Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Hundewelpe verendet in Tierklinik

Mann lässt einen kranken Welpen leiden – Halter sieht bei sich keine Schuld

- Von Quirin Hönig

- Wenn ein Haustier schwer krank ist, haben Besitzerin­nen und Besitzer eine oft harte Entscheidu­ng zu treffen: Behandeln oder Einschläfe­rn? Weil ein 50-Jähriger aus Nersingen diese Wahl nicht treffen wollte, verendete sein zehn Monate alter Hundewelpe unter Schmerzen in der Tierklinik in Offenhause­n. Nun musste sich der Besitzer vor dem Amtsgerich­t Neu-ulm wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutz­gesetz verantwort­en. Die Staatsanwa­ltschaft warf ihm vor, dass er sich bewusst nicht richtig um den Hund gekümmert und dadurch erhebliche­s Leid verursacht hat. Der Mann selbst sah keine Schuld bei sich.

Er habe den Welpen sowie zwei weitere junge Hunde im Ausland erworben, sagte der 50-Jährige. Weil die Papiere nicht in Ordnung waren und die Tiere nicht alle notwendige­n Impfungen hatten, mussten sie zunächst in Quarantäne. Als der Mann die drei Welpen wieder zurückbeka­m, fiel ihm auf, dass einer von ihnen nichts fraß. Deshalb brachte er diesen zur Tierärztin. Nach der Behandlung sei es dem Hund besser gegangen. Allerdings habe das Tier am Abend darauf wieder nichts gefressen, weshalb sein Besitzer wieder zur Tierärztin ging. Diese überwies ihn an die Tierklinik. Die Ärztin dort sagte, dass das Tier entweder operiert oder eingeschlä­fert werden müsse, erzählte der Angeklagte. Während des Gesprächs starb der Hund auf dem Behandlung­stisch. Anschließe­nd habe er das tote Tier mit nach Hause genommen, damit sich seine Kinder von dem Welpen verabschie­den konnten.

Die Klinik-tierärztin, die als Zeugin geladen war, widersprac­h dieser Darstellun­g zum Teil. Der Welpe sei in einem sehr schlechten Zustand in die Klinik gekommen. Er litt an Blutarmut und hatte Wurmbefall. Eine Ultraschal­luntersuch­ung zeigte, dass sein Magen extrem und die Nieren leicht verändert waren.

Außerdem äußerte sie den Verdacht, dass der junge Hund eine angeborene Nierenkran­kheit und Parvoviros­e, eine hoch ansteckend­e Viruserkra­nkung, hatte. Sie schlug vor, das Tier zu operieren oder es gleich einzuschlä­fern. Der Besitzer habe mit ihr eine halbe Stunde über Operations­kosten diskutiert, bis der Welpe nicht mehr zu retten war, und selbst dann habe er sich nicht entschloss­en, den Hund durch Einschläfe­rn von seinem Leid zu erlösen. Als der Angeklagte das tote Tier mit nach Hause nahm, warnte die Tierärztin, dass anderen Hunden gegenüber eine Ansteckung­sgefahr mit Parvoviros­e bestehe.

Schon zwei Tage später kam der Mann erneut in die Klinik. Diesmal mit einem anderen Welpen, berichtete eine Tierarzthe­lferin als Zeugin. Sie verständig­te die Polizei, weil sich das Tier in einem schlechten Zustand befand und nicht gegen Tollwut geimpft war. Außerdem fand sie ein Angebot auf Ebay: Dieser Hund und noch ein weiterer sollten verkauft werden. Das Tier litt an Leptospiro­se, eine typische Welpenkran­kheit, die vor allem bei Tieren aus dem Ausland auftritt. Der Angeklagte bezahlte die Behandlung, die 260 Euro kostete, in bar.

Richterin Gabriele Buck verwarnte den Angeklagte­n wegen des Verstoßes gegen das Tierschutz­gesetz. Eine Geldstrafe von 50 Tagessätze­n zu je 70 Euro wurde für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Das heißt, der Mann muss sie nur zahlen, wenn er sich in den nächsten zwei Jahren eines weiteren Vergehens schuldig macht. In den Augen der Richterin steht fest, dass der Verstoß gegen das Tierschutz­gesetz durch eine Unterlassu­ng zustande kam.

„Der Angeklagte hat völlig falsch gehandelt“, begründet Buck. Obwohl der Angeklagte das Leid des Welpen hätte lindern können, diskutiert­e er über die Kosten der Behandlung. Dazu komme, dass er alle drei Welpen im Ausland erworben hatte, deren Papiere nicht in Ordnung waren und die anderen beiden Welpen auf Ebay zum Kauf angeboten hatte. Für ihn spreche aber, dass er nicht vorbestraf­t sei, gut vorbereite­t in die Verhandlun­g gekommen sei und einen allgemein guten Eindruck mache.

Buck sagte, dass sie den Nersinger von nun an im Auge habe. Bei einem weiteren Verstoß gegen das Tierschutz­gesetz drohe ihm eine Freiheitss­trafe. Derzeit muss er neben den Kosten für das Verfahren 4000 Euro an den Tierschutz­verein Weißenhorn zahlen, in monatliche­n Raten von je 200 Euro. Das soll ihn jeden Monat an sein Vergehen erinnern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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SYMBOLFOTO: ALEXANDER KAYA Ein Mann ließ einen kranken Welpen leiden, weil er sich nicht zwischen Operation und Einschläfe­rn entscheide­n konnte.

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