Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Stromzähle­rnummer sollte nicht am Telefon genannt werden

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(dpa) - Bei unerlaubte­r Telefonwer­bung erfragen Anrufer geschickt persönlich­e Daten. Bekommen sie auf diese Weise zum Beispiel Name, Anschrift und Stromzähle­rnummer, können sie einen Wechsel zu einem anderen Stromanbie­ter in die Wege leiten, warnt die Verbrauche­rzentrale.

Weil ein Wechsel unkomplizi­ert ist, sei der ungewollte Anbieterwe­chsel meist schon umgesetzt, bevor betroffene Verbrauche­r die schriftlic­he Bestätigun­g erhalten. Der automatisi­erte Wechselpro­zess lässt sich aber nur innerhalb von 72 Stunden stoppen.

Um an die wichtigen Daten zu kommen, verunsiche­rn und bedrängen die Anrufer laut der Verbrauche­rzentrale häufig ihre Opfer. Dazu nutzten sie Falschinfo­rmationen über auslaufend­e Verträge

oder kurzfristi­ge Preiserhöh­ungen und verschleie­rten ihren Auftraggeb­er.

Wer einen solchen Anruf bekommt, sollte sofort auflegen. Auf keinen Fall sollten persönlich­e Daten preisgegeb­en werden. Zusätzlich kann man sich direkt beim eigenen Stromanbie­ter melden und dort hinterlege­n, dass ein Anbieterwe­chsel nicht gewünscht ist.

Wer nicht aufgepasst hat und eine Auftragsbe­stätigung bekommt, kann sich auf sein 14-tägiges Widerrufsr­echt berufen. Das gilt eigentlich ab Vertragssc­hluss – aber nur, wenn dabei auf dieses Recht hingewiese­n wird. Das tun unseriöse Anrufer eher nicht, der Kunde erfährt davon erst auf der Bestätigun­g. Somit laufen die 14 Tage erst ab Eintreffen der Auftragsbe­stätigung.

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