Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Inzidenzwert im Kreis Biberach steigt wieder leicht
(gw) - Das Kreisgesundheitsamt hat am Mittwoch vier Neuinfektionen gemeldet. Eine Woche zuvor waren es drei Neuinfektionen. Die vom Landesgesundheitsamt berechnete Siebentage-inzidenz im Landkreis Biberach lag am Mittwochabend bei 12,9 (Vortag: 10,9). Die landesweite Inzidenz liegt derzeit bei 14,8.
Seit Beginn der Pandemie haben sich im Landkreis Biberach 8894 Personen (Stand: 4. August, 15 Uhr) mit dem Coronavirus infiziert. Davon gelten 8670 Personen (Vortag: 8668) als genesen. 178 Personen sind in Verbindung mit dem Coronavirus gestorben. Unter den Verstorbenen befanden sich nach Angaben des Robert-koch-instituts zehn Personen (acht männlich, zwei weiblich) in der Altersgruppe „35 bis 59 Jahre“, 48 Personen (31 männlich, 17 weiblich) in der Altersgruppe „60 bis 79 Jahre“und 120 Personen (66 männlich, 54 weiblich) in der Altersgruppe „80 plus“.
Die 46 aktuell Infizierten im Landkreis Biberach (Vortag: 44) verteilen sich auf die folgenden 13 Städte und Gemeinden: Laupheim (12), Biberach (11), Bad Schussenried (7), Schemmerhofen (3), Achstetten (2), Mietingen (2), Riedlingen (2), Ummendorf (2), Dürmentingen (1), Erlenmoos (1), Hochdorf (1), Kirchdorf (1) und Mittelbiberach (1). In den 32 übrigen Städten und Gemeinden ist dem Kreisgesundheitsamt derzeit kein Corona-fall bekannt.
Nach Angaben des Divi-intensivregisters befindet sich in der Biberacher Sana-klinik derzeit (Stand: 4. August) kein Covid-19-patient in intensivmedizinischer Behandlung. Ebenso sieht es in den Nachbarlandkreisen Sigmaringen und Alb-donau oder in Ulm und Memmingen aus. Dagegen sind es im Kreis Ravensburg sechs Covid-19-patienten, von denen fünf invasiv beatmet werden.
In der aktuell geltenden Inzidenzstufe zwei sind unter anderem folgende Regelungen zu beachten: Private Treffen sind im Rahmen der
Kontaktbeschränkungen mit bis zu 15 Personen aus nicht mehr als vier Haushalten zulässig. Geimpfte und Genesene werden bei der Personenanzahl nicht mitgezählt und bleiben auch als Haushalt unberücksichtigt. Kinder dieser Haushalte und bis zu fünf weitere Kinder bis einschließlich 13 Jahre zählen nicht mit. Gastronomie und Vergnügungsstätten dürfen weiterhin ohne Personenbeschränkungen geöffnet bleiben. In geschlossenen Räumen gilt allerdings ein Rauchverbot.
Einen Überblick über die Regeln der verschiedenen Inzidenzstufen gibt es auf www.schwäbische.de/lockerungen