Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Aufforstung nach Kahlschlag durch Verein nötig
Nahezu das Zehnfache von dem, was genehmigt wurde, hatte der TSV Regglisweiler abgeholzt
(seli) - Zu ungewolltem Ruhm hat es der TSV Regglisweiler kürzlich geschafft. Nicht unbedingt wegen seiner sportlichen Leistungen, sondern wegen einer schiefgegangenen Fällaktion. Über die Gemeindegrenzen hinweg wird über den Kahlschlag diskutiert, vor allem Naturschützer sind entsetzt. Mittlerweile steht fest, welche Folgen das Ganze für den Verein haben könnte.
15 Bäume, die laut Gutachten sowieso erkrankt waren, hätten gefällt werden sollen. Der Grund: Vor allem durch herabfallende Äste wären Fußballspieler und Zuschauer gefährdet gewesen. Der Verein wollte alles richtig machen, für Sicherheit sorgen. Doch durch ein „Kommunikationsproblem“wurden am Ende deutlich mehr Bäume plattgemacht als erlaubt. Und zwar knapp 150 Bäume. Für Vertreter der Dietenheimer Ortsgruppe des BUND ist das Ganze eine Katastrophe. Haben sie vor rund 40 Jahren doch etliche Arbeitsstunden dafür aufgebracht, die besagten Bäume zu pflanzen und somit eine Ausgleichsfläche für jenes Areal zu schaffen, das damals aufgrund der Pläne des Sportvereins für ein zweites Spielfeld gerodet wurde.
Auch die Gemeinde äußerte sich gegenüber der Redaktion der „Schwäbischen Zeitung“als „wenig begeistert“über den Kahlschlag. Auch wenn ihr der Bereich des Sportgeländes gehört, liegt die Pflege und Instandhaltung aber am Ende beim Pächter – dem Sportverein. Und der muss
nun auch für den Fehler geradestehen.
Auf Nachfrage beim zuständigen Landratsamt in Neu-ulm bestätigt eine Sprecherin, dass die illegale Fällung der Bäume Thema
im Fachbereich Naturschutz und Landschaftsplanung ist. Auch wenn Dietenheims Ortsteil Regglisweiler Teil des Alb-donaukreises und damit von Badenwürttemberg ist, befindet sich das besagte Sportgelände des TSV auf bayerischem Gebiet. Weshalb das Landratsamt Neu-ulm zuständig ist. Genauer geprüft wird der Fall jedoch beim Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten Krumbach-mindeheim. Die Behörde hat inzwischen festgestellt, dass es sich bei der gerodeten Fläche überwiegend um Wald handelt. „Im betroffenen Landschaftsschutzgebiet, in dem sich die betroffene Fläche befindet, ist eine Waldbewirtschaftung zulässig“, betont die Behörde. Eine besondere „naturschutzrechtliche Erlaubnis“bedarf es nicht, „soweit die Fläche auf einen halben Hektar begrenzt und in der Zeit vom 1. August bis 31. März durchgeführt werden.“Wie die „Wiederbestockung“, also die erneute Bepflanzung des Gebiets am Sportgelände, erfolgt, werde derzeit noch geprüft und dann entsprechend dem TSV Regglisweiler vorgegeben. Der Bewuchs entlang der Sportplatzeinzäunung wird noch dem Sportplatzgelände zugerechnet und nicht als Auwald eingestuft. Auch hier wird eine Wiederbepf lanzung gefordert“, so erläutert das Landratsamt Neu-ulm.
Zur weiteren Aufklärung wird von den Beteiligten eine Stellungnahme angefordert. Jetzt ist also wieder der Sportverein am Zug – der der Redaktion gegenüber bereits versichert hat, dass er „selbstverständlich jede Maßnahme umsetzten“werde, die ihnen nun durch die schiefgelaufene Fällaktion auferlegt wird.