Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Kommunalwahl schickt erste Boten voraus
Parteien, Fraktionen und Gruppen suchen nach Kandidaten für Ortschafts- und Gemeinderäte
- Knapp drei Monate sind es noch. Dann sind knapp acht Millionen Baden-württembergerinnen und Baden-württemberger wieder aufgerufen, ihre Stimmen bei der Kommunalwahl abzugeben. Erstmals können auch 16-Jährige als Kandidaten und Kandidatinnen für Gemeinde-, Ortschafts- und Kreisräte antreten. Die Listen füllen sich langsam mit Kandidaten, doch schaut man genauer hin, ist es oft ein zähes Ringen und mancherorts fehlen Freiwillige für dieses wichtige Ehrenamt. In der Region Riedlingen machen Parteien, Fraktionen und Gruppen derzeit Werbung für ihre Sache.
Seit 2014 dürfen in Badenwürttemberg 16- und 17-Jährige bei den Kommunalwahlen an die Urnen. Die Neuwählerinnen und -wähler in Baden-württemberg werden so mit dem Schwierigsten anfangen, was das deutsche Wahlrecht zu bieten hat: Bei einer Landtagswahl hat man in Badenwürttemberg eine Stimme, bei der Bundestagswahl sind es zwei. Bei der Gemeinderatswahl in Riedlingen hat man insgesamt 24 Stimmen. Es findet unechte Teilortswahl statt, das heißt, die Gemeinderäte sind als Vertreter für die einzelnen Wohnbezirke zu wählen. Für die Kernstadt können höchstens 16 Vertreter, für Daugendorf und Neufra maximal zwei Vertreter und für Grüningen, Pflummern, Zell-bechingen und Zwiefaltendorf jeweils nur ein Vertreter gewählt werden.
Bei der Kommunalwahl haben die Wählerinnen und Wähler zudem die Möglichkeit zu kumulieren und zu panaschieren. Kumulieren heißt, dass einem Kandidaten bis zu drei Stimmen gegeben werden können. Panaschieren bedeutet, dass die verfügbaren Stimmen bei der Wahl auf einzelne
Kandidaten der unterschiedlichen Listen verteilt werden können.
Aber Achtung: Bei den ganzen Möglichkeiten darf nicht vergessen werden, dass höchstens 24 Stimmen vergeben werden dürfen und auch die maximale Zahl an Vertretern pro Wohnbezirk nicht überschritten werden darf.
Aber zurück zu den Kandidaten: Wahlvorschläge für die Wahlen am 9. Juni können bis spätestens bis 28. März, 18 Uhr, beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses im Bürgermeisteramt Riedlingen schriftlich eingereicht werden. Später eingehende
Wahlvorschläge werden zurückgewiesen.
Um für ein Kommunalparlament wie einen Ortschaftsrat oder einen Gemeinderat zu kandidieren, gibt es mehrere Möglichkeiten: Wahlvorschläge können von Parteien, von mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen und von nicht-mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen eingereicht werden. Das heißt, man kann als Parteimitglied auf einer Liste der eigenen Partei kandidieren, Listenplatz und Kandidaten werden dabei häufig bei Nominierungsversammlungen bestimmt. Aber
auch als Nicht-mitglied kann jeder, der die Wahl-kriterien erfüllt, auf einer freien Liste kandidieren. Zudem gibt es unabhängige Wählergemeinschaften.
Alle Bürger, die gemeinsame politische Interessen haben, können sich zu nicht-mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen zusammenfinden und sich aufstellen lassen. Für das Einreichen von Wahlvorschlägen sind Unterstützungsunterschriften erforderlich, wenn die betreffende Partei oder die Wählervereinigung nicht bereits im Landtag oder im Gemeinderat vertreten ist. Bei Wählervereinigungen, die im Gemeinderat bereits bisher vertreten waren, muss der Wahlvorschlag von der Mehrheit der für diese Wählervereinigung Gewählten, die dem Gemeinderat zum Zeitpunkt der Einreichung des Wahlvorschlags noch angehören, unterschrieben werden.
Im Übrigen richtet sich die Anzahl der notwendigen Unterstützungsunterschriften nach der Gemeindegröße. In Riedlingen gilt: Die Wahlvorschläge müssen für die Wahl des Gemeinderats von 50 Personen, die im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigt sind (Unterstützungsunterschriften), unterzeichnet sein. Die Unterstützungsunterschriften müssen auf amtlichen Formblättern einzeln erbracht werden. Die Formblätter werden auf Anforderung der Partei oder Wählervereinigung vom Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses kostenfrei geliefert. Als Formblätter für die Unterstützungsunterschriften dürfen nur die ausgegebenen amtlichen Vordrucke verwendet werden.
Bei den Gemeinderatswahlen sind alle Bürgerinnen und Bürger wählbar, die am Wahltag die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines Eu-landes besitzen, mindestens 16 Jahre alt, seit mindestens drei Monaten in der betreffenden Gemeinde wohnhaft oder nach einem früheren Wegzug innerhalb von drei Jahren wieder in die Gemeinde zurückgezogen sind und nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen wurden. Um wählbar zu sein, müssen sämtliche Voraussetzungen erfüllt sein.
Bei den Gemeinderatswahlen nicht wählbar sind Personen, die mindestens eine der Voraussetzungen zur Wählbarkeit nicht erfüllen oder infolge eines Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht verloren haben.