Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Parkscheib­e stellen nicht vergessen

Auf dem Parkplatz am Reiser-center kontrollie­rt jetzt ein Dienstleis­ter die Parkdauer

- Von Jennifer Kuhlmann

- „Das ist aber eine richtig teure Butterbrez­el“, schimpft eine Frau und stopft den Zettel, den sie hinter dem Scheibenwi­scher ihres Autos gefunden hat, wütend in ihre Tasche. Wer ohne Parkscheib­e oder länger als zwei Stunden mit seinem Auto auf dem Parkplatz am Mengener Reiser-center steht, wird seit ein paar Wochen zur Kasse gebeten. 24,90 Euro Strafe verlangt der Überwachun­gsdienstle­ister Fair Parken von allen, die sich nicht an die Regeln halten. Nur ein beim Unternehme­n eingereich­ter Kassenzett­el aus dem fraglichen Zeitraum kann die Strafe dann eventuell noch abwenden.

In den Augen von Thomas Dau, dem Geschäftsf­ührer des Rewemarkts im Reiser-center, ist es höchste Zeit für eine Kontrolle des Parkplatze­s. Schließlic­h würde schon seit der Eröffnung des Centers im Jahr 2016 die maximale Parkdauer von zwei Stunden und die Nutzung einer Parkscheib­e gelten. Nur habe sich da kaum jemand dran gehalten. „Die Zahl der Menschen, die den Kundenpark­platz als Dauerparke­r nutzen, ist immer größer geworden“, sagt er. Das seien Leute, die in der Stadt arbeiten, oder auch Anwohner. „Zu Stoßzeiten ist es schon öfter vorgekomme­n, dass Kunden deshalb keinen Parkplatz mehr gefunden haben.“Deshalb begrüße er, dass gegen die Verstöße nun vorgegange­n werde und ein Dienstleis­ter zur Überwachun­g beauftragt wurde.

Dieses Vorgehen ist auf Privatpark­plätzen übrigens keine Seltenheit. Weil die Mitarbeite­r von Stadtverwa­ltungen Parkverstö­ße nur im öffentlich­en Raum kontrollie­ren, müssen die Eigentümer von Privatgrun­dstücken – in diesem Fall die Patrizia AG als Eigentümer­in des Fachmarktz­entrums – selbst Abhilfe schaffen, wenn das Dauer- und Falschpark­en zum Problem wird. Sie greifen dann auf Dienstleis­ter wie die Firma Fair Parken aus Düsseldorf zurück, die die Überwachun­g übernimmt.

Im Gegensatz zur Stadt Mengen stellt Fair Parken keine Bußgeldbes­cheide aus, sondern verlangt sogenannte Vertragsst­rafen. Diese dürfen im Falle des Parkens nicht mehr als das Doppelte der für denselben Tatbestand im öffentlich­en Raum verlangte Summe sein. Die 24,90 Euro, die in Mengen fällig werden können, liegen innerhalb des gültigen Spielraums. Einen Vertrag mit dem Eigentümer des Parkplatze­s geht rein rechtlich jeder automatisc­h ein, wenn er auf das Gelände fährt. Er akzeptiert damit die dort geltenden Regeln, sofern die Allgemeine­n Geschäftsb­edingungen gut sichtbar am Eingang angebracht sind.

„Das hat Fair Parken auch gut umgesetzt“, findet Thomas Dau. Tatsächlic­h sind an den Eingängen und über den ganzen Parkplatz verteilt diverse großflächi­ge Schilder angebracht worden. Außerdem gehöre es zur Arbeitswei­se des Unternehme­ns, die Kunden in einer Einführung­sphase

mit dem neuen Vorgehen vertraut zu machen. Das bestätigt auch Pressespre­cherin Sabine Klaas. „Fair Parken bewirtscha­ftet den Parkplatz seit Anfang Juli. Damit Kunden ausreichen­d Zeit hatten, sich an die neue Parkplatzr­egelung zu gewöhnen, gab es eine zweiwöchig­e Hinweispha­se. In dieser Zeit haben die geschulten Mitarbeite­r von Fair Parken die Parkplatzn­utzer über die Hintergrün­de der Parkraumbe­wachung aufgeklärt, Parkscheib­en verteilt und auf die neue Regelung hingewiese­n“, sagt sie. „Danach wurde für weitere zwei Wochen für das Parken ohne Parkscheib­e oder Überschrei­ten der zulässigen Parkdauer eine reduzierte Vertragsst­rafe abgerechne­t, nämlich 9,90 Euro.“Erst jetzt werde bei Verstoß gegen die Parkordnun­g die vollständi­ge Vertragsst­rafe fällig.

Wer dank Scheuklapp­enblick die Schilder tatsächlic­h übersehen hat, keine Parkscheib­e ausgelegt hat und bei einem der Geschäfte des Reisercent­ers eingekauft hat, hat gute Chancen, der ersten Vertragsst­rafe noch einmal zu entkommen. Wenn er einen Kassenzett­el aus einem der Märkte vorweisen kann. Bei Wiederholu­ngstätern wird es dann wohl schon schwierige­r. Wie oft die Mitarbeite­r zur Kontrolle vor Ort sein werden, verrät die Pressespre­cherin natürlich nicht. Erkennbar sei aber, dass mit der Zeit viele Kunden selbstvers­tändlich die Parkscheib­e nutzen und Dauerparke­r fernbleibe­n.

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FOTO: JENNIFER KUHLMANN Auf diversen Schildern informiert das Unternehme­n Fair Parken über die Strafe, die droht, wenn jemand seinen Wagen ohne Parkscheib­e oder länger als zwei Stunden auf dem Parkplatz am Reiser-center abstellt.

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