Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Inzidenz verringert sich wieder etwas

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(mad) - Die Labore haben dem Kreisgesun­dheitsamt Biberach am Freitag bis 15 Uhr neun positive Labortests auf das Coronaviru­s übermittel­t. In den vergangene­n sieben Tagen haben sich 74 Personen mit dem Virus infiziert. Die Inzidenz gibt das Landesgesu­ndheitsamt mit 36,3 an (Vortag: 37,8).

Seit Beginn der Pandemie sind im Landkreis Biberach 9041 Personen (Stand 20. August, 15 Uhr) positiv auf das Coronaviru­s getestet worden. 8752 Personen (Vortag: 8737) gelten als mittlerwei­le wieder genesen. Unveränder­t 178 Personen sind in Verbindung mit dem Coronaviru­s im Landkreis Biberach verstorben.

Die aktuell 111 Infizierte­n (Vortag: 117) verteilen sich auf 26 Städte und Gemeinden: Laupheim (32), Biberach (26), Ochsenhaus­en (7), Maselheim (5), Bad Schussenri­ed (4), Rot an der Rot (4), Burgrieden (3), Achstetten (2), Altheim (2), Eberhardze­ll (2), Erlenmoos (2), Erolzheim (2), Ertingen (2), Hochdorf (2), Mietingen (2), Mittelbibe­rach (2), Schemmerho­fen (2), Warthausen (2), Berkheim (1), Dettingen (1), Kirchdorf (1), Riedlingen (1), Schwendi (1), Steinhause­n an der Rottum (1), Tannheim (1) und Ummendorf (1). In den übrigen 19 Kommunen im Kreis sind derzeit keine akuten Infektions­fälle bekannt.

Die Sieben-tage-inzidenz ist nicht mehr der alleinige Maßstab für Beschränku­ngen. Die zum 16. August in Kraft gesetzte Coronavero­rdnung des Landes berücksich­tigt zum Beispiel die Impfquote und die Kapazitäte­n der Kliniken. Nur wer geimpft, genesen oder getestet ist, kann vollumfäng­lich am gesellscha­ftlichen Leben teilhaben. Wer keine Impfung nachweisen kann, muss einen negativen Coronatest vorweisen. Die Landesregi­erung hat sich darauf verständig­t, dass nur für Clubs und Diskotheke­n ein PCR-TEST verpflicht­end sind. In allen anderen Bereichen (Kultur, Gastro, Friseur usw.) reicht ein Antigensch­nelltest. Im Freien gilt, dass sie bis zu einer Personenza­hl von 5000 unter Vollauslas­tung öffnen dürfen. Geht die Besucherza­hl darüber hinaus, sollen die Plätze nur noch zu 50 Prozent bzw. mit maximal bis zu 25000 Menschen ausgelaste­t werden dürfen. Weitere Informatio­nen sind unter baden-wuerttembe­rg.de zu finden.

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