Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Wie es mit den Baugebieten in Steinhausen weitergeht
Aufgrund der gesetzlichen Veränderungen können nicht alle Baugebiete wie geplant entwickelt werden
(böl) Für die Gemeinde Steinhausen an der Rottum war der Bauparagraf 13b ein wahrer Segen: Obwohl ihnen laut Flächennutzungsplan eigentlich kaum Bauland zur Verfügung steht, konnten sie aufgrund der Sonderregel mehrere Baugebiete auf den Weg bringen. Als der Paragraf gekippt wurde, mussten alle Bauprojekte gestoppt werden. Diese Woche entschied der Steinhauser Gemeinderat, wie es weitergehen wird.
Der Paragraf 13b im Baugesetzbuch sah vor, dass Baugebiete, die direkt an eine bestehende Bebauung am Ortsrand anschließen, nach einem stark vereinfachten Verfahren erschlossen werden können. Das hätte den Gemeinden viel Geld und Zeit gespart. Und es hatte den enormen Vorteil, dass auch Gemeinden Baugebiete erschließen konnten, die dafür im Flächennutzungsplan eigentlich gar keine Flächen mehr übrig hatten. Dementsprechend rege wurde diese Sonderregelung in den vergangenen drei Jahren im Landkreis Biberach genutzt.
Steinhausen hatte Ende 2022 daher noch mehrere Bebauungspläne aufgestellt, um diese Bauplätze in den nächsten zehn, zwanzig Jahren dann schrittweise zu vermarkten. Bürgermeister Hans-peter Reck betonte nun am vergangenen Mittwoch, es sei ihm wichtig, trotz der gesetzlichen Neuregelung möglichst viele Baugebiete auf den Weg zu bringen, um dann, wenn der Bedarf da sei, reagieren zu können. Nicht alle Gemeinderäte teilten diese Meinung. Susanne Krause sprach sich dafür aus, neue Baugebiete erst dann zu planen und zu erschließen, wenn man sie brauche. Die letzte Vergaberunde von Bauplätzen habe gezeigt, dass das momentan nicht der Fall sei. Gregor Silvers widersprach. Er könne sich noch gut daran erinnern, wie noch vor nicht langer Zeit händeringend Menschen aus der Gesamtgemeinde händeringend nach Bauplätzen gesucht hätten. Die Voraussetzungen für neue Baugebiete würden sich immer weiter verschärfen. Es sei daher gut, das Verfahren jetzt in die Wege zu leiten. Parallel sei man ja dabei, die innerörtlichen Lücken zu schließen, so gut die Gemeinde das beeinflussen könne. Wie Reck anmerkte, brauche das aber deutlich mehr Zeit. In der öffentlichen Gemeinderatssitzung waren Florian Krug und Sara Santoni vom beauftragten Planungsbüro Sieber anwesend.
Bebauungsplan Steinhausen Nord
Das Baugebiet Steinhausen-nord hat eigentlich einen gültigen Bebauungsplan seit 1980. Es kam jedoch auf einem Teilbereich von rund 1,1 Hektar nie zur Erschließung. Ziel war es, diesen Bereich neu zu überplanen. Die Zuschnitte der Grundstücke sollten kleiner ausfallen. Auf dieser Fläche sollte der Bebauungsplan „Steinhausen Nord II“darübergelegt werden. Da 2022 nicht klar war, ob dies mit dem Bauparagrafen 13b so kompatibel war, sollte die Auf hebung des alten Bebauungsplans eingeleitet werden. Da nun nicht mehr 13b, sondern das Regelverfahren genutzt wird, ist die Auf hebung nicht mehr notwendig. Der Gemeinderat beschloss daher, diese Aufhebung einzustellen.
Bebauungsplan Steinhausen Nord II
Das Baugebiet wird nach dem Regelverfahren erschlossen. Die Gesamtf läche umfasst 1,1 Hektar. Das Büro Sieber stellte dem Gemeinderat zwei Varianten für die Erschließung vor. Der Gemeinderat entschied sich für Variante 2: Es sollen auf der Fläche elf Einfamilienhäuser, drei Doppelhaushälften und zwei Mehrfamilienhäuser
entstehen, erschlossen über eine Stichstraße, die die Erlenstraße über eine Fuß- und Radverbindung mit der Ahornstraße verbindet, die Mehrfamilienhaus sollen über die Eichenstraße erreichbar sein. Die Grundstücksgrößen werden zwischen 500 und 600 Quadratmetern liegen. Voraussichtlich werden die Mehrfamilienhäuser eine Tiefgarage enthalten.
Bebauungsplan Mittleres Gewand
Das Grundstück, um das es geht, befindet sich in Steinhausen zwischen den Baugebieten Buschhorn und Weidenhalde. Südlich und südwestlich befinden sich landwirtschaftliche Betriebe. Daher ist ein Geruchsgutachten erforderlich, eine schalltechnische Untersuchung jedoch nicht. Die artenschutzrechtliche Kartierung ist bereits erfolgt, es wurden Feldlerchen gefunden. Es sind daher Ausgleichsmaßnahmen im Vorfeld erforderlich. Zudem wird es ein Monitoring geben im Nachgang. Der Umweltbericht ist noch zu erstellen sowie der naturschutzrechtliche Ausgleich. Das Baugebiet wird nach dem neuen Paragrafen 215a erschlossen. Das Bauleitverfahren muss deswegen bis Ende 2024 abgeschlossen sein.
Bebauungsplan Lehrers Feld III
Dieses Baugebiet befindet sich in Rottum, nordwestlich des Baugebiets Lehrers Feld II. Die Gesamtf läche beträgt 2,2 Hektar. Das Verfahren stand noch ganz am Anfang und es wären noch einige Untersuchungen nötig, wie zum Beispiel ein Geruchsgutachten. Hinsichtlich der Nähe zur Kreisstraße wäre auch eine schalltechnische Untersuchung nötig. Die artenschutzrechtlichen Kartierungen sind teilweise erfolgt, jedoch noch nicht die Brutvogelkartierungen. Es wäre ein Umweltbericht und ein naturschutzfachlicher Ausgleich erforderlich.
Die Vertreter des Büro Sieber erläuterten, dass es ihrer Ansicht kaum möglich sei, all diese Untersuchungen bis zum Jahresende abzuschließen, da durch das Urteil zu viel Zeit verloren ging. Eine weitere Planung nach dem Paragraf 2015a sei daher eher nicht möglich. Die Planungen für das Baugebiet werden daher erst einmal auf Eis gelegt. Zu einem späteren Zeitpunkt könnte es eventuell nach dem Regelverfahren erschlossen werden. Im Moment ist das aber nicht möglich, da im Flächennutzungsplan hierfür keine Flächen zur Verfügung stehen.