Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Bedarf für Ganztagsbetreuung geäußert
Altheim bereitet sich vor auf Rechtsanspruch ab dem Schuljahr 2026/27
- Ab dem Schuljahr 2026/ 27 besteht ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule. Die Gemeinde Altheim will darauf vorbereitet sein und versucht bereits jetzt ein Betreuungsangebot auf die Beine zu stellen. Auf Grundlage einer Elternbefragung hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, einen Vorschlag zur Umsetzung zu machen.
Schon jetzt gebe es einzelne Anfragen wegen Betreuungsmöglichkeiten an der Schule, berichtete Hauptamtsleiter Sascha Schlegel. Bislang war die Nachfrage aber zu gering. Mit einer Umfrage bei Eltern von Grundschulund Kindergartenkindern sollte der aktuelle und künftige Bedarf eruiert werden. Dabei sind 85 Rückmeldungen eingegangen. Bei 35 Rückmeldungen wurde der Wunsch nach Betreuung mitgeteilt. 16 Eltern gaben an, dass bereits jetzt Bedarf bestehe. Mit 31 Rückmeldungen ist der Betreuungsbedarf in der Grundschule im Zeitraum von 12.05 bis 13.30 Uhr am größten, insbesondere am Montag (19) und Dienstag (23). An diesen Tagen besteht auch im kommenden Schuljahr voraussichtlich der größte Bedarf.
Die Gemeindeverwaltung versucht nun, in einem ersten Schritt am Montag und Dienstag ein Betreuungsangebot zu organisieren und will sich dabei am Bedarf orientieren. Räumlichkeiten dafür sind in der Grundschule sowie in der Turn- und Festhalle vorhanden. Das größte Problem: Findet man Personal für ein oder zwei Stunden Betreuung? Nadine
Geiselhart sprach sich für den Versuch aus: „Sonst wird es schwierig, 2026 von Null auf 100 ein Betreuungsangebot zur Verfügung zu stellen.“Altheim sei wohl die einzige Gemeinde im Umland, die hier noch nicht aktiv geworden sei: „Wir haben noch gar nichts.“Eine verlässliche Grundschule bis 13.30 Uhr sei das Mindeste: „Die Mütter gehen heute früher wieder arbeiten.“Margit Bühler pf lichtete ihr bei: „Das wäre vor 25 Jahren schon nötig gewesen.“
Kritisch äußerte sich Klaus Vogel darüber, dass immer mehr auf die Gemeinden abgewälzt werde: „Das gehört von anderer Stelle geregelt – und vor allem finanziert.“Die Politik generiere Rechtsansprüche und überlasse es dann den Kommunen. Es gebe zwar ein Förderprogramm für Baumaßnahmen, sagte Bürgermeister Martin Rude. Das sei aber wohl hoffnungslos überzeichnet, wenn es abläuft. Auf jeden Fall müsse eine finanzielle Beteiligung der Eltern erfolgen. Zahlen will die Verwaltung dazu noch vorlegen.
Laut „Ganztagsförderungsgesetz“hat jedes Kind von der ersten bis zur vierten Klasse in der Grundschule einen Anspruch auf ganztägige Förderung in einer Tageseinrichtung. Der Rechtsanspruch wird stufenweise ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeführt, zunächst für Klassenstufe 1. Er umfasst acht Stunden an allen fünf Werktagen und gilt auch für die Zeit der Schulferien.
Landesrechtlich kann eine Schließzeit der Einrichtung bis zu vier Wochen im Jahr während der Schulferien geregelt werden.