Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Diese Regeln gelten für Schloss und VHS
So wirkt sich die Corona-verordnung auf Kurse der Volkshochschule Oberschwaben aus
- In Baden-württemberg gilt seit Montag eine neue Corona-verordnung. Was ändert sich nun konkret für diejenigen, die eine Ausstellung oder eine Kulturveranstaltung im Aulendorfer Schloss besuchen möchten? Und was muss man beachten, wenn man an einem Kurs bei der Volkshochschule Oberschwaben (VHS) teilnehmen möchte? Die „Schwäbische Zeitung“hat nachgefragt.
Im Aulendorfer Schloss läuft seit 1. August die Ausstellung „Playmobil-superhelden“. „Bisher war für den Besuch der Ausstellung kein 3G-nachweis nötig“, sagt Kämmerin Silke Johler, die bei der Stadt auch für den Bereich Tourismus zuständig ist. Das hat sich seit Montag geändert. „Wir müssen es nun abfragen“, meint Johler. Insofern stelle die neue Verordnung eine Verschärfung dar.
Wer also die Playmobil-ausstellung sehen möchte, muss jetzt nachweisen, geimpft, genesen oder getestet zu sein. Von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder und Schüler.
Um das Testen für ungeimpfte Erwachsene zu erleichtern, hat die Stadt am Montagmorgen kurzfristig reagiert. „Im Sinne der Benutzerfreundlichkeit bieten wir Tests vor Ort an“, sagt Johler. Wie sie berichtet, wurde dieses Angebot bereits mehrfach genutzt. Die getesteten Besucher der Ausstellung bekommen eine Bescheinigung über ihr Testergebnis ausgestellt. „Es ist eine pragmatische und gute Lösung“, sagt Johler. Das Testangebot solle erst einmal beibehalten werden. Bis 11. Oktober sind diese Schnelltests noch kostenlos.
„In Innenräumen müssen wir den 3-G-nachweis verlangen“, sagt Vhsgeschäftsleiterin Barbara Holly. „Diejenigen, die sich dem verweigern, müssen wir vom Kurs ausschließen.“
Ob jemand geimpft oder genesen ist, werde zu Beginn des Kurses registriert, erläutert Holly. „Dieser Nachweis gilt dann für den ganzen Kurs.“Die Teilnehmer müssen also nicht jedes Mal ihren Impf- oder Genesenennachweis vorzeigen. Anders sieht es bei Ungeimpften aus, die keine Corona-infektion durchgemacht haben.
Diese müssen immer dann, wenn sie an einem Kurs in einem Innenraum teilnehmen, einen negativen Antigen-schnelltest dabei haben, der maximal 24 Stunden alt sein darf. Der Test muss offiziell bestätigt sein, ein Selbsttest reicht nicht aus. Weiterhin gelte die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen und im Freien, wenn der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht dauerhaft eingehalten werden kann, so Holly.
Kontrolliert werden der 3-Gnachweis und die Einhaltung der Maskenpflicht von den Kursleitern. „Für die Kursleiter gilt die 3-G-regel genauso“, sagt Holly. Diese registrieren sich mit ihrem jeweiligen Nachweis bei der Vhs-geschäftsstelle. Aus Sicht der Vhs-leiterin stellt die neue Corona-verordnung „keine extreme Verschärfung“dar.
Am Programm der VHS habe sich dadurch nichts geändert. Kurse, die als Präsenzveranstaltungen angekündigt sind, würden auch als Präsenzkurse abgehalten. Auf die Frage, ob sie bei der Umsetzung der 3-G-regel mit Schwierigkeiten rechne, meint die Vhs-leiterin: „Es gibt schon welche, die sich nicht impfen lassen möchten und dann diskutieren. Diese Diskussionen müssen wir aushalten. Ich gehe aber davon aus, dass das Einzelfälle sind.“
Eine Ausnahme vom 3-G-nachweis gibt es. „Die 3-G-regel gilt nicht für Integrations- und relevante Sprachkurse, also Deutschkurse“, sagt Holly. Diese Ausnahme sei jedoch nicht neu, es habe sie schon zuvor gegeben. In diesen Kursen gelte die Regel, dass die Teilnehmer 1,5 Meter Abstand zueinander halten müssten. „Die Teilnehmer kommen mit Maske rein, setzen sich hin und nehmen dann ihre Maske ab.“Aufgrund der Abstandsregel und der Größe der Klassenzimmer würden an diesen Kursen maximal 15 Personen teilnehmen.
Gar keine Änderungen gibt es für den Besuch der Veranstaltungen der Reihe „Sommer im Schloss“. „Die Veranstaltungen finden nur draußen im Schlossinnenhof statt, der Abstand ist dabei gewährleistet“, sagt die stellvertretende Hauptamtsleiterin Tanja Nolte. Das bedeute, dass kein 3-G-nachweis notwendig sei.