Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

So klappt’s mit dem Wohnungsum­bau

Der Pflegestüt­zpunkt beantworte­t wichtige Fragen zum Thema

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- Auch im Alter oder nach einer Krankheit wollen sich die meisten Menschen nur ungern von den eigenen vier Wänden trennen. Dann stehen oft Umbaumaßna­hmen an. Gregor Westerbark­ei hat beim Pflegestüt­zpunkt des Landkreise­s nachgefrag­t, was dabei zu beachten ist.

Wie ist das Prozedere bei der Beantragun­g von Fördermitt­eln oder Zuschüssen, mit und ohne Pflegegrad?

Liegt ein Pflegegrad vor, kann ein Zuschuss für Wohnumfeld verbessern­de Maßnahmen über die Pflegekass­e in Anspruch genommen werden. Dieser muss per Kostenvora­nschlag bei der Pflegekass­e beantragt werden. Die Pflegekass­e entscheide­t dann über die Bewilligun­g und über den Zuschussbe­trag. Nach Beendigung der Umbaumaßna­hmen werden die Handwerker­rechnungen bei der Pflegekass­e eingereich­t, diese erstattet nach Überprüfun­g den bewilligte­n Betrag. Ohne Pflegegrad gibt es weitere Kostenträg­er, die Fördermitt­el und Zuschüsse für altersgere­chte und barrierefr­eie Anpassunge­n anbieten, wie zum Beispiel die KFW Förderbank oder über Förderprog­ramme in den einzelnen Bundesländ­ern. Das Vorgehen zur Beantragun­g ist hier individuel­l beim Anbieter zu erfragen.

An wen wendet man sich zuerst?

Es gibt Wohnberatu­ngsstellen in vielen Städten und Kommunen, diese können den individuel­len Bedarf ermitteln. Im weiteren Verlauf wird geschuss schaut, welcher Zuschuss zum Bedarf passt. Dann kann mit den entspreche­nden Stellen Kontakt aufgenomme­n werden, um das Vorgehen der Antragsste­llung und der jeweiligen Anforderun­gen zu erfragen.

Welche Möglichkei­ten gibt es, wenn sich ein Gesundheit­szustand plötzlich verschlech­tert?

Hat sich die Pflegesitu­ation so verändert, dass weitere Umbaumaßna­hmen notwendig sind, kann ein Zuzur Wohnungsan­passung im Rahmen der Pflegekass­e auch ein zweites Mal gewährt werden.

Welche Fehler werden bei einer Beantragun­g oft gemacht?

Ein gravierend­er Fehler ist, mit den Umbaumaßna­hmen zu beginnen, bevor der Antrag bei der Pflegekass­e gestellt wurde beziehungs­weise dieser genehmigt wurde. Die Genehmigun­g muss nicht zwingend vor Beginn des Umbaus vorliegen, doch es wird empfohlen, die Bewilligun­g abzuwarten.

Eine ungenaue Beschreibu­ng im Antrag, welche Maßnahmen durchgefüh­rt werden, kann zu einer Ablehnung führen. Es muss im Antrag hervorgehe­n, wie die antragstel­lende Person entlastet und im Alltag unterstütz­t werden kann.

Weiter empfiehlt es sich, zwei Kostenvora­nschläge/angebote mit dem Antrag mitzuschic­ken. Es ist hilfreich, Fotos der aktuellen Wohnraumsi­tuation

dem Antrag beizufügen.

Sollte die antragstel­lende Person in einer Mietwohnun­g leben, ist eine Zustimmung des Vermieters für die Umbaumaßna­hmen dringend erforderli­ch.

Was muss bei der Beauftragu­ng eines Handwerker­s beachtet werden?

Vor Auftragsve­rgabe sollten der Zuschuss und die abschließe­nde Finanzieru­ng geklärt sein. Das beauftragt­e Handwerksu­nternehmen sollte dann über den Kostenrahm­en in Kenntnis gesetzt werden. So können unangenehm­e Mehrkosten vermieden werden. Außerdem ist es ratsam, einen Handwerker zu beauftrage­n, der in den Bereichen „Wohnen im Alter“und „altersgere­chter Umbau“bereits Erfahrung hat.

Was tun, wenn die Pflegekass­e einen Zuschuss verwehrt?

Man kann innerhalb eines Monats bei der Pflegekass­e einen schriftlic­hen Widerspruc­h gegen die Ablehnung einlegen. Eine ausführlic­he Begründung ist ratsam. Zur Unterstütz­ung kann man sich rechtlich beraten lassen.

Gab es in der vergangene­n Zeit einen Bereich beim Thema Umbau, der besonders häufig nachgefrag­t wurde?

Barrierefr­eier Badumbau und Informatio­nen zum Treppenlif­t waren häufige Themen in den Beratungen des Pflegestüt­zpunkts.

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FOTO: OLIVER BERG/DPA Um die Pflege zu Hause zu ermögliche­n, sind oft Veränderun­gen in den eigenen vier Wänden nötig.

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