Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Neue Betrugsmasche: Angebliche Anrufe vom Amtsgericht
Auf Zahlungsaufforderungen am Telefon sollten Bürger nicht hereinfallen – Direktor gibt Tipps
(sz/mad) - Die Betrugsmasche „falscher Polizist“ist schon länger bekannt. Vor Kurzem haben Betrüger auch versucht, einen vermeintlichen Anruf vom Amtsgericht Biberach zur Abzocke zu nutzen. Kein Bürger sollte darauf hereinfallen, sagte Gerhard Bayer, der Direktor des Amtsgerichts Biberach.
Wie er mitteilte, hat sich ein älteres Ehepaar bei einem Wachtmeister des Amtsgerichts gemeldet. Die Senioren berichteten dem Justizangestellten, dass bei ihnen der Direktor des Amtsgerichts, ein Herr Bayer, angerufen habe. Der unbekannte Anrufer soll von ihnen eine Geldübergabe verlangt haben, mit der Begründung, es laufe ein Verfahren gegen sie. Um dem Ehepaar eine Kontaktaufnahme mit dem Amtsgericht zu ersparen, wurde ihnen lediglich die Faxnummer des Amtsgerichts genannt.
Die Eheleute waren jedoch auf der Hut: Nach mehrmaligen Versuchen besorgten sie sich die richtige Nummer über die Vermittlung und wurden dann vom Wachtmeister darüber aufgeklärt, dass sie auf keinen Fall bezahlen und sich stattdessen an die Polizei wenden sollen.
Der wirkliche Amtsgerichtsdirektor Bayer sagte der „Schwäbischen Zeitung“, Gebühren oder sonstige
Geldforderungen würden vom Amtsgericht niemals telefonisch, sondern immer schriftlich gestellt.
Wobei auch hier, wie bekannt gewordene Vorfälle in anderen Bezirken zeigen, Vorsicht geboten sei. Bayer bezieht sich auf Warnhinweise des baden-wüttembergischen Justizministeriums: „In den vergangenen Wochen sind gehäuft immer wieder angeblich von Amtsgerichten ausgestellte, tatsächlich aber gefälschte Zahlungsaufforderungen mit Überweisungsträgern aufgetaucht. Hinweise darauf, dass es sich nicht um amtliche Schreiben handelt, sind insbesondere: Kontoverbindungen im Ausland oder wenn der Empfänger nicht die Landesoberkasse Badenwürttemberg ist. Zudem sind zumeist auf den irreführenden Schreiben nicht die vollständigen Adressen oder aber teilweise der Bundesadler, der auf einem echten Schreiben baden-württembergischer Gerichte nicht abgedruckt wäre, vorhanden. In Zweifelsfällen sollten Betroffene zunächst beim jeweiligen Gericht nachfragen, bevor sie die vermeintliche Rechnung tatsächlich bezahlen.“die Amtsgerichte Freiburg, Mannheim, Stuttgart und Ulm hätten auf ihren Webseiten Warnhinweise aufgenommen, so das Ministerium.