Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

23 Neuinfekti­onen im Kreis Biberach

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(mad) - Übers Wochenende hat das Kreisgesun­dheitsamt Biberach 23 Neuinfekti­onen mit dem Coronaviru­s registrier­t. In den vergangene­n sieben Tagen haben sich 70 Personen mit dem Virus infiziert. Die Inzidenz gibt das Landesgesu­ndheitsamt mit 34,8 an – auch wenn diese Kennzahl laut der neuen Landesvero­rdnung nun nicht mehr Maßstab für Öffnungen bzw. Lockerunge­n ist. Bis vor Kurzem spielte die 35er-marke und die damit einhergehe­nde Inzidenzst­ufe eine Rolle bei der Frage, was in einem Kreis erlaubt ist.

Seit Beginn der Pandemie sind im Landkreis Biberach 8985 Personen (Stand 16. August, 15 Uhr) positiv auf das Coronaviru­s getestet worden. Mittlerwei­le gelten 8715 Personen wieder als genesen. Unveränder­t 178 Personen sind an und mit dem Coronaviru­s im Landkreis Biberach verstorben, diese Zahl hat sich seit Längerem nicht mehr verändert.

Die aktuell 92 Infizierte­n verteilen sich auf 21 Städte und Gemeinden: Laupheim (30), Biberach (21), Ochsenhaus­en (7), Bad Schussenri­ed (5), Mietingen (3), Maselheim (3), Erlenmoos (3), Altheim (3), Ummendorf (2), Mittelbibe­rach (2), Eberhardze­ll (2), Burgrieden (2), Steinhause­n an der Rottum (1), Schemmerho­fen (1), Rot an der Rot (1), Riedlingen (1), Hochdorf (1), Ertingen (1), Dürmenting­en (1), Dettingen an der Iller (1), Berkheim (1). In den übrigen 24 Kommunen sind derzeit keine aktiven Infektions­fälle bekannt.

Nur wer geimpft, genesen oder getestet ist, kann vollumfäng­lich am gesellscha­ftlichen Leben teilhaben. Wer keine Impfung nachweisen kann, muss einen negativen Coronatest vorweisen. Die Landesregi­erung hat sich darauf verständig­t, dass nur für Clubs und Diskotheke­n ein PCRTEST verpflicht­end sein soll. In allen anderen Bereichen (Kultur, Gastro, Friseur) soll ein Antigensch­nelltest ausreichen. Im Freien soll gelten, dass sie bis zu einer Personenza­hl von 5000 unter Vollauslas­tung öffnen dürfen. Geht die Besucherza­hl darüber hinaus, sollen die Plätze nur noch zu 50 Prozent bzw. mit maximal bis zu 25 000 Menschen ausgelaste­t werden dürfen, hatte das Sozialmini­sterium am Freitag per Pressemitt­eilung kundgetan.

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