Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Diese Regeln gelten für Schloss und VHS

So wirkt sich die Corona-verordnung auf Kurse der Volkshochs­chule Oberschwab­en aus

- Von Sybille Glatz

- In Baden-württember­g gilt seit Montag eine neue Corona-verordnung. Was ändert sich nun konkret für diejenigen, die eine Ausstellun­g oder eine Kulturvera­nstaltung im Aulendorfe­r Schloss besuchen möchten? Und was muss man beachten, wenn man an einem Kurs bei der Volkshochs­chule Oberschwab­en (VHS) teilnehmen möchte? Die „Schwäbisch­e Zeitung“hat nachgefrag­t.

Im Aulendorfe­r Schloss läuft seit 1. August die Ausstellun­g „Playmobil-superhelde­n“. „Bisher war für den Besuch der Ausstellun­g kein 3G-nachweis nötig“, sagt Kämmerin Silke Johler, die bei der Stadt auch für den Bereich Tourismus zuständig ist. Das hat sich seit Montag geändert. „Wir müssen es nun abfragen“, meint Johler. Insofern stelle die neue Verordnung eine Verschärfu­ng dar.

Wer also die Playmobil-ausstellun­g sehen möchte, muss jetzt nachweisen, geimpft, genesen oder getestet zu sein. Von der Testpflich­t ausgenomme­n sind Kinder und Schüler.

Um das Testen für ungeimpfte Erwachsene zu erleichter­n, hat die Stadt am Montagmorg­en kurzfristi­g reagiert. „Im Sinne der Benutzerfr­eundlichke­it bieten wir Tests vor Ort an“, sagt Johler. Wie sie berichtet, wurde dieses Angebot bereits mehrfach genutzt. Die getesteten Besucher der Ausstellun­g bekommen eine Bescheinig­ung über ihr Testergebn­is ausgestell­t. „Es ist eine pragmatisc­he und gute Lösung“, sagt Johler. Das Testangebo­t solle erst einmal beibehalte­n werden. Bis 11. Oktober sind diese Schnelltes­ts noch kostenlos.

„In Innenräume­n müssen wir den 3-G-nachweis verlangen“, sagt Vhsgeschäf­tsleiterin Barbara Holly. „Diejenigen, die sich dem verweigern, müssen wir vom Kurs ausschließ­en.“

Ob jemand geimpft oder genesen ist, werde zu Beginn des Kurses registrier­t, erläutert Holly. „Dieser Nachweis gilt dann für den ganzen Kurs.“Die Teilnehmer müssen also nicht jedes Mal ihren Impf- oder Genesenenn­achweis vorzeigen. Anders sieht es bei Ungeimpfte­n aus, die keine Corona-infektion durchgemac­ht haben.

Diese müssen immer dann, wenn sie an einem Kurs in einem Innenraum teilnehmen, einen negativen Antigen-schnelltes­t dabei haben, der maximal 24 Stunden alt sein darf. Der Test muss offiziell bestätigt sein, ein Selbsttest reicht nicht aus. Weiterhin gelte die Maskenpfli­cht in geschlosse­nen Räumen und im Freien, wenn der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht dauerhaft eingehalte­n werden kann, so Holly.

Kontrollie­rt werden der 3-Gnachweis und die Einhaltung der Maskenpfli­cht von den Kursleiter­n. „Für die Kursleiter gilt die 3-G-regel genauso“, sagt Holly. Diese registrier­en sich mit ihrem jeweiligen Nachweis bei der Vhs-geschäftss­telle. Aus Sicht der Vhs-leiterin stellt die neue Corona-verordnung „keine extreme Verschärfu­ng“dar.

Am Programm der VHS habe sich dadurch nichts geändert. Kurse, die als Präsenzver­anstaltung­en angekündig­t sind, würden auch als Präsenzkur­se abgehalten. Auf die Frage, ob sie bei der Umsetzung der 3-G-regel mit Schwierigk­eiten rechne, meint die Vhs-leiterin: „Es gibt schon welche, die sich nicht impfen lassen möchten und dann diskutiere­n. Diese Diskussion­en müssen wir aushalten. Ich gehe aber davon aus, dass das Einzelfäll­e sind.“

Eine Ausnahme vom 3-G-nachweis gibt es. „Die 3-G-regel gilt nicht für Integratio­ns- und relevante Sprachkurs­e, also Deutschkur­se“, sagt Holly. Diese Ausnahme sei jedoch nicht neu, es habe sie schon zuvor gegeben. In diesen Kursen gelte die Regel, dass die Teilnehmer 1,5 Meter Abstand zueinander halten müssten. „Die Teilnehmer kommen mit Maske rein, setzen sich hin und nehmen dann ihre Maske ab.“Aufgrund der Abstandsre­gel und der Größe der Klassenzim­mer würden an diesen Kursen maximal 15 Personen teilnehmen.

Gar keine Änderungen gibt es für den Besuch der Veranstalt­ungen der Reihe „Sommer im Schloss“. „Die Veranstalt­ungen finden nur draußen im Schlossinn­enhof statt, der Abstand ist dabei gewährleis­tet“, sagt die stellvertr­etende Hauptamtsl­eiterin Tanja Nolte. Das bedeute, dass kein 3-G-nachweis notwendig sei.

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