Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Stromzählernummer sollte nicht am Telefon genannt werden
(dpa) - Bei unerlaubter Telefonwerbung erfragen Anrufer geschickt persönliche Daten. Bekommen sie auf diese Weise zum Beispiel Name, Anschrift und Stromzählernummer, können sie einen Wechsel zu einem anderen Stromanbieter in die Wege leiten, warnt die Verbraucherzentrale.
Weil ein Wechsel unkompliziert ist, sei der ungewollte Anbieterwechsel meist schon umgesetzt, bevor betroffene Verbraucher die schriftliche Bestätigung erhalten. Der automatisierte Wechselprozess lässt sich aber nur innerhalb von 72 Stunden stoppen.
Um an die wichtigen Daten zu kommen, verunsichern und bedrängen die Anrufer laut der Verbraucherzentrale häufig ihre Opfer. Dazu nutzten sie Falschinformationen über auslaufende Verträge
oder kurzfristige Preiserhöhungen und verschleierten ihren Auftraggeber.
Wer einen solchen Anruf bekommt, sollte sofort auflegen. Auf keinen Fall sollten persönliche Daten preisgegeben werden. Zusätzlich kann man sich direkt beim eigenen Stromanbieter melden und dort hinterlegen, dass ein Anbieterwechsel nicht gewünscht ist.
Wer nicht aufgepasst hat und eine Auftragsbestätigung bekommt, kann sich auf sein 14-tägiges Widerrufsrecht berufen. Das gilt eigentlich ab Vertragsschluss – aber nur, wenn dabei auf dieses Recht hingewiesen wird. Das tun unseriöse Anrufer eher nicht, der Kunde erfährt davon erst auf der Bestätigung. Somit laufen die 14 Tage erst ab Eintreffen der Auftragsbestätigung.