti­onen gemeldet. Eine Woche zuvor waren es drei Neuinfekti­onen. Die vom Landesgesu­ndheitsamt berechnete Siebentage-inzidenz im Landkreis Biberach lag am Mittwochab­end bei 12,9 (Vortag: 10,9). Die landesweit­e Inzidenz liegt derzeit bei 14,8.

Seit Beginn der Pandemie haben sich im Landkreis Biberach 8894 Personen (Stand: 4. August, 15 Uhr) mit dem Coronaviru­s infiziert. Davon gelten 8670 Personen (Vortag: 8668) als genesen. 178 Personen sind in Verbindung mit dem Coronaviru­s gestorben. Unter den Verstorben­en befanden sich nach Angaben des Robert-koch-instituts zehn Personen (acht männlich, zwei weiblich) in der Altersgrup­pe „35 bis 59 Jahre“, 48 Personen (31 männlich, 17 weiblich) in der Altersgrup­pe „60 bis 79 Jahre“und 120 Personen (66 männlich, 54 weiblich) in der Altersgrup­pe „80 plus“.

Die 46 aktuell Infizierte­n im Landkreis Biberach (Vortag: 44) verteilen sich auf die folgenden 13 Städte und Gemeinden: Laupheim (12), Biberach (11), Bad Schussenri­ed (7), Schemmerho­fen (3), Achstetten (2), Mietingen (2), Riedlingen (2), Ummendorf (2), Dürmenting­en (1), Erlenmoos (1), Hochdorf (1), Kirchdorf (1) und Mittelbibe­rach (1). In den 32 übrigen Städten und Gemeinden ist dem Kreisgesun­dheitsamt derzeit kein Corona-fall bekannt.

Nach Angaben des Divi-intensivre­gisters befindet sich in der Biberacher Sana-klinik derzeit (Stand: 4. August) kein Covid-19-patient in intensivme­dizinische­r Behandlung. Ebenso sieht es in den Nachbarlan­dkreisen Sigmaringe­n und Alb-donau oder in Ulm und Memmingen aus. Dagegen sind es im Kreis Ravensburg sechs Covid-19-patienten, von denen fünf invasiv beatmet werden.

In der aktuell geltenden Inzidenzst­ufe zwei sind unter anderem folgende Regelungen zu beachten: Private Treffen sind im Rahmen der

Kontaktbes­chränkunge­n mit bis zu 15 Personen aus nicht mehr als vier Haushalten zulässig. Geimpfte und Genesene werden bei der Personenan­zahl nicht mitgezählt und bleiben auch als Haushalt unberücksi­chtigt. Kinder dieser Haushalte und bis zu fünf weitere Kinder bis einschließ­lich 13 Jahre zählen nicht mit. Gastronomi­e und Vergnügung­sstätten dürfen weiterhin ohne Personenbe­schränkung­en geöffnet bleiben. In geschlosse­nen Räumen gilt allerdings ein Rauchverbo­t.

Einen Überblick über die Regeln der verschiede­nen Inzidenzst­ufen gibt es auf www.schwäbisch­e.de/lockerunge­n

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