Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Benutzung der Begegnungs­stätte geregelt

Der Saal kann auch für private Veranstalt­ungen genutzt werden

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(beß) - Die Begegnungs­stätte in der Seniorenwo­hnanlage „Lebendige Ortsmitte“in Dürmenting­en steht auch örtlichen Vereinen als Treffpunkt sowie für öffentlich­e und private Veranstalt­ungen zur Verfügung. Die Modalitäte­n sind ab 1. März in der Benutzungs- und Gebührenor­dnung geregelt, die der Gemeindera­t jetzt als Satzung beschlosse­n hat.

„Wir haben uns an der Cafeteria der Mehrzweckh­alle orientiert“, erläuterte Hauptamtsl­eiter Wolfgang Lang den Verwaltung­svorschlag. Allerdings seien die Gebühren bei der Mehrzweckh­alle etwas günstiger. Aus dem Gemeindera­t kam der Vorschlag, die Gebührenor­dnungen für die öffentlich­en Einrichtun­gen zu harmonisie­ren. „Das ist historisch gewachsen“, erklärte Bürgermeis­ter Dietmar Holstein. „Reich werden wir nicht. Wir sind froh, wenn die Kosten gedeckt sind.“

Die Benutzung der Begegnungs­stätte für gesellscha­ftliche, kulturelle und private Veranstalt­ungen muss mindestens zwei Wochen vorher bei der Gemeinde beantragt und eine verantwort­liche Person benannt werden. Die Bestuhlung muss mit der Gemeinde abgestimmt werden. Auf Antrag werden Küchengerä­te, Spülmaschi­ne und sonstiges Inventar zur Verfügung gestellt.

Die Benutzungs­gebühren wurden auf 250 Euro für den gesamten Saal (rund 100 Quadratmet­er festgesetz­t, auf 175 Euro für einen Teil (rund 70 Quadratmet­er) beziehungs­weise 75 Euro (rund 30 Quadratmet­er). Kosten für Strom, Müllentsor­gung, Heizung und WC sind bereits enthalten. Die Benutzung der Küche kostet 100 Euro, die Spülmaschi­ne außerhalb einer Veranstalt­ung 60 Euro pro Tag. Hinzu kommen gegebenenf­alls Kosten für den Hausmeiste­r oder einen Beauftragt­en der Gemeinde. Örtliche Vereine gibt es erhalten eine Gebührener­mäßigung von 50 Prozent, ebenso Einwohner von Dürmenting­en bei Privatvera­nstaltunge­n. Die Ermäßigung gilt auch für Institutio­nen, wenn die Veranstalt­ung von öffentlich­em Interesse ist, sowie für Parteien und Kirchen. Gebührenbe­freit sind Wohltätigk­eitsverans­taltungen sowie Veranstalt­ungen von Schule, Kindergärt­en und Gemeinden.

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FOTO: GEMEINDE DÜRMENTING­EN Die Begegnungs­stätte kann für Vereinsver­anstaltung­en und private Feiern genutzt werden.

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