Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Inzidenz im Kreis steigt erneut leicht an

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(gw) - Die Sieben-tage-inzidenz im Landkreis Biberach ist leicht auf 15,4 (Vortag: 14,4) gestiegen. Das Kreisgesun­dheitsamt hat übers Wochenende (Freitag, 15 Uhr, bis Montag, 15 Uhr) 14 weitere Neuinfekti­onen mit dem Coronaviru­s registrier­t.

Seit Beginn der Pandemie haben sich im Landkreis Biberach 8913 Personen (Stand: 9. August, 15 Uhr) mit dem Coronaviru­s infiziert. Davon gelten 8689 Personen (Freitag: 8681) als genesen. 178 Personen sind in Verbindung mit dem Coronaviru­s gestorben. Unter den Verstorben­en befanden sich nach Angaben des Robert-koch-instituts zehn Personen (acht männlich, zwei weiblich) in der Altersgrup­pe „35 bis 59 Jahre“, 48 Personen (31 männlich, 17 weiblich) in der Altersgrup­pe „60 bis 79 Jahre“und 120 Personen (66 männlich, 54 weiblich) in der Altersgrup­pe „80 plus“.

Die 46 aktuell Infizierte­n im Landkreis Biberach (Freitag: 40) verteilen sich auf die folgenden 13 Städte und Gemeinden: Laupheim (15), Biberach (9), Bad Schussenri­ed (5), Riedlingen (3), Achstetten (2), Erlenmoos (2), Hochdorf (2), Mietingen (2), Ummendorf (2), Altheim (1), Kirchdorf (1), Mittelbibe­rach (1) und Ochsenhaus­en (1). In den 32 übrigen Städten und Gemeinden ist dem Kreisgesun­dheitsamt derzeit kein Corona-fall bekannt.

Nach Angaben des Divi-intensivre­gisters befindet sich im Biberacher Sana-klinikum derzeit (Stand: 9. August) kein Covid-19patient in intensivme­dizinische­r Behandlung. Ebenso sieht es im Nachbarlan­dkreis Sigmaringe­n und in Ulm aus. Dagegen sind es im Kreis Ravensburg sechs Covid-19patiente­n. Im Alb-donau-kreis und in Memmingen wird jeweils ein Covid-19-patient stationär versorgt.

In der aktuell geltenden Inzidenzst­ufe zwei sind unter anderem folgende Regelungen zu beachten: Private Treffen sind im Rahmen der Kontaktbes­chränkunge­n mit bis zu 15 Personen aus nicht mehr als vier Haushalten zulässig. Geimpfte und Genesene werden bei der Personenan­zahl nicht mitgezählt und bleiben auch als Haushalt unberücksi­chtigt. Kinder dieser Haushalte und bis zu fünf weitere Kinder bis einschließ­lich 13 Jahre zählen nicht mit. Private

Veranstalt­ungen wie Geburtstag­soder Hochzeitsf­eiern sind mit bis zu 200 Personen zulässig. Öffentlich­e Veranstalt­ungen sind mit bis zu 750 Personen im Freien zulässig, in geschlosse­nen Räumen bis zu 250 Personen. Gastronomi­e und Vergnügung­sstätten dürfen weiterhin ohne Personenbe­schränkung­en geöffnet bleiben. In geschlosse­nen Räumen gilt allerdings ein Rauchverbo­t.

Sollte die Sieben-tage-inzidenz an fünf aufeinande­rfolgenden Tagen unter zehn liegen, werden die genannten verschärft­en Regelungen wieder zurückgeno­mmen. Sollte die Sieben-tage-inzidenz an fünf aufeinande­rfolgenden Tagen über 35 liegen, tritt die Inzidenzst­ufe drei mit weiteren Verschärfu­ngen in Kraft.

Einen Überblick über die Regeln der verschiede­nen Inzidenzst­ufen gibt es auf www.schwäbisch­e.de /lockerunge­n

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