Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Inzidenz verringert sich wieder etwas
(mad) - Die Labore haben dem Kreisgesundheitsamt Biberach am Freitag bis 15 Uhr neun positive Labortests auf das Coronavirus übermittelt. In den vergangenen sieben Tagen haben sich 74 Personen mit dem Virus infiziert. Die Inzidenz gibt das Landesgesundheitsamt mit 36,3 an (Vortag: 37,8).
Seit Beginn der Pandemie sind im Landkreis Biberach 9041 Personen (Stand 20. August, 15 Uhr) positiv auf das Coronavirus getestet worden. 8752 Personen (Vortag: 8737) gelten als mittlerweile wieder genesen. Unverändert 178 Personen sind in Verbindung mit dem Coronavirus im Landkreis Biberach verstorben.
Die aktuell 111 Infizierten (Vortag: 117) verteilen sich auf 26 Städte und Gemeinden: Laupheim (32), Biberach (26), Ochsenhausen (7), Maselheim (5), Bad Schussenried (4), Rot an der Rot (4), Burgrieden (3), Achstetten (2), Altheim (2), Eberhardzell (2), Erlenmoos (2), Erolzheim (2), Ertingen (2), Hochdorf (2), Mietingen (2), Mittelbiberach (2), Schemmerhofen (2), Warthausen (2), Berkheim (1), Dettingen (1), Kirchdorf (1), Riedlingen (1), Schwendi (1), Steinhausen an der Rottum (1), Tannheim (1) und Ummendorf (1). In den übrigen 19 Kommunen im Kreis sind derzeit keine akuten Infektionsfälle bekannt.
Die Sieben-tage-inzidenz ist nicht mehr der alleinige Maßstab für Beschränkungen. Die zum 16. August in Kraft gesetzte Coronaverordnung des Landes berücksichtigt zum Beispiel die Impfquote und die Kapazitäten der Kliniken. Nur wer geimpft, genesen oder getestet ist, kann vollumfänglich am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Wer keine Impfung nachweisen kann, muss einen negativen Coronatest vorweisen. Die Landesregierung hat sich darauf verständigt, dass nur für Clubs und Diskotheken ein PCR-TEST verpflichtend sind. In allen anderen Bereichen (Kultur, Gastro, Friseur usw.) reicht ein Antigenschnelltest. Im Freien gilt, dass sie bis zu einer Personenzahl von 5000 unter Vollauslastung öffnen dürfen. Geht die Besucherzahl darüber hinaus, sollen die Plätze nur noch zu 50 Prozent bzw. mit maximal bis zu 25000 Menschen ausgelastet werden dürfen. Weitere Informationen sind unter baden-wuerttemberg.de zu finden.