Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Anforderungen von Berufspraktika frühzeitig klären
Praktika helfen, Erfahrungen im gewählten Berufsbereich zu sammeln und Kontakte zu knüpfen. Bei vielen Studiengängen ist ein Pflichtpraktikum zentraler Bestandteil der Ausbildung. Damit die Uni den Ausflug in die Praxis auch anerkannt, müssen Studierende die Anforderungen dafür genau kennen. Dann ist es wichtig, dass sich Studierende frühzeitig beim Prüfungsamt erkundigen, welche Bedingungen ihr Praktikum erfüllen muss.
Die Voraussetzungen für die Anerkennung legt jede Hochschule oder Universität individuell fest. Sie können sich also stark unterscheiden, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in ihrem Ratgeber „Chance Praktikum“. Entspricht das Praktikum nicht den Vorgaben, erkennt die Hochschule die absolvierte Zeit im schlimmsten Fall nicht an.
Die Hochschule braucht in der Regel einen Nachweis – zunächst den Praktikantenvertrag sowie im Anschluss an das Praktikum eine Bestätigung oder ein Zeugnis des Unternehmens. Häufig müssen Studierende zusätzlich ein Praktikumsbericht schreiben, in dem sie ihre Aufgaben und Erfahrungen festhalten.
Tipp der Verbraucherschützer: Wer bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung in seinem Fachbereich hat oder anders praktische Erfahrungen gesammelt hat, kann sich diese unter Umständen anrechnen lassen. Mitunter wird Studierenden dann sogar das Pflichtpraktikum erlassen. Sie sollten sich dafür an das Prüfungsamt der Hochschule wenden. (dpa)
Info: Verbraucherzentrale NRW: Chance Praktikum – Organisation, Recht, Finanzierung, 176 Seiten, 9,90 Euro, als E-Book 7,99 Euro, bestellbar unter: www.ratgeberverbraucherzentrale.de.
Informationen über Hochschulen und Studiengänge mit Pflichtpraktika bietet auch das Buch „Studien- und Berufswahl“. Diese Übersicht gibt jedes Jahr im August die Kultusministerkonferenz zusammen mit der Bundesagentur für Arbeit heraus. Mehr dazu unter www.studienwahl.de.