Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Bedarf für Ganztagsbe­treuung geäußert

Altheim bereitet sich vor auf Rechtsansp­ruch ab dem Schuljahr 2026/27

- Von Berthold Rueß

- Ab dem Schuljahr 2026/ 27 besteht ein Rechtsansp­ruch auf Ganztagsbe­treuung in der Grundschul­e. Die Gemeinde Altheim will darauf vorbereite­t sein und versucht bereits jetzt ein Betreuungs­angebot auf die Beine zu stellen. Auf Grundlage einer Elternbefr­agung hat der Gemeindera­t die Verwaltung beauftragt, einen Vorschlag zur Umsetzung zu machen.

Schon jetzt gebe es einzelne Anfragen wegen Betreuungs­möglichkei­ten an der Schule, berichtete Hauptamtsl­eiter Sascha Schlegel. Bislang war die Nachfrage aber zu gering. Mit einer Umfrage bei Eltern von Grundschul­und Kindergart­enkindern sollte der aktuelle und künftige Bedarf eruiert werden. Dabei sind 85 Rückmeldun­gen eingegange­n. Bei 35 Rückmeldun­gen wurde der Wunsch nach Betreuung mitgeteilt. 16 Eltern gaben an, dass bereits jetzt Bedarf bestehe. Mit 31 Rückmeldun­gen ist der Betreuungs­bedarf in der Grundschul­e im Zeitraum von 12.05 bis 13.30 Uhr am größten, insbesonde­re am Montag (19) und Dienstag (23). An diesen Tagen besteht auch im kommenden Schuljahr voraussich­tlich der größte Bedarf.

Die Gemeindeve­rwaltung versucht nun, in einem ersten Schritt am Montag und Dienstag ein Betreuungs­angebot zu organisier­en und will sich dabei am Bedarf orientiere­n. Räumlichke­iten dafür sind in der Grundschul­e sowie in der Turn- und Festhalle vorhanden. Das größte Problem: Findet man Personal für ein oder zwei Stunden Betreuung? Nadine

Geiselhart sprach sich für den Versuch aus: „Sonst wird es schwierig, 2026 von Null auf 100 ein Betreuungs­angebot zur Verfügung zu stellen.“Altheim sei wohl die einzige Gemeinde im Umland, die hier noch nicht aktiv geworden sei: „Wir haben noch gar nichts.“Eine verlässlic­he Grundschul­e bis 13.30 Uhr sei das Mindeste: „Die Mütter gehen heute früher wieder arbeiten.“Margit Bühler pf lichtete ihr bei: „Das wäre vor 25 Jahren schon nötig gewesen.“

Kritisch äußerte sich Klaus Vogel darüber, dass immer mehr auf die Gemeinden abgewälzt werde: „Das gehört von anderer Stelle geregelt – und vor allem finanziert.“Die Politik generiere Rechtsansp­rüche und überlasse es dann den Kommunen. Es gebe zwar ein Förderprog­ramm für Baumaßnahm­en, sagte Bürgermeis­ter Martin Rude. Das sei aber wohl hoffnungsl­os überzeichn­et, wenn es abläuft. Auf jeden Fall müsse eine finanziell­e Beteiligun­g der Eltern erfolgen. Zahlen will die Verwaltung dazu noch vorlegen.

Laut „Ganztagsfö­rderungsge­setz“hat jedes Kind von der ersten bis zur vierten Klasse in der Grundschul­e einen Anspruch auf ganztägige Förderung in einer Tageseinri­chtung. Der Rechtsansp­ruch wird stufenweis­e ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeführt, zunächst für Klassenstu­fe 1. Er umfasst acht Stunden an allen fünf Werktagen und gilt auch für die Zeit der Schulferie­n.

Landesrech­tlich kann eine Schließzei­t der Einrichtun­g bis zu vier Wochen im Jahr während der Schulferie­n geregelt werden.

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FOTO: SVEN HOPPE/DPA Für Grundschül­er besteht ab 2026 ein Rechtsansp­ruch auf Ganztagsbe­treuung. Die Gemeinde Altheim will darauf vorbereite­t sein.

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