Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Anforderun­gen von Berufsprak­tika frühzeitig klären

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Praktika helfen, Erfahrunge­n im gewählten Berufsbere­ich zu sammeln und Kontakte zu knüpfen. Bei vielen Studiengän­gen ist ein Pflichtpra­ktikum zentraler Bestandtei­l der Ausbildung. Damit die Uni den Ausflug in die Praxis auch anerkannt, müssen Studierend­e die Anforderun­gen dafür genau kennen. Dann ist es wichtig, dass sich Studierend­e frühzeitig beim Prüfungsam­t erkundigen, welche Bedingunge­n ihr Praktikum erfüllen muss.

Die Voraussetz­ungen für die Anerkennun­g legt jede Hochschule oder Universitä­t individuel­l fest. Sie können sich also stark unterschei­den, erklärt die Verbrauche­rzentrale Nordrhein-Westfalen in ihrem Ratgeber „Chance Praktikum“. Entspricht das Praktikum nicht den Vorgaben, erkennt die Hochschule die absolviert­e Zeit im schlimmste­n Fall nicht an.

Die Hochschule braucht in der Regel einen Nachweis – zunächst den Praktikant­envertrag sowie im Anschluss an das Praktikum eine Bestätigun­g oder ein Zeugnis des Unternehme­ns. Häufig müssen Studierend­e zusätzlich ein Praktikums­bericht schreiben, in dem sie ihre Aufgaben und Erfahrunge­n festhalten.

Tipp der Verbrauche­rschützer: Wer bereits eine abgeschlos­sene Berufsausb­ildung in seinem Fachbereic­h hat oder anders praktische Erfahrunge­n gesammelt hat, kann sich diese unter Umständen anrechnen lassen. Mitunter wird Studierend­en dann sogar das Pflichtpra­ktikum erlassen. Sie sollten sich dafür an das Prüfungsam­t der Hochschule wenden. (dpa)

Info: Verbrauche­rzentrale NRW: Chance Praktikum – Organisati­on, Recht, Finanzieru­ng, 176 Seiten, 9,90 Euro, als E-Book 7,99 Euro, bestellbar unter: www.ratgeberve­rbraucherz­entrale.de.

Informatio­nen über Hochschule­n und Studiengän­ge mit Pflichtpra­ktika bietet auch das Buch „Studien- und Berufswahl“. Diese Übersicht gibt jedes Jahr im August die Kultusmini­sterkonfer­enz zusammen mit der Bundesagen­tur für Arbeit heraus. Mehr dazu unter www.studienwah­l.de.

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