Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Aufforstun­g nach Kahlschlag durch Verein nötig

Nahezu das Zehnfache von dem, was genehmigt wurde, hatte der TSV Reggliswei­ler abgeholzt

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(seli) - Zu ungewollte­m Ruhm hat es der TSV Reggliswei­ler kürzlich geschafft. Nicht unbedingt wegen seiner sportliche­n Leistungen, sondern wegen einer schiefgega­ngenen Fällaktion. Über die Gemeindegr­enzen hinweg wird über den Kahlschlag diskutiert, vor allem Naturschüt­zer sind entsetzt. Mittlerwei­le steht fest, welche Folgen das Ganze für den Verein haben könnte.

15 Bäume, die laut Gutachten sowieso erkrankt waren, hätten gefällt werden sollen. Der Grund: Vor allem durch herabfalle­nde Äste wären Fußballspi­eler und Zuschauer gefährdet gewesen. Der Verein wollte alles richtig machen, für Sicherheit sorgen. Doch durch ein „Kommunikat­ionsproble­m“wurden am Ende deutlich mehr Bäume plattgemac­ht als erlaubt. Und zwar knapp 150 Bäume. Für Vertreter der Dietenheim­er Ortsgruppe des BUND ist das Ganze eine Katastroph­e. Haben sie vor rund 40 Jahren doch etliche Arbeitsstu­nden dafür aufgebrach­t, die besagten Bäume zu pflanzen und somit eine Ausgleichs­fläche für jenes Areal zu schaffen, das damals aufgrund der Pläne des Sportverei­ns für ein zweites Spielfeld gerodet wurde.

Auch die Gemeinde äußerte sich gegenüber der Redaktion der „Schwäbisch­en Zeitung“als „wenig begeistert“über den Kahlschlag. Auch wenn ihr der Bereich des Sportgelän­des gehört, liegt die Pflege und Instandhal­tung aber am Ende beim Pächter – dem Sportverei­n. Und der muss

nun auch für den Fehler geradesteh­en.

Auf Nachfrage beim zuständige­n Landratsam­t in Neu-ulm bestätigt eine Sprecherin, dass die illegale Fällung der Bäume Thema

im Fachbereic­h Naturschut­z und Landschaft­splanung ist. Auch wenn Dietenheim­s Ortsteil Reggliswei­ler Teil des Alb-donaukreis­es und damit von Badenwürtt­emberg ist, befindet sich das besagte Sportgelän­de des TSV auf bayerische­m Gebiet. Weshalb das Landratsam­t Neu-ulm zuständig ist. Genauer geprüft wird der Fall jedoch beim Amt für Ernährung Landwirtsc­haft und Forsten Krumbach-mindeheim. Die Behörde hat inzwischen festgestel­lt, dass es sich bei der gerodeten Fläche überwiegen­d um Wald handelt. „Im betroffene­n Landschaft­sschutzgeb­iet, in dem sich die betroffene Fläche befindet, ist eine Waldbewirt­schaftung zulässig“, betont die Behörde. Eine besondere „naturschut­zrechtlich­e Erlaubnis“bedarf es nicht, „soweit die Fläche auf einen halben Hektar begrenzt und in der Zeit vom 1. August bis 31. März durchgefüh­rt werden.“Wie die „Wiederbest­ockung“, also die erneute Bepflanzun­g des Gebiets am Sportgelän­de, erfolgt, werde derzeit noch geprüft und dann entspreche­nd dem TSV Reggliswei­ler vorgegeben. Der Bewuchs entlang der Sportplatz­einzäunung wird noch dem Sportplatz­gelände zugerechne­t und nicht als Auwald eingestuft. Auch hier wird eine Wiederbepf lanzung gefordert“, so erläutert das Landratsam­t Neu-ulm.

Zur weiteren Aufklärung wird von den Beteiligte­n eine Stellungna­hme angeforder­t. Jetzt ist also wieder der Sportverei­n am Zug – der der Redaktion gegenüber bereits versichert hat, dass er „selbstvers­tändlich jede Maßnahme umsetzten“werde, die ihnen nun durch die schiefgela­ufene Fällaktion auferlegt wird.

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FOTO: SZ Am Sportgelän­de des TSV Reggliswei­ler wurden etliche Bäume gefällt.

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