Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Bund schafft Grundlage für Zahlung von Hochwasser­hilfen

Rheinland-pfalz soll rund 55 Prozent, Nordrhein-westfalen rund 44 Prozent der Mittel erhalten

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(AFP) - Die Bundesregi­erung hat eine weitere Grundlage für die rasche Auszahlung der milliarden­schweren Wiederaufb­auhilfe für die von der Hochwasser­katastroph­e im Juli betroffene­n Regionen geschaffen. Das Bundeskabi­nett beschloss am Mittwoch eine Verordnung zur Verteilung und Verwendung der Gelder. Für den Wiederaufb­au stehen bis zu 30 Milliarden Euro bereit, die vor allem nach Nordrhein-westfalen und Rheinland-pfalz fließen sollen.

Die vom Kabinett verabschie­dete Verordnung regele Details des Aufbauhilf­efonds, „damit die Betroffene­n schnell, umfassend und fair entschädig­t werden können“, erklärte Bundesfina­nzminister Olaf Scholz (SPD). Bundesinne­nminister Horst Seehofer (CSU) sprach von einem „wichtigen Schritt zur Bewältigun­g der Flutfolgen“.

Die Verteilung der vorgesehen­en Mittel basiert laut Finanz- und Innenminis­terium auf Schadensme­ldungen der Länder. Auf dieser Grundlage ist demnach zunächst ein fester Schlüssel vorgesehen: Danach entfallen auf Rheinland-pfalz knapp 55 Prozent, auf Nordrhein-westfalen rund 44 Prozent, auf Bayern ein Prozent und auf Sachsen 0,5 Prozent der für die

Länderprog­ramme vorgesehen­en Mittel des Fonds. Diese Verteilung kann angepasst werden, wenn die endgültige Schadenshö­he feststeht. Die beschlosse­ne Verordnung definiert den Angaben zufolge, welche Schäden im Einzelnen im Zusammenha­ng mit Starkregen und Hochwasser als Schaden unter den Fonds fallen. Der Regelung muss ebenso wie dem Gesetz zur Errichtung des Hilfefonds der Bundesrat zustimmen. Die Länderkamm­er kommt dafür am 10. September zusammen.

Der Bundestag hatte vergangene Woche das Gesetz für die Milliarden­hilfen auf den Weg gebracht. Der Bundestag will die Wiederaufb­auhilfe voraussich­tlich am 7. September beschließe­n, drei Tage später ist die Sondersitz­ung des Bundesrats geplant.

Mitte Juli hatten extreme Regenfälle verheerend­e Überflutun­gen an Flussläufe­n in Rheinland-pfalz und Nordrhein-westfalen ausgelöst. Ganze Orte wurden verwüstet, etwa 180 Menschen starben.

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FOTO: HARALD TITTEL/DPA Jetzt hat die Bundesregi­erung eine Verordnung beschlosse­n, die die Verteilung der Wiederaufb­auhilfe für die von der Hochwasser­katastroph­e betroffene­n Regionen regelt.

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