Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Benutzung der Begegnungsstätte geregelt
Der Saal kann auch für private Veranstaltungen genutzt werden
(beß) - Die Begegnungsstätte in der Seniorenwohnanlage „Lebendige Ortsmitte“in Dürmentingen steht auch örtlichen Vereinen als Treffpunkt sowie für öffentliche und private Veranstaltungen zur Verfügung. Die Modalitäten sind ab 1. März in der Benutzungs- und Gebührenordnung geregelt, die der Gemeinderat jetzt als Satzung beschlossen hat.
„Wir haben uns an der Cafeteria der Mehrzweckhalle orientiert“, erläuterte Hauptamtsleiter Wolfgang Lang den Verwaltungsvorschlag. Allerdings seien die Gebühren bei der Mehrzweckhalle etwas günstiger. Aus dem Gemeinderat kam der Vorschlag, die Gebührenordnungen für die öffentlichen Einrichtungen zu harmonisieren. „Das ist historisch gewachsen“, erklärte Bürgermeister Dietmar Holstein. „Reich werden wir nicht. Wir sind froh, wenn die Kosten gedeckt sind.“
Die Benutzung der Begegnungsstätte für gesellschaftliche, kulturelle und private Veranstaltungen muss mindestens zwei Wochen vorher bei der Gemeinde beantragt und eine verantwortliche Person benannt werden. Die Bestuhlung muss mit der Gemeinde abgestimmt werden. Auf Antrag werden Küchengeräte, Spülmaschine und sonstiges Inventar zur Verfügung gestellt.
Die Benutzungsgebühren wurden auf 250 Euro für den gesamten Saal (rund 100 Quadratmeter festgesetzt, auf 175 Euro für einen Teil (rund 70 Quadratmeter) beziehungsweise 75 Euro (rund 30 Quadratmeter). Kosten für Strom, Müllentsorgung, Heizung und WC sind bereits enthalten. Die Benutzung der Küche kostet 100 Euro, die Spülmaschine außerhalb einer Veranstaltung 60 Euro pro Tag. Hinzu kommen gegebenenfalls Kosten für den Hausmeister oder einen Beauftragten der Gemeinde. Örtliche Vereine gibt es erhalten eine Gebührenermäßigung von 50 Prozent, ebenso Einwohner von Dürmentingen bei Privatveranstaltungen. Die Ermäßigung gilt auch für Institutionen, wenn die Veranstaltung von öffentlichem Interesse ist, sowie für Parteien und Kirchen. Gebührenbefreit sind Wohltätigkeitsveranstaltungen sowie Veranstaltungen von Schule, Kindergärten und Gemeinden.