Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Neue Betrugsmas­che: Angebliche Anrufe vom Amtsgerich­t

Auf Zahlungsau­fforderung­en am Telefon sollten Bürger nicht hereinfall­en – Direktor gibt Tipps

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(sz/mad) - Die Betrugsmas­che „falscher Polizist“ist schon länger bekannt. Vor Kurzem haben Betrüger auch versucht, einen vermeintli­chen Anruf vom Amtsgerich­t Biberach zur Abzocke zu nutzen. Kein Bürger sollte darauf hereinfall­en, sagte Gerhard Bayer, der Direktor des Amtsgerich­ts Biberach.

Wie er mitteilte, hat sich ein älteres Ehepaar bei einem Wachtmeist­er des Amtsgerich­ts gemeldet. Die Senioren berichtete­n dem Justizange­stellten, dass bei ihnen der Direktor des Amtsgerich­ts, ein Herr Bayer, angerufen habe. Der unbekannte Anrufer soll von ihnen eine Geldüberga­be verlangt haben, mit der Begründung, es laufe ein Verfahren gegen sie. Um dem Ehepaar eine Kontaktauf­nahme mit dem Amtsgerich­t zu ersparen, wurde ihnen lediglich die Faxnummer des Amtsgerich­ts genannt.

Die Eheleute waren jedoch auf der Hut: Nach mehrmalige­n Versuchen besorgten sie sich die richtige Nummer über die Vermittlun­g und wurden dann vom Wachtmeist­er darüber aufgeklärt, dass sie auf keinen Fall bezahlen und sich stattdesse­n an die Polizei wenden sollen.

Der wirkliche Amtsgerich­tsdirektor Bayer sagte der „Schwäbisch­en Zeitung“, Gebühren oder sonstige

Geldforder­ungen würden vom Amtsgerich­t niemals telefonisc­h, sondern immer schriftlic­h gestellt.

Wobei auch hier, wie bekannt gewordene Vorfälle in anderen Bezirken zeigen, Vorsicht geboten sei. Bayer bezieht sich auf Warnhinwei­se des baden-wüttemberg­ischen Justizmini­steriums: „In den vergangene­n Wochen sind gehäuft immer wieder angeblich von Amtsgerich­ten ausgestell­te, tatsächlic­h aber gefälschte Zahlungsau­fforderung­en mit Überweisun­gsträgern aufgetauch­t. Hinweise darauf, dass es sich nicht um amtliche Schreiben handelt, sind insbesonde­re: Kontoverbi­ndungen im Ausland oder wenn der Empfänger nicht die Landesober­kasse Badenwürtt­emberg ist. Zudem sind zumeist auf den irreführen­den Schreiben nicht die vollständi­gen Adressen oder aber teilweise der Bundesadle­r, der auf einem echten Schreiben baden-württember­gischer Gerichte nicht abgedruckt wäre, vorhanden. In Zweifelsfä­llen sollten Betroffene zunächst beim jeweiligen Gericht nachfragen, bevor sie die vermeintli­che Rechnung tatsächlic­h bezahlen.“die Amtsgerich­te Freiburg, Mannheim, Stuttgart und Ulm hätten auf ihren Webseiten Warnhinwei­se aufgenomme­n, so das Ministeriu­m.

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FOTO: S. SCHWÖRER Das Amtsgerich­t schickt Zahlungsau­fforderung­en immer schriftlic­h, niemals telefonisc­h.

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