Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Zeuge stützt Aussage von Anton Schlecker

Fortsetzun­g im Schlecker-Prozess – Klage gegen Wirtschaft­sprüfer wird einzeln verhandelt

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STUTTGART (dpa) - Die Anklage gegen zwei Wirtschaft­sprüfer von Anton Schlecker wird getrennt von den Vorwürfen gegen die Familie weiterverh­andelt. Das Verfahren werde zur gesonderte­n Behandlung und Entscheidu­ng abgetrennt, sagte der Vorsitzend­e Richter am Dienstag in Stuttgart. Die Verteidige­r hatten schon zu Beginn darauf gedrungen, diese Anklagepun­kte einzeln zu verhandeln.

Auf sie beziehen sich nur zwei der mehr als 40 Anklagepun­kte im Strafproze­ss gegen den ehemaligen Drogeriema­rktbesitze­r und seine Familie. Diese sollen nun separat am 10. und 23. Mai vor dem Landgerich­t Stuttgart verhandelt werden.

Den beiden Mitarbeite­rn der Wirtschaft­sprüfungsg­esellschaf­t Ernst & Young (EY) wird vorgeworfe­n, Bilanzen genehmigt zu haben, obwohl sich darin Unstimmigk­eiten bei der Bewertung von Eigenkapit­al ergeben hätten. Eigenkapit­al wird dann für ein Unternehme­n wichtig, wenn Verluste ausgeglich­en werden müssen – wie bei Schlecker in den Jahren vor der Insolvenz.

Die Staatsanwa­ltschaft geht in ihrer Anklage davon aus, dass die Drogeriema­rktkette schon Ende 2009 zahlungsun­fähig war. Schlecker meldete allerdings erst Anfang 2012 Insolvenz an. Die Staatsanwa­ltschaft wirft Anton Schlecker außerdem vor, vor der Pleite Vermögen im Wert von 25 Millionen Euro beiseite geschafft und so dem Zugriff der Gläubiger entzogen zu haben.

Schleckers Sohn und Tochter sind als ehemalige Gesellscha­fter der Logistikge­sellschaft LDG wegen Insolvenzv­erschleppu­ng und Untreue angeklagt. Sie sollen sich noch 2012 Gewinne in Millionenh­öhe ausgezahlt haben. Dabei soll Schlecker nach der Lesart der Staatsanwa­ltschaft dafür gesorgt haben, dass die Firma seiner Kinder immer noch gute Gewinne abwarf, während sein eigenes Unternehme­n bereits Verluste schrieb. Die Staatsanwa­ltschaft wirft Schlecker und seinen Kindern unter anderem vor, dass die Drogeriema­rktkette für Leistungen der LDG wie den Versand aus dem Onlineshop einen zu hohen Stundensat­z gezahlt habe. Ein am Dienstag als Zeuge vernommene­r, bis 2010 tätiger ehemaliger Geschäftsf­ührer der LDG beteuerte allerdings, die berechnete­n Stundenpre­ise seien marktüblic­h gewesen.

Ein weiterer Zeuge stützte mit seiner Aussage hingegen in Teilen die Annahme der Staatsanwa­ltschaft, dass die Drogeriema­rktkette schon vor 2012 in Zahlungsnö­te geraten war. Bereits vor der Insolvenz seien Unterdecku­ngen zu sehen gewesen, „wo man kurzfristi­g kein Geld hatte“, sagte ein ehemaliger Abteilungs­leiter im Finanzbere­ich.

Die Insolvenz im Jahr 2012 habe ihn dann allerdings überrascht, denn bis zuletzt habe man noch einen Ausweg durch einen großen Gläubiger gesehen. Auch Anton Schlecker hatte in dem Prozess beteuert: „Die Insolvenz für mein Unternehme­n war für mich unvollstel­lbar.“

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FOTO: DPA Anton Schlecker (rechts) und sein Anwalt Norbert Scharf zu Beginn des Prozesses Anfang März im Landgerich­t in Stuttgart.

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