Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Mordanklage gegen Mutter nach Tod von zwei Kindern
36-Jährige soll sie im Schlaf erstickt haben – Staatsanwaltschaft geht von Schuldfähigkeit aus
- Die Staatsanwaltschaft Ulm hat jetzt gegen eine 36 Jahre alte Mutter zweier Kinder im Alter von drei und sechs Jahren Anklage wegen zweifachen heimtückischen Mordes erhoben. Sie soll den Jungen und das Mädchen in der Nacht von 25. auf 26. April 2021 in der Gemeinde Oberstadion vorsätzlich getötet und anschließend vergeblich versucht haben, sich selbst das Leben zu nehmen. Die Tat hatte in dem Ort und weit darüber hinaus für Entsetzen gesorgt.
Wie Oberstaatsanwalt Michael Bischofberger von der Staatsanwaltschaft Ulm mitteilt, soll sich die Beschuldigte wegen einer von ihr offensichtlich als äußerst belastend empfundenen familiären Situation zu der Tat entschlossen haben. Nach der Obduktion, bei der laut Bischofberger auch ein ausländisches Labor hinzugezogen worden war, gehen die Ermittler davon aus, dass die Mutter ihre schlafenden Kinder erstickt haben soll. Zu den näheren Umständen des gescheiterten Suizidversuchs der 36-Jährigen äußert sich die Staatsanwaltschaft nicht. Die Frau war am Morgen kurz nach dem Auffinden der beiden Kinder nach einer Suchaktion aufgegriffen, festgenommen und „aus rein gesundheitlichen
Gründen“, so Bischofberger damals, in eine Klinik gebracht worden.
Seit ihrer Festnahme befindet sich die Frau in Untersuchungshaft. Bislang habe sie von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Das zur Klärung der Frage nach der Schuldfähigkeit der Mutter in Auftrag gegebene psychiatrische Sachverständigengutachten sei zwar noch nicht abgeschlossen, man stehe aber im mündlichen Austausch mit dem
Gutachter. „Demnach ergaben sich keine Anhaltspunkte für einen Ausschluss der Schuldfähigkeit zur Tatzeit“, teilt die Staatsanwaltschaft mit.
Oberstadions Bürgermeister Kevin Wiest möchte sich zur Anklage nicht äußern – „aus Respekt gegenüber der Familie“, den er sich weiterhin auch von den Bürgern und Medien wünscht. „In der Gemeinde hat die Aufarbeitung der Tat gerade erst begonnen“, sagt Wiest und bittet darum, sich bei der nach wie vor ungeklärten Frage nach dem Warum „nicht in Spekulationen zu verlieren, sondern die Gerichtsverhandlung abzuwarten“, die – so sei zu hoffen – ein wenig Licht ins Dunkel bringen könne.
Oberstaatsanwalt Bischofberger geht davon aus, dass die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ulm ein Verfahren eröffnen wird. Wann das der Fall sein wird, sei indes schwer abzuschätzen: „Man ist in Fällen, in denen der oder die Beschuldigte in Untersuchungshaft sind, um ein möglichst schnelles Verfahren bemüht. Sollte dieses nicht innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der U-haft gestartet werden können, kommt es zu einer Haftprüfung.“Dabei werde geklärt, ob der Beschuldigten ein weiterer Aufenthalt im Untersuchungsgefängnis zugemutet werden kann. Dort befindet sich die Frau seit nunmehr fast vier Monaten. Dass es in den nächsten zwei Monaten zur Verhandlung kommt, hält Bischofberger für eher unwahrscheinlich.
Sollte die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ulm am Ende der Anklage der Staatsanwaltschaft folgen, drohe der Angeschuldigten eine lebenslange Haftstrafe – oder auch die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung.