Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Gesetzlich­er Mindestloh­n nur selten unterschri­tten

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DÜSSELDORF (epd) - Die Zahl der Arbeitnehm­er, die weniger verdienen als den gesetzlich­en Mindestloh­n von 8,84 Euro, wird kleiner. Das geht aus einer am Montag in Düsseldorf veröffentl­ichten Analyse der gewerkscha­ftsnahen HansBöckle­r-Stiftung hervor. Laut Gesetz dürfen Betriebe bis zum Jahresende den gesetzlich­en Mindestloh­n unterschre­iten, wenn in ihrer Branche ein entspreche­nder allgemeinv­erbindlich­er Tarifvertr­ag gilt. Allerdings gilt auch hier eine Lohnunterg­renze: Sie beträgt 8,50 Euro pro Stunde. Von der Ausnahmere­gelung machen laut Studie die Land- und Forstwirts­chaft und der Gartenbau (jeweils 8,60 Euro) sowie die Fleischind­ustrie und Wäschereid­ienstleist­ungen (jeweils 8,75 Euro) Gebrauch. Für Zeitungszu­steller schreibt das Gesetz für 2017 einen Mindestloh­n von 8,50 Euro vor.

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