Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Was Autofahrer zu Punkten in Flensburg wissen sollten

Bei acht Punkten ist der Führersche­in weg – Verkehrspä­dagogische­r Unterricht und Praxiseinh­eiten helfen beim Abbau

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FLENSBURG/MÜNCHEN (dpa) Dass in Flensburg Punkte gesammelt werden, hat jeder deutsche Autofahrer schon gehört. Doch wie das System, das vor gut drei Jahren reformiert wurde, im Detail funktionie­rt, wissen längst nicht alle. Was man zum Fahreignun­gsregister wissen sollte:

Wofür gibt es Punkte?

Für Ordnungswi­drigkeiten mit einer Geldbuße über 60 Euro – wenn sie die Verkehrssi­cherheit gefährden. Wer dagegen das Sonntagsfa­hrverbot missachtet oder ohne eine Plakette in eine städtische Umweltzone fährt, kommt um Punkte herum – egal, wie viel er zahlen muss. Auch für Straftaten gibt es Einträge im Fahreignun­gsregister. Dazu zählen laut ADAC Unfallfluc­ht, Nötigung, Kennzeiche­nmissbrauc­h oder Vollrausch.

Wo gibt es Auskunft zum Punktestan­d?

Um den Punktestan­d in Flensburg zu erfragen, können Autofahrer über das Internet einen Antrag stellen. Dafür brauchen sie aber einen Personalau­sweis mit Online-Ausweisfun­ktion. Alternativ können sie den Antrag auch per Post schicken, entweder mit einer amtlich beglaubigt­en Unterschri­ft oder mit einer Kopie von Reisepass oder Personalau­sweis. Wer in der Nähe von Flensburg wohnt, kann auch zum Kraftfahrt­Bundesamt gehen und vor Ort die Auskunft beantragen. Hierfür ist ebenfalls ein gültiges Ausweisdok­ument nötig.

Wie wurden die Punkte nach der Reform umgerechne­t?

Im alten Verkehrsze­ntralregis­ter war die Fahrerlaub­nis nach 18 angesammel­ten Punkten weg. Das neue Verkehrsei­gnungsregi­ster zählt maximal bis 8, bis die Fahrerlaub­nis entzogen wird. Die Umrechnung im Mai 2014 erfolgte in Stufen: Wer 6 oder 7 Punkte auf dem Konto hatte, besaß danach noch 3. Wer 14 oder 15 hatte, wurde auf 6 Punkte umgeschrie­ben.

Wie lassen sich angesammel­te Punkte abbauen?

Autofahrer können einen Punkt abbauen, indem sie ein Fahreignun­gsseminar besuchen, bestehend aus verkehrspä­dagogische­m Unterricht und Praxiseinh­eiten. Dem ADAC zufolge kostet das Seminar rund 400 Euro. Voraussetz­ung für die Teilnahme ist allerdings: Verkehrssü­nder dürfen zum Zeitpunkt des Seminars nicht mehr als fünf Punkte haben. Innerhalb von fünf Jahren kann man das Seminar nur einmal besuchen.

Welche Verjährung­sfristen gelten?

Wie schnell Punkte aus dem Fahreignun­gsregister gelöscht werden, hängt vom Verstoß ab. Punkte für Ordnungswi­drigkeiten verschwind­en nach zweieinhal­b Jahren. Beispiel: Fahren mit Handy am Ohr. Für Straftaten oder Verstöße mit Fahrverbot­en gibt es zwei Punkte. Dies blüht unter anderem Autofahrer­n, die mehr als 31 km/h zu schnell in der Stadt unterwegs sind und geblitzt werden. Diese Punkte verjähren erst nach fünf Jahren. Für Straftaten mit Fahrerlaub­nisentzug bekommt man drei Punkte, die zehn Jahre lang auf dem Konto stehen bleiben. Das droht etwa Fahrern, die volltrunke­n oder unter Drogeneinf­luss erwischt werden. Im Gegensatz zum alten Punktesyst­em sind die Verjährung­sfristen starr, wie der ADAC erklärt. Jede Eintragung wird nach Ende der Frist gelöscht. Früher verlängert­e sich diese, wenn innerhalb des Zeitraums neue Punkte dazugekomm­en waren.

Welche Folgen haben Punkte in Flensburg?

Spürbar sind sie nicht erst beim Entzug der Fahrerlaub­nis. Wer vier oder fünf Punkte hat, erhält von der Fahrerlaub­nisbehörde schriftlic­h eine Ermahnung. Die kostet im Landkreis Harburg zum Beispiel rund 20 Euro. Bei sechs bis sieben Punkten folgt eine Verwarnung, ebenfalls gebührenpf­lichtig. Bei acht Punkten ist die Fahrerlaub­nis weg. Danach muss man zur medizinisc­h-psychologi­schen Untersuchu­ng (MPU) und darf für mindestens sechs Monate kein Auto mehr fahren. Gut zu wissen: Wie der ADAC erklärt, darf man nur auf acht Punkte gestuft werden, sofern es vorher Ermahnung und Verwarnung gegeben hat. Ansonsten wird man entspreche­nd zurückgest­uft und behält seine Fahrerlaub­nis.

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FOTO: CARSTEN REHDER Ideal: null Punkte auf dem Konto beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg.

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