Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
23 Neuinfektionen im Kreis Biberach
(mad) - Übers Wochenende hat das Kreisgesundheitsamt Biberach 23 Neuinfektionen mit dem Coronavirus registriert. In den vergangenen sieben Tagen haben sich 70 Personen mit dem Virus infiziert. Die Inzidenz gibt das Landesgesundheitsamt mit 34,8 an – auch wenn diese Kennzahl laut der neuen Landesverordnung nun nicht mehr Maßstab für Öffnungen bzw. Lockerungen ist. Bis vor Kurzem spielte die 35er-marke und die damit einhergehende Inzidenzstufe eine Rolle bei der Frage, was in einem Kreis erlaubt ist.
Seit Beginn der Pandemie sind im Landkreis Biberach 8985 Personen (Stand 16. August, 15 Uhr) positiv auf das Coronavirus getestet worden. Mittlerweile gelten 8715 Personen wieder als genesen. Unverändert 178 Personen sind an und mit dem Coronavirus im Landkreis Biberach verstorben, diese Zahl hat sich seit Längerem nicht mehr verändert.
Die aktuell 92 Infizierten verteilen sich auf 21 Städte und Gemeinden: Laupheim (30), Biberach (21), Ochsenhausen (7), Bad Schussenried (5), Mietingen (3), Maselheim (3), Erlenmoos (3), Altheim (3), Ummendorf (2), Mittelbiberach (2), Eberhardzell (2), Burgrieden (2), Steinhausen an der Rottum (1), Schemmerhofen (1), Rot an der Rot (1), Riedlingen (1), Hochdorf (1), Ertingen (1), Dürmentingen (1), Dettingen an der Iller (1), Berkheim (1). In den übrigen 24 Kommunen sind derzeit keine aktiven Infektionsfälle bekannt.
Nur wer geimpft, genesen oder getestet ist, kann vollumfänglich am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Wer keine Impfung nachweisen kann, muss einen negativen Coronatest vorweisen. Die Landesregierung hat sich darauf verständigt, dass nur für Clubs und Diskotheken ein PCRTEST verpflichtend sein soll. In allen anderen Bereichen (Kultur, Gastro, Friseur) soll ein Antigenschnelltest ausreichen. Im Freien soll gelten, dass sie bis zu einer Personenzahl von 5000 unter Vollauslastung öffnen dürfen. Geht die Besucherzahl darüber hinaus, sollen die Plätze nur noch zu 50 Prozent bzw. mit maximal bis zu 25 000 Menschen ausgelastet werden dürfen, hatte das Sozialministerium am Freitag per Pressemitteilung kundgetan.