Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
BGH-Urteil: Bauherren müssen Platz für die Wärmedämmung lassen
KARLSRUHE (dpa) - Wer sein Haus direkt an die Grundstücksgrenze baut, sollte von vornherein ausreichend Platz für die Wärmedämmung einkalkulieren. Im Streit mit den Nachbarn haben Eigentümer sonst schlechte Karten. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe. Die Richter hatten es mit einem Fall in Berlin zu tun. Dort sind Nachbarn zerstritten, weil die nachträglich angebrachte Dämmschicht an der Seitenwand eines Mehrfamilienhauses ein paar Zentimeter über die Grundstücksgrenze ragt. Die Eigentümergesellschaft will diese Wand noch verputzen und streichen. Der Nachbar akzeptiert aber keinen Millimeter mehr.
Laut BGH sträubt er sich zu Recht: Ein Berliner Gesetz verpflichtet Grundstückseigentümer zwar, für den Klimaschutz das Dämmen bestehender Nachbargebäude zu dulden. In erster Linie ist dabei aber an Altbauten gedacht, die oft von Grundstücksgrenze zu Grundstücksgrenze reichen. Das Haus in dem Fall steht seit Mitte der 2000erJahre. Damals war schon klar, dass die Wand zwingend gedämmt werden muss. „Der Bau hätte also von vornherein so geplant werden können und so geplant werden müssen“, sagte die Vorsitzende Richterin. Das Gesetz sei nicht dazu da, die Versäumnisse von Bauherren nachträglich auszugleichen.