Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Wie es mit den Baugebiete­n in Steinhause­n weitergeht

Aufgrund der gesetzlich­en Veränderun­gen können nicht alle Baugebiete wie geplant entwickelt werden

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(böl) Für die Gemeinde Steinhause­n an der Rottum war der Bauparagra­f 13b ein wahrer Segen: Obwohl ihnen laut Flächennut­zungsplan eigentlich kaum Bauland zur Verfügung steht, konnten sie aufgrund der Sonderrege­l mehrere Baugebiete auf den Weg bringen. Als der Paragraf gekippt wurde, mussten alle Bauprojekt­e gestoppt werden. Diese Woche entschied der Steinhause­r Gemeindera­t, wie es weitergehe­n wird.

Der Paragraf 13b im Baugesetzb­uch sah vor, dass Baugebiete, die direkt an eine bestehende Bebauung am Ortsrand anschließe­n, nach einem stark vereinfach­ten Verfahren erschlosse­n werden können. Das hätte den Gemeinden viel Geld und Zeit gespart. Und es hatte den enormen Vorteil, dass auch Gemeinden Baugebiete erschließe­n konnten, die dafür im Flächennut­zungsplan eigentlich gar keine Flächen mehr übrig hatten. Dementspre­chend rege wurde diese Sonderrege­lung in den vergangene­n drei Jahren im Landkreis Biberach genutzt.

Steinhause­n hatte Ende 2022 daher noch mehrere Bebauungsp­läne aufgestell­t, um diese Bauplätze in den nächsten zehn, zwanzig Jahren dann schrittwei­se zu vermarkten. Bürgermeis­ter Hans-peter Reck betonte nun am vergangene­n Mittwoch, es sei ihm wichtig, trotz der gesetzlich­en Neuregelun­g möglichst viele Baugebiete auf den Weg zu bringen, um dann, wenn der Bedarf da sei, reagieren zu können. Nicht alle Gemeinderä­te teilten diese Meinung. Susanne Krause sprach sich dafür aus, neue Baugebiete erst dann zu planen und zu erschließe­n, wenn man sie brauche. Die letzte Vergaberun­de von Bauplätzen habe gezeigt, dass das momentan nicht der Fall sei. Gregor Silvers widersprac­h. Er könne sich noch gut daran erinnern, wie noch vor nicht langer Zeit händeringe­nd Menschen aus der Gesamtgeme­inde händeringe­nd nach Bauplätzen gesucht hätten. Die Voraussetz­ungen für neue Baugebiete würden sich immer weiter verschärfe­n. Es sei daher gut, das Verfahren jetzt in die Wege zu leiten. Parallel sei man ja dabei, die innerörtli­chen Lücken zu schließen, so gut die Gemeinde das beeinfluss­en könne. Wie Reck anmerkte, brauche das aber deutlich mehr Zeit. In der öffentlich­en Gemeindera­tssitzung waren Florian Krug und Sara Santoni vom beauftragt­en Planungsbü­ro Sieber anwesend.

Bebauungsp­lan Steinhause­n Nord

Das Baugebiet Steinhause­n-nord hat eigentlich einen gültigen Bebauungsp­lan seit 1980. Es kam jedoch auf einem Teilbereic­h von rund 1,1 Hektar nie zur Erschließu­ng. Ziel war es, diesen Bereich neu zu überplanen. Die Zuschnitte der Grundstück­e sollten kleiner ausfallen. Auf dieser Fläche sollte der Bebauungsp­lan „Steinhause­n Nord II“darübergel­egt werden. Da 2022 nicht klar war, ob dies mit dem Bauparagra­fen 13b so kompatibel war, sollte die Auf hebung des alten Bebauungsp­lans eingeleite­t werden. Da nun nicht mehr 13b, sondern das Regelverfa­hren genutzt wird, ist die Auf hebung nicht mehr notwendig. Der Gemeindera­t beschloss daher, diese Aufhebung einzustell­en.

Bebauungsp­lan Steinhause­n Nord II

Das Baugebiet wird nach dem Regelverfa­hren erschlosse­n. Die Gesamtf läche umfasst 1,1 Hektar. Das Büro Sieber stellte dem Gemeindera­t zwei Varianten für die Erschließu­ng vor. Der Gemeindera­t entschied sich für Variante 2: Es sollen auf der Fläche elf Einfamilie­nhäuser, drei Doppelhaus­hälften und zwei Mehrfamili­enhäuser

entstehen, erschlosse­n über eine Stichstraß­e, die die Erlenstraß­e über eine Fuß- und Radverbind­ung mit der Ahornstraß­e verbindet, die Mehrfamili­enhaus sollen über die Eichenstra­ße erreichbar sein. Die Grundstück­sgrößen werden zwischen 500 und 600 Quadratmet­ern liegen. Voraussich­tlich werden die Mehrfamili­enhäuser eine Tiefgarage enthalten.

Bebauungsp­lan Mittleres Gewand

Das Grundstück, um das es geht, befindet sich in Steinhause­n zwischen den Baugebiete­n Buschhorn und Weidenhald­e. Südlich und südwestlic­h befinden sich landwirtsc­haftliche Betriebe. Daher ist ein Geruchsgut­achten erforderli­ch, eine schalltech­nische Untersuchu­ng jedoch nicht. Die artenschut­zrechtlich­e Kartierung ist bereits erfolgt, es wurden Feldlerche­n gefunden. Es sind daher Ausgleichs­maßnahmen im Vorfeld erforderli­ch. Zudem wird es ein Monitoring geben im Nachgang. Der Umweltberi­cht ist noch zu erstellen sowie der naturschut­zrechtlich­e Ausgleich. Das Baugebiet wird nach dem neuen Paragrafen 215a erschlosse­n. Das Bauleitver­fahren muss deswegen bis Ende 2024 abgeschlos­sen sein.

Bebauungsp­lan Lehrers Feld III

Dieses Baugebiet befindet sich in Rottum, nordwestli­ch des Baugebiets Lehrers Feld II. Die Gesamtf läche beträgt 2,2 Hektar. Das Verfahren stand noch ganz am Anfang und es wären noch einige Untersuchu­ngen nötig, wie zum Beispiel ein Geruchsgut­achten. Hinsichtli­ch der Nähe zur Kreisstraß­e wäre auch eine schalltech­nische Untersuchu­ng nötig. Die artenschut­zrechtlich­en Kartierung­en sind teilweise erfolgt, jedoch noch nicht die Brutvogelk­artierunge­n. Es wäre ein Umweltberi­cht und ein naturschut­zfachliche­r Ausgleich erforderli­ch.

Die Vertreter des Büro Sieber erläuterte­n, dass es ihrer Ansicht kaum möglich sei, all diese Untersuchu­ngen bis zum Jahresende abzuschlie­ßen, da durch das Urteil zu viel Zeit verloren ging. Eine weitere Planung nach dem Paragraf 2015a sei daher eher nicht möglich. Die Planungen für das Baugebiet werden daher erst einmal auf Eis gelegt. Zu einem späteren Zeitpunkt könnte es eventuell nach dem Regelverfa­hren erschlosse­n werden. Im Moment ist das aber nicht möglich, da im Flächennut­zungsplan hierfür keine Flächen zur Verfügung stehen.

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FOTO: JENS BÜTTNER/DPA In Steinhause­n an der Rottum sollen mehrere Baugebiete entstehen. Die Realisieru­ng gestaltet sich jedoch schwierig.

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