Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Flieger verpasst wegen langer Warteschla­nge: Flughafen haftet

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ERDING (dpa) - Wenn Flugpassag­iere wegen einer langen Warteschla­nge an der Sicherheit­skontrolle ihre Maschine verpassen, haftet dafür auch der Flughafen. Er muss anteilig für Mehr- und Umbuchungs­kosten der Fluggäste aufkommen, urteilte das Amtsgerich­t Erding (Az.: 8 C 1143/16). Die Begründung: Ein Flughafen müsse die Sicherheit­skontrolle so organisier­en, dass es den Passagiere­n möglich ist, rechtzeiti­g am Flugsteig zu erscheinen.

In dem verhandelt­en Fall ging es um einen Flug von München über Istanbul nach Hatay in der Türkei. Abflug war um 13.40 Uhr. Der Kläger und seine Familie checkten um 12.22 Uhr ein und begaben sich danach zur Sicherheit­skontrolle. Dort war die Schlange bereits sehr lang. Nach einiger Zeit forderte ein Airport-Mitarbeite­r die Reisenden auf, sich zu einer anderen Kontrollst­elle zu begeben – aus Sorge, die Fluggäste könnten ihren Flug verpassen. Genau dies geschah dann auch.

Der Kläger und seine Familie erhielten ihr Gepäck zurück. Sie buchten für 613,96 Euro um und flogen am folgenden Tag in die Türkei. Der Kläger bekam vom Flughafen Geld zurück – allerdings nur 80 Prozent der strittigen Summe. Denn den Mann traf laut Gericht eine Mitschuld am Verpassen des Fliegers: Er hätte sich in der Warteschla­nge selbst nach vorne begeben und auf den Zeitdruck aufmerksam machen müssen.

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FOTO: DPA Wer fürchtet, seinen Flug zu verpassen, sollte sich melden.

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