Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
So klappt’s mit dem Wohnungsumbau
Der Pflegestützpunkt beantwortet wichtige Fragen zum Thema
- Auch im Alter oder nach einer Krankheit wollen sich die meisten Menschen nur ungern von den eigenen vier Wänden trennen. Dann stehen oft Umbaumaßnahmen an. Gregor Westerbarkei hat beim Pflegestützpunkt des Landkreises nachgefragt, was dabei zu beachten ist.
Wie ist das Prozedere bei der Beantragung von Fördermitteln oder Zuschüssen, mit und ohne Pflegegrad?
Liegt ein Pflegegrad vor, kann ein Zuschuss für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen über die Pflegekasse in Anspruch genommen werden. Dieser muss per Kostenvoranschlag bei der Pflegekasse beantragt werden. Die Pflegekasse entscheidet dann über die Bewilligung und über den Zuschussbetrag. Nach Beendigung der Umbaumaßnahmen werden die Handwerkerrechnungen bei der Pflegekasse eingereicht, diese erstattet nach Überprüfung den bewilligten Betrag. Ohne Pflegegrad gibt es weitere Kostenträger, die Fördermittel und Zuschüsse für altersgerechte und barrierefreie Anpassungen anbieten, wie zum Beispiel die KFW Förderbank oder über Förderprogramme in den einzelnen Bundesländern. Das Vorgehen zur Beantragung ist hier individuell beim Anbieter zu erfragen.
An wen wendet man sich zuerst?
Es gibt Wohnberatungsstellen in vielen Städten und Kommunen, diese können den individuellen Bedarf ermitteln. Im weiteren Verlauf wird geschuss schaut, welcher Zuschuss zum Bedarf passt. Dann kann mit den entsprechenden Stellen Kontakt aufgenommen werden, um das Vorgehen der Antragsstellung und der jeweiligen Anforderungen zu erfragen.
Welche Möglichkeiten gibt es, wenn sich ein Gesundheitszustand plötzlich verschlechtert?
Hat sich die Pflegesituation so verändert, dass weitere Umbaumaßnahmen notwendig sind, kann ein Zuzur Wohnungsanpassung im Rahmen der Pflegekasse auch ein zweites Mal gewährt werden.
Welche Fehler werden bei einer Beantragung oft gemacht?
Ein gravierender Fehler ist, mit den Umbaumaßnahmen zu beginnen, bevor der Antrag bei der Pflegekasse gestellt wurde beziehungsweise dieser genehmigt wurde. Die Genehmigung muss nicht zwingend vor Beginn des Umbaus vorliegen, doch es wird empfohlen, die Bewilligung abzuwarten.
Eine ungenaue Beschreibung im Antrag, welche Maßnahmen durchgeführt werden, kann zu einer Ablehnung führen. Es muss im Antrag hervorgehen, wie die antragstellende Person entlastet und im Alltag unterstützt werden kann.
Weiter empfiehlt es sich, zwei Kostenvoranschläge/angebote mit dem Antrag mitzuschicken. Es ist hilfreich, Fotos der aktuellen Wohnraumsituation
dem Antrag beizufügen.
Sollte die antragstellende Person in einer Mietwohnung leben, ist eine Zustimmung des Vermieters für die Umbaumaßnahmen dringend erforderlich.
Was muss bei der Beauftragung eines Handwerkers beachtet werden?
Vor Auftragsvergabe sollten der Zuschuss und die abschließende Finanzierung geklärt sein. Das beauftragte Handwerksunternehmen sollte dann über den Kostenrahmen in Kenntnis gesetzt werden. So können unangenehme Mehrkosten vermieden werden. Außerdem ist es ratsam, einen Handwerker zu beauftragen, der in den Bereichen „Wohnen im Alter“und „altersgerechter Umbau“bereits Erfahrung hat.
Was tun, wenn die Pflegekasse einen Zuschuss verwehrt?
Man kann innerhalb eines Monats bei der Pflegekasse einen schriftlichen Widerspruch gegen die Ablehnung einlegen. Eine ausführliche Begründung ist ratsam. Zur Unterstützung kann man sich rechtlich beraten lassen.
Gab es in der vergangenen Zeit einen Bereich beim Thema Umbau, der besonders häufig nachgefragt wurde?
Barrierefreier Badumbau und Informationen zum Treppenlift waren häufige Themen in den Beratungen des Pflegestützpunkts.