Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
25 weitere Fälle übers Wochenende
(gw) - Das Kreisgesundheitsamt Biberach hat von Freitag, 15 Uhr, bis Montag, 15 Uhr, 25 weitere positive Pcr-tests auf das Coronavirus registriert. Die Inzidenz liegt nach Angaben des Landesgesundheitsamts bei 39,2 (Vortag: 38,3).
Seit Beginn der Pandemie sind im Landkreis Biberach 9066 Personen (Stand 23. August, 15 Uhr) positiv auf das Coronavirus getestet worden. Davon gelten 8754 Personen (Freitag: 8752) wieder als genesen. Unverändert 178 Personen sind in Verbindung mit dem Coronavirus im Landkreis Biberach gestorben.
Die aktuell 134 Infizierten (Freitag: 111) verteilen sich auf 28 Städte und Gemeinden: Biberach (33), Laupheim (33), Maselheim (8), Ochsenhausen (8), Schemmerhofen (7), Bad Schussenried (4), Rot an der Rot (4), Burgrieden (3), Eberhardzell (3), Ertingen (3), Achstetten (2), Dettingen (2), Erlenmoos (2), Erolzheim (2), Hochdorf (2), Mietingen (2), Mittelbiberach (2), Riedlingen (2), Schwendi (2), Warthausen (2), Altheim (1), Berkheim (1), Ingoldingen (1), Kirchdorf (1), Oggelshausen (1), Steinhausen/rottum (1), Tannheim (1) und Ummendorf (1). In den übrigen 17 Kommunen im Kreis sind derzeit keine aktuellen Corona-fälle bekannt.
Die Sieben-tage-inzidenz ist nicht mehr der alleinige Maßstab für Beschränkungen. Die zum 16. August in Kraft gesetzte Corona-verordnung des Landes berücksichtigt zum Beispiel die Impfquote und die Kapazitäten der Kliniken. Nur wer geimpft, genesen oder getestet ist, kann vollumfänglich am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Wer keine Impfung nachweisen kann, muss einen negativen Corona-test vorweisen. Die Landesregierung hat sich darauf verständigt, dass nur für Clubs und Diskotheken ein PCR-TEST verpflichtend sind. In allen anderen Bereichen (Kultur, Gastro, Friseur usw.) reicht ein Antigenschnelltest. Im Freien gilt, dass sie bis zu einer Personenzahl von 5000 unter Vollauslastung öffnen dürfen. Geht die Besucherzahl darüber hinaus, sollen die Plätze nur noch zu 50 Prozent bzw. mit maximal bis zu 25 000 Menschen ausgelastet werden dürfen. Im Einzelhandel gilt dagegen weiterhin lediglich eine Maskenpflicht. Weitere Informationen sind unter baden-wuerttemberg.de zu finden.