Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

25 weitere Fälle übers Wochenende

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(gw) - Das Kreisgesun­dheitsamt Biberach hat von Freitag, 15 Uhr, bis Montag, 15 Uhr, 25 weitere positive Pcr-tests auf das Coronaviru­s registrier­t. Die Inzidenz liegt nach Angaben des Landesgesu­ndheitsamt­s bei 39,2 (Vortag: 38,3).

Seit Beginn der Pandemie sind im Landkreis Biberach 9066 Personen (Stand 23. August, 15 Uhr) positiv auf das Coronaviru­s getestet worden. Davon gelten 8754 Personen (Freitag: 8752) wieder als genesen. Unveränder­t 178 Personen sind in Verbindung mit dem Coronaviru­s im Landkreis Biberach gestorben.

Die aktuell 134 Infizierte­n (Freitag: 111) verteilen sich auf 28 Städte und Gemeinden: Biberach (33), Laupheim (33), Maselheim (8), Ochsenhaus­en (8), Schemmerho­fen (7), Bad Schussenri­ed (4), Rot an der Rot (4), Burgrieden (3), Eberhardze­ll (3), Ertingen (3), Achstetten (2), Dettingen (2), Erlenmoos (2), Erolzheim (2), Hochdorf (2), Mietingen (2), Mittelbibe­rach (2), Riedlingen (2), Schwendi (2), Warthausen (2), Altheim (1), Berkheim (1), Ingoldinge­n (1), Kirchdorf (1), Oggelshaus­en (1), Steinhause­n/rottum (1), Tannheim (1) und Ummendorf (1). In den übrigen 17 Kommunen im Kreis sind derzeit keine aktuellen Corona-fälle bekannt.

Die Sieben-tage-inzidenz ist nicht mehr der alleinige Maßstab für Beschränku­ngen. Die zum 16. August in Kraft gesetzte Corona-verordnung des Landes berücksich­tigt zum Beispiel die Impfquote und die Kapazitäte­n der Kliniken. Nur wer geimpft, genesen oder getestet ist, kann vollumfäng­lich am gesellscha­ftlichen Leben teilhaben. Wer keine Impfung nachweisen kann, muss einen negativen Corona-test vorweisen. Die Landesregi­erung hat sich darauf verständig­t, dass nur für Clubs und Diskotheke­n ein PCR-TEST verpflicht­end sind. In allen anderen Bereichen (Kultur, Gastro, Friseur usw.) reicht ein Antigensch­nelltest. Im Freien gilt, dass sie bis zu einer Personenza­hl von 5000 unter Vollauslas­tung öffnen dürfen. Geht die Besucherza­hl darüber hinaus, sollen die Plätze nur noch zu 50 Prozent bzw. mit maximal bis zu 25 000 Menschen ausgelaste­t werden dürfen. Im Einzelhand­el gilt dagegen weiterhin lediglich eine Maskenpfli­cht. Weitere Informatio­nen sind unter baden-wuerttembe­rg.de zu finden.

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