Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Schleswig-Hohl-Stein
Im Südwesten gibt es durchaus Verständnis für Menschen, die Freude am Koppeln oder Zusammenfügen von Worten finden. Wer in Baden-Württemberg lebt, weiß um die Bedeutung des Bindestrichs. Und wer in Villingen-Schwenningen zu Hause ist, weiß allerdings auch, dass ein Strichle nicht zusammenfügen kann, was eigentlich nicht zusammengehört. Aber warum abschweifen? Eigentlich soll es heute hier um die Wahlbenachrichtung in Schleswig-Holstein gehen, die den Bürgern unseres nördlichsten Bundeslandes zuletzt ins Haus geflattert ist.
An dieser Stelle wird aus dem amtlichen Schreiben ein bisschen zitiert. So heißt es darin: „In Schleswig-Holstein wird der Land-Tag gewählt. Sie sind in das Wähler-Verzeichnis eingetragen. Sie können am Wahl-Tag zur Wahl gehen.“Auch erfährt der geneigte Bürger, dass er/sie nicht zwingend im nächstgelegenen „Wahl-Lokal“abstimmen muss, man könne „mit dem Wahl-Schein am Wahl-Tag auch in jedem anderen Wahl-Raum von Ihrem Wahl-Kreis wählen“. Von Ihrem Wahl-Kreis! Hut-ab! Außerdem finden sich im Schreiben die Worte „Hilfs-Mittel“, „Stimm-Zettel“, „Brief-Wahl-Unterlagen“, „Familien-Name“, „Vor-Name“– und auch die „Post-Leit-Zahl“.
Seitens der Landeswahlleitung hieß es zur Erklärung, die Benachrichtigung sei infolge eines Landtagsbeschlusses mit externer Hilfe (!) und in Anlehnung an die Vorlage zur Bremer Bürgerschaftswahl vor zwei Jahren in leichter Sprache abgefasst worden. Mit Verlaub: Hält Schleswig-Hohl-Stein seine EiNwohner – Entsch-Uldi-Gung hierfür – etwa für Anal-Phabeten? (jos)