Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Inzidenz im Kreis steigt erneut leicht an
(gw) - Die Sieben-tage-inzidenz im Landkreis Biberach ist leicht auf 15,4 (Vortag: 14,4) gestiegen. Das Kreisgesundheitsamt hat übers Wochenende (Freitag, 15 Uhr, bis Montag, 15 Uhr) 14 weitere Neuinfektionen mit dem Coronavirus registriert.
Seit Beginn der Pandemie haben sich im Landkreis Biberach 8913 Personen (Stand: 9. August, 15 Uhr) mit dem Coronavirus infiziert. Davon gelten 8689 Personen (Freitag: 8681) als genesen. 178 Personen sind in Verbindung mit dem Coronavirus gestorben. Unter den Verstorbenen befanden sich nach Angaben des Robert-koch-instituts zehn Personen (acht männlich, zwei weiblich) in der Altersgruppe „35 bis 59 Jahre“, 48 Personen (31 männlich, 17 weiblich) in der Altersgruppe „60 bis 79 Jahre“und 120 Personen (66 männlich, 54 weiblich) in der Altersgruppe „80 plus“.
Die 46 aktuell Infizierten im Landkreis Biberach (Freitag: 40) verteilen sich auf die folgenden 13 Städte und Gemeinden: Laupheim (15), Biberach (9), Bad Schussenried (5), Riedlingen (3), Achstetten (2), Erlenmoos (2), Hochdorf (2), Mietingen (2), Ummendorf (2), Altheim (1), Kirchdorf (1), Mittelbiberach (1) und Ochsenhausen (1). In den 32 übrigen Städten und Gemeinden ist dem Kreisgesundheitsamt derzeit kein Corona-fall bekannt.
Nach Angaben des Divi-intensivregisters befindet sich im Biberacher Sana-klinikum derzeit (Stand: 9. August) kein Covid-19patient in intensivmedizinischer Behandlung. Ebenso sieht es im Nachbarlandkreis Sigmaringen und in Ulm aus. Dagegen sind es im Kreis Ravensburg sechs Covid-19patienten. Im Alb-donau-kreis und in Memmingen wird jeweils ein Covid-19-patient stationär versorgt.
In der aktuell geltenden Inzidenzstufe zwei sind unter anderem folgende Regelungen zu beachten: Private Treffen sind im Rahmen der Kontaktbeschränkungen mit bis zu 15 Personen aus nicht mehr als vier Haushalten zulässig. Geimpfte und Genesene werden bei der Personenanzahl nicht mitgezählt und bleiben auch als Haushalt unberücksichtigt. Kinder dieser Haushalte und bis zu fünf weitere Kinder bis einschließlich 13 Jahre zählen nicht mit. Private
Veranstaltungen wie Geburtstagsoder Hochzeitsfeiern sind mit bis zu 200 Personen zulässig. Öffentliche Veranstaltungen sind mit bis zu 750 Personen im Freien zulässig, in geschlossenen Räumen bis zu 250 Personen. Gastronomie und Vergnügungsstätten dürfen weiterhin ohne Personenbeschränkungen geöffnet bleiben. In geschlossenen Räumen gilt allerdings ein Rauchverbot.
Sollte die Sieben-tage-inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter zehn liegen, werden die genannten verschärften Regelungen wieder zurückgenommen. Sollte die Sieben-tage-inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen über 35 liegen, tritt die Inzidenzstufe drei mit weiteren Verschärfungen in Kraft.
Einen Überblick über die Regeln der verschiedenen Inzidenzstufen gibt es auf www.schwäbische.de /lockerungen